Ein Ausweis für Ihre Immobilie

von unseren Experten

Ein Ausweis für Ihre Immobilie

Spendieren Sie Ihrem Haus eine Visitenkarte! Es gibt zahlreiche Gründe für einen Energieausweis. Von unseren Experten erhalten Sie genau den richtigen Ausweis für Ihr Gebäude.

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Das Must-Have beim Immobilienkauf

Egal, ob Privat- oder Geschäftskunde: Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, dann brauchen Sie dafür immer einen Energieausweis. Grundlage ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1. Mai 2014.

Den Ausweis erhalten Sie bei uns. Zugelassene Energieberater, die sich mit allen Wohn- und Nichtwohngebäuden bestens auskennen, erstellen den Ausweis für Sie.

 

Starke Partner aus der Region

Als Energiepartner der Pfalz setzen wir auf die Kooperation mit IGD GmbH | Ingenieurbüro für Gebäudeenergieberatung und Diagnostik 

IGD Ingenieurbüro für Gebäudeenergieberatung und Diagnostik

Ihre Vorteile mit dem SWK Energieausweis

Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum gültig

Inklusive Plausibilitätsprüfung der Daten durch zertifizierte Energieberater

Nach neuer EnEV 2014, gültig seit 1. Mai 2014

Zugriff auf die exakten Verbräuche, sofern Sie von uns beliefert werden

Welchen Ausweis benötigen Sie?

Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise:

 

1. Der Bedarfsausweis

Er wird auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausgestellt. Basis ist die detaillierte Analyse des Gebäudes, der Heizungsanlage und der technischen Komponenten. Diese Methode ist aufwendiger und kostenintensiver. Sie liefert objektive und vergleichbare Werte unabhängig vom Nutzerverhalten.

 

2. Der Verbrauchsausweis

Hier liegt der gemessene Energieverbrauch zugrunde. Der Verbrauchsausweis ist günstiger. Allerdings können individuelle Faktoren wie das Heizverhalten der Bewohner die Werte stark beeinflussen.

 

Grundsätzlich haben Sie bei den beiden Energieausweisen die freie Wahl. Allerdings ist der Bedarfsausweis in folgenden Fällen verpflichtend:

bei Neubauten.

bei Gebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten, wenn Bauantrag vor November 1977 gestellt und seitdem nicht energetisch saniert wurde.

nach einer kürzlich erfolgten Fassadendämmung oder bei einer Erweiterung eines Außenbauteils erforderlich, da in diesem Fall die Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre nicht vorliegen.

 wenn für Bestandsgebäude keine ausreichenden Verbrauchsdaten aus letzten 3 Jahren vorliegen, weil Haus z. B. lange unbewohnt war.

Verbrauchsermittlung ohne Energieausweis

Sie möchten Ihre Immobilie nicht verkaufen, vermieten oder verpachten, sondern benötigen nur eine Verbrauchsermittlung? Den Auftrag dafür können Sie nachfolgend herunterladen. Sollten in Ihrem Haus weniger als drei Wohneinheiten sein, dann füllen Sie bitte auch eine Einverständniserklärung aus und legen diese der Verbrauchsermittlung bei. Vielen Dank!

Preisübersicht

Verbrauchsausweis

 NettoBrutto (19% MwST)
Gebäude-Energieausweis für SWK-Kunden117,65 €140,00 €
Gebäude-Energieausweis für Nichtkunden der SWK134,45 €160,00 €

 

Bedarfsausweis

 NettoBrutto (19% MwST)
Bedarfsausweis für Wohngebäude bis max. 2 Wohneinheitenab 361,34 €ab 430,00 €
Weitere Wohneinheiten bei mehr als 2 WE/Objektab 50,42 €ab 60,00 €
Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude bis 500 m² Nutzflächeab 1.512,60 €ab 1.800,00 €

 

Energieverbrauchsermittlung

 NettoBrutto (19% MwST)
Energieverbrauchsermittlung für 1 bis 2 Wohneinheiten21,01 €25,00 €
Energieverbrauchsermittlung ab der 3. Wohneinheit
(Preis je Wohneinheit)
8,41 €10,00 €

 

Hilfe, Dokumente und weiterführende Links

Downloads

Energieausweis

Verbrauchsermittlung ohne Energieausweis

FAQ - Antworten zu den häufigsten Fragen

Die An- und Abmeldung kann entweder durch Ihren Mieter oder durch Sie vorgenommen werden. Wenn Sie Ihren Mieter selbst anmelden möchten, benötigen wir den Mietvertrag sowie die Zählernummern und Zählerstände zur Übergabe.

Bei der Anmeldung ist zu beachten, dass die meisten Amerikaner steuerbefreit sind. Zur Hinterlegung der Steuerbefreiung benötigen wir die VAT-Form sowie die Order-Form. Diese erhält der Mieter beim zuständigen VAT-Office. Mehr zum Thema finden Sie hier.

Bei der Abmeldung Ihrer Mieter benötigen wir die Zählerstände zur Übergabe mit Ihrer Unterschrift zur Erstellung einer Sofortabrechnung.

Zur Ummeldung auf den neuen Eigentümer benötigen wir eine Kopie des Kaufvertrags (Erste Seite mit Käufer, Verkäufer und Objekt und letzte Seite mit den Unterschriften der Vertragspartner) sowie die Zählernummern und Zählerstände zur Übergabe.

Kontakt

Team Energieberatungszentrum

Termine nach Vereinbarung

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