Verbrauch

Jahres­verbrauchs­ablesung

Als Ihr zuständiger Messstellenbetreiber sind wir für die Ermittlung Ihrer Zählerstände gesetzlich verpflichtet.

Lieferantenunabhängig

Unabhängig von welchem Lieferanten Sie versorgt werden, müssen wir Ihre Zählerstände erfassen. Die Zählerstände leiten wir dann an Ihre Lieferanten weiter.

 

Mithilfe der aktuellen Zählerstände können genaue Abrechnungen erstellt werden. Sollten wir keine Zählerstände erhalten, muss Ihr Verbrauch geschätzt werden. Das kann zu ungenauen Abrechnungen führen. Unsere Jahresablesung findet zum Jahresende statt.

Ablauf einer Jahresverbrauchsablesung

Anschreiben

Je nachdem für was Sie sich im Vorjahr entschieden haben, erhalten Sie ein Anschreiben per Post oder E-Mail.

Funkablesung der Funkzähler 

Funkzähler werden von unseren Mitarbeitenden per Funk abgelesen.

Erinnerung

Kurz vor der Meldefrist werden Erinnerungsmails versendet.

Erreichen der Meldefrist

Die Meldefrist endet am 31. Dezember.

Datenverarbeitung

Nach Eingang aller Zählerstände beginnen wir mit der Datenverarbeitung.  

Klärfallbearbeitung 

Klärfälle werden überprüft und ggf. kontaktiert.

Schätzung

Nicht vorhandene Zählerstände werden geschätzt.

Übergabe zur Abrechnung

Zuletzt werden die Daten zur Abrechnung übergeben.

Team SWK Backoffice Messstellenbetrieb