Wechselpflicht
Die Wechselpflicht und Eichfristen sind gesetzliche Vorgaben aus dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie der Mess- und Eichverordnung (MessEV), weshalb es auch für uns verpflichtend ist, die entsprechenden Zähler zu wechseln.
Eichfristen
Welche Eichfristen haben die standardmäßig am meisten verbauten Zähler?
Strom: Elektronische Zähler 8 Jahre - Ferraris-Zähler 12-16 Jahre
Gas: Grundsätzlich 8 Jahre
Kaltwasser: 6 Jahre
Warmwasser: 6 Jahre, seit Änderung MessEV 2021
Wärme: 6 Jahre
Für alle Sparten ist durch gegebenenfalls durch eine Losprüfung eine Verlängerung möglich.
- Zähler haben eine bestimmte Eichgültigkeit, die je nach Zählerart und Sparte variieren kann. Durch stichprobenartige Prüfverfahren können diese Eichgültigkeiten chargenweise verlängert werden.
- Die Stichproben werden über ein Losverfahren ausgewählt und müssen unter strengen gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines fixen Zeitraums von zwei Wochen durchgeführt werden, weshalb wir uns in den Prüfphasen auch kurzfristig und per Telefon zur Terminvereinbarung melden können.
- Bei Unsicherheiten hinsichtlich der Echtheit unseres Anrufs können Sie während unserer Öffnungszeiten unseren Kundenservice kontaktieren.
Wie läuft ein Turnuswechsel ab?
Terminfindung
Läuft die Eichfrist eines Zählers im entsprechenden Jahr aus, erhalten Sie von uns oder unserer Dienstleister im Laufe des Jahres einen Terminvorschlag für den Zählerwechsel. Sollte der Termin nicht passen, bitten wir um Mitteilung an dispo@swk-kl.de.
Zählerwechsel
Am vereinbarten Termin kommt unser Monteur zur entsprechenden Abnahmestelle, weist sich aus und wechselt den Zähler.
Bezahlung
Dieser Vorgang ist für Sie kostenlos. Bitte beachten Sie, dass der Zählerplatz zum Termin frei zugänglich sein muss.
Kontakt
Team SWK Messstellen Dispo / Ablesung
Mo bis Do: 7:30 – 16 Uhr
Fr: 7:30 – 12 Uhr
