Was ist bei einem Mieterwechsel zu beachten?
Zieht ein neuer Mieter in Ihrer Immobilie ein, sollte die An- oder Ummeldung möglichst frühzeitig erfolgen. Dadurch können Verzögerungen bei der Versorgung und der Abrechnung vermieden werden.
Was Sie für eine Anmeldung brauchen erfahren Sie im Helpdesk Artikel "An-, Um- und Abmeldung".
Die An- und Abmeldung kann entweder durch den Mieter oder den Eigentümer erfolgen.
Möchten die Eigentümer die Anmeldung selbst vornehmen, werden zusätzlich der Mietvertrag sowie die Zählernummern und Zählerstände benötigt.
Vermietung an Wohngemeinschaften (WGs)
Zieht ein Mitbewohner ein oder aus, handelt es sich um eine Vertragsveränderung. In diesem Fall ist in der Regel ein neuer Vertrag erforderlich.
Vermietung an amerikanische Staatsangehörige
Bei der Anmeldung ist zu beachten, dass die meisten Amerikaner steuerbefreit sind. Zur Hinterlegung der Steuerbefreiung benötigen wir die VAT-Form sowie die Order-Form. Diese erhält der Mieter beim zuständigen VAT-Office.
Bei der Abmeldung Ihrer Mieter benötigen wir die Zählerstände zur Übergabe mit Ihrer Unterschrift zur Erstellung einer Sofortabrechnung