SWK Stromnetz

Alles vernetzt

SWK Stromnetz

Gemeinsam sorgen wir für eine sichere und zuverlässige Stromversorgung. Bei allen Fragen und Anliegen rund um das Stromnetz helfen wir Ihnen gerne weiter.

Alles rund um unser Stromnetz

Wir informieren Sie über alles, was Sie über das Stromnetz von SWK wissen müssen.

 

Netzbetreiber (VNB): SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG
Netzbetreibernummer: 990032100005

Netzserviceleistungen

Auf dieser Seite finden Sie alle Serviceleistungen, die wir Ihnen rund um das Stromnetz bieten.

  • Planung
  • Bau
  • Wartung
  • Planung
  • Verlegung
  • Montage
  • Wartung
  • Planung
  • Bau
  • Wartung
  • Planung
  • Verlegung
  • Montage
  • Wartung
  • Fehlerortung
  • Abnahmemessung
  • Planung
  • Verlegung
  • Montage
  • Abnahmemessung
  • Planung
  • Neubau
  • Ausbau
  • Unterhaltung
  • Prüfung auf Montage- oder Isolationsfehler
  • Kabelfehlerortung in Nieder- und Mittelspannungsnetzen
  • Tiefen- und Lageermittlung von Kabeln
  • Längenbestimmung von Kabeln
  • Kabelauslese und Kabelidentifizierung
  • Parametrierung
  • Inbetriebnahme
  • Prüfung
  • Wartung von Schutzrelais
  • Planung und Ausführung von Schutzkonzepten (inkl. Kurzschluss- sowie Lastflussberechnungen)
  • Power-Quality-Messungen
  • Lastflussmessungen
  • Netzverträglichkeitsberechnungen

Netzanschluss

Sie möchten für Ihr Haus, Ihre Firma oder Ihr Grundstück einen neuen Netzanschluss einrichten lassen oder den vorhandenen Netzanschluss ändern?

Verbrauchsanlagen & dezentralen Erzeugungsanlage

Alle Informationen zu Anzeige- oder genehmigungspflichtigen Verbrauchsanlagen und dezentralen Erzeugungsanlagen finden Sie auf einer separaten Seite.

Baukostenzuschuss BKZ

Gemäß § 11NAV wird dem Anschlussnehmer zur teilweisen Deckung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung und Verstärkung der örtlichen Verteilanlagen ein Baukostenzuschusses berechnet.

Technische Vorschriften und Anschlussbedingungen zum Netzanschluss

Alle Informationen zu den technischen zum Thema Netzanschluss finden Sie auf einer separaten Seite.

Allgemeine und vertragliche Bedingungen für den Netzanschluss

Alle Informationen zu den allgemeinen und vertraglichen Bedingungen für den Netzanschluss finden Sie auf einer separaten Seite.

Netzzugang Strom Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben gemäß § 20 EnWG jedermann nach sachlich gerechtfertigten diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewähren sowie die Bedingungen einschließlich der Musterverträge für diesen Netzzugang im Internet zu veröffentlichen.


Die Abwicklung des Netzzugangs erfolgt auf Basis der Stromnetzzugangsverordnung und der dazugehörigen Verträge für den Netzzugang.

Anlage a - Das Preisblatt der SWK finden Sie hier
Anlage a - Das Preisblatt der Gemeindewerke Weidenthal finden Sie hier

Anlage b - Kontaktdatenblatt Netznutzer/Netzbetreiber finden Sie hier

Messstellenzugang

Alles zum Thema Messstellengzugang finden Sie im Messstellenbereich unserer Website.

Grundversorger für Strom

Gemäß § 36 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen. Grundversorger ist jeweils das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Kontakt

Team SWK Netzbetreiber