Stromnetz
Ihr Weg zum Stromanschluss
Sie möchten für Ihr Haus, Ihre Firma oder Ihr Grundstück einen neuen Netzanschluss einrichten lassen oder den vorhandenen Netzanschluss ändern?
Ihr Weg zur dezentralen Erzeugungsanlage
Alle Informationen zu unserem Verfahren von Reservierungen für Netzanschlussleistungen von Erzeugungsanlagen finden Sie hier.
Sie möchten für Ihr Haus, Ihre Firma oder Ihr Grundstück die Genehmigung einer PV-Anlage, eines Speichers oder eines Blockheizkraftwerks beantragen oder vorhandene Anlagen ergänzen?
Talwerk Preisblatt Netznutzung Strom - gültig ab 01.01.2026
PDF
175 kB
Preisblatt Konzessionsabgaben und Umlagen - gültig ab 01.01.2026
PDF
70 kB
Talwerk Information zu den Netzentgelten 2026
PDF
68 kB
Talwerk Preisblatt Netznutzung Strom - gültig ab 01.01.2025
PDF
176 kB
Preisblatt Konzessionsabgaben und Umlagen - gültig ab 01.01.2025
PDF
70 kB
Talwerk Preisblatt Netznutzung Strom - gültig ab 01.01.2024
PDF
165 kB
Preisblatt Konzessionsabgaben und Umlagen - gültig ab 01.01.2024
PDF
70 kB
Talwerk Hochlastzeitfenster 2026
PDF
94 kB
Talwerk Hochlastzeitfenster 2025
PDF
93 kB
Talwerk Hochlastzeitfenster 2024
PDF
89 kB
Talwerk Grundversorger Strom nach §36 EnWG 2024
PDF
70 kB
Talwerk Grundversorger Strom nach §36 EnWG 2022
PDF
69 kB
Talwerk EEG Bericht nach §52 2012
PDF
48 kB
Talwerk EEG Anlagenstammdaten 2012
PDF
19 kB
EEG Bewegungsdaten 2012
PDF
26 kB
TAB 2019 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
PDF
1.2 MB
Standardisierte Lastprofile Netz gültig ab 01.01.2021
PDF
95 kB
Talwerk Referenzpreisblatt
PDF
88 kB
Talwerk Netzstrukturdaten 2024
PDF
30 kB
Talwerk Zeitreihen gemäß §23c EnWG 2024
CSV
2 MB
Gasnetz
Grundversorger Gas nach §36 EnWG 2019
PDF
140 kB
Grundversorger Gas nach §36 EnWG 2021
PDF
68 kB
Grundversorger Gas nach §36 EnWG 2024
PDF
69 kB
Preisblatt Netznutzung Gas gültig - ab 01.01.2024
PDF
106 kB
Preisblatt Netznutzung Gas gültig - ab 01.01.2025
PDF
105 kB
Preisblatt Netznutzung Gas gültig - ab 01.01.2026
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105 kB
Abrechnungsbrennwerte
Gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 GasNZV ist der Netzbetreiber verpflichtet, im Verteilernetz an allen Ein- und Ausspeisepunkten am 10. Werktag des Monats den Abrechnungsbrennwert des Vormonats zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung der Angaben hat in einem gängigen Format zu erfolgen.
Der Abrechnungsbrennwert ist der für eine Abrechnungszeitspanne für die Abrechnung zugrunde zu legende mittlere Brennwert.
Er zeigt an, wie viel Energie im Erdgas auf Grund der chemischen Zusammensetzung enthalten ist. Der Brennwert des in das Versorgungsnetz gelieferten Erdgases wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert im jeweiligen Abrechnungszeitraum in die thermische Gasabrechnung eingeht.
Informationen zur Ermittlung der thermischen Energie und zum DVGW-Arbeitsblatt G685 finden Sie hier.
Abrechnungszeitspanne beginnt am 1. eines Monats (Bsp. 01. Januar)
Abrechnungszeitspanne beginnt nicht am 1. eines Monats (Bsp. 02. Januar)
Anleitung zu den Abrechnungsbrennwert-Tabellen
Abrechnungszeitspanne beginnt am 1. eines Monats (Bsp. 01. Januar)
Abrechnungsbrennwerte beginnt am 1. Stand 2025
PDF
170 kB
Talwerk Abrechnungsbrennwerte beginnt am 1. - Stand 2024
PDF
555 kB
Abrechnungszeitspanne beginnt nicht am 1. eines Monats (Bsp. 02. Januar)
Weitere Informationen und Kontakt
Energierecht
Die relevanten Gesetze und Verordnungen u.a. zur Grundversorgung, zum Netzanschluss, etc. finden Sie in der Rubrik:
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
- im SWK Kundenservice-Center
- unter der Homepage der Gemeinde Weidenthal
Verbraucher erhalten zusätzliche Informationen auch bei folgenden Stellen:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Tel. +49 (0)30 / 22480-500
Fax +49 (0)30 / 22480-323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel. +49 (0)30 / 2757 240-0
Fax +49 (0)30 / 2757 240-69
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Geltungsbereich und Gegenstand der Datenschutzerklärung
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Ansprechpartner Datenschutz
E-Mail: datenschutz@swk-kl.de
Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen
Gemeindewerke Weidenthal vertreten durch
den Ortsbürgermeister der Gemeinde Weidenthal, Herr Ralf Kretner, Tel.: 06329 261, E-Mail: gemeinde-weidenthal@t-online.de,
Ansprechpartnerin des Betriebsführers: Frau Nicola Klein, Tel.: 0631 8001-1200, E-Mail: info@swk-kl.de
Gemeindewerke Weidenthal vertreten durch
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Kontakt
Team SWK Kundenservice
Mo & Di: 8 – 17 Uhr
Mi: 8 – 13 Uhr
Do & Fr: 8 – 17 Uhr
