Abrechnungsbrennwert

Gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr 7 GasNZV ist der Netzbetreiber verpflichtet, im Verteilernetz an allen Ein- und Ausspeisepunkten am 10. Werktag des Monats den Abrechnungsbrennwert des Vormonats zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung der Angaben hat in einem gängigen Format zu erfolgen.

Der Abrechnungsbrennwert ist der für eine Abrechnungszeitspanne für die Abrechnung zugrunde zu legende mittlere Brennwert.

Er zeigt an, wie viel Energie im Erdgas auf Grund der chemischen Zusammensetzung enthalten ist. Der Brennwert des in das Versorgungsnetz gelieferten Erdgases wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert im jeweiligen Abrechnungszeitraum in die thermische Gasabrechnung eingeht.

Veröffentlichung Abrechnungsbrennwert 2024:

Die einzelnen Werte finden Sie hier:

Abrechnungsbrennwert für SLP-Kunden (Haushalts- und Gewerbekunden)

Abrechnungszeitspanne beginnt am 1. eines Monats (Bsp. 01. Januar)
Abrechnungsbrennwert

Abrechnungszeitspanne beginnt nicht am 1. eines Monats (Bsp. 02. Januar)
Abrechnungsbrennwert

Anleitung zu den Abrechnungsbrennwert-Tabellen

Anleitung zu den Abrechnungsbrennwert-Tabellen

 

Monatlicher Brennwert für rLM-Kunden

Monatsbrennwert

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Im Archiv finden Sie die Werte aus den vergangenen Jahren.

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