Egal, ob Privat- oder Geschäftskunde: Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, dann brauchen Sie dafür immer einen Energieausweis. Geregelt ist das in der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1. Mai 2014.
Praktisch
Den Ausweis gibt es bei uns. Zugelassene Energieberater, die sich mit allen Wohn- und Nichtwohngebäuden bestens auskennen, erstellen ihn für Sie.
Gut zu wissen
Sie bekommen nicht nur Ihren Energieausweis, sondern zusätzlich viele Modernisierungstipps, mit denen Sie den Energieverbrauch Ihrer Immobilie kräftig drücken können!
Ihre Vorteile mit dem SWK Energieausweis
Einfach erstellt: Der verbrauchsabhängige Energieausweis
Energieausweis Wohngebäude
Energieausweis für Nichtwohngebäude
Verbrauchsermittlung ohne Energieausweis
Sie möchten Ihre Immobilie nicht verkaufen, vermieten oder verpachten, sondern benötigen nur eine Verbrauchsermittlung? Kein Problem, die Anträge dafür können Sie sich hier ebenfalls herunterladen. Sollten in Ihrem Haus weniger als drei Wohneinheiten sein, dann füllen Sie bitte auch eine Einverständniserklärung aus und legen diese der Verbrauchsermittlung bei. Vielen Dank!
So einfach kommt Ihr Antrag zu uns
Alle Wege führen zu uns: Den Antrag per Brief an uns schicken oder in unserem Energieberatungszentrum abgeben. Alternativ können Sie das Dokument natürlich auch ganz bequem über unser Online-Kontaktformular an uns übermitteln.
- Dokument herunterladen
- Öffnen
- Ausfüllen
- Ausdrucken, unterschreiben, einscannen
Preisübersicht für die SWK Energieausweise
Netto | Brutto (19 % MwSt) | |
Gebäude-Energieausweis für SWK-Kunden | ||
ohne Datenerhebung | 88,24 € | 105,00 € inkl. MwSt. |
mit Datenerhebung | 105,04 € | 125,00 € inkl. MwSt. |
Gebäude-Energieausweis für Nichtkunden der SWK | ||
ohne Datenerhebung | 97,48 € | 116,00 € inkl. MwSt. |
mit Datenerhebung | 114,29 € | 136,00 € inkl. MwSt. |
Datenschutzerklärung und AGB
Welcher Ausweis darf es denn sein?
Was viele nicht wissen: Es gibt nicht nur einen, sondern zwei unterschiedliche Energieausweise.
- Der Bedarfsausweis, der auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausgestellt wird.
- Der Verbrauchsausweis, dem der gemessene Energieverbrauch zugrunde liegt.
Der Bedarfsausweis ist nur für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten und einem Baujahr vor 1978 Pflicht. Für alle anderen Objekte reicht ein verbrauchsorientierter Energieausweis. Egal, um welchen Ausweis es sich handelt: Sie sind allesamt zehn Jahre lang gültig.
Die Nachweis-Pflicht gilt für
- alle Gebäudeeigentümer von Wohnobjekten bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung.
- der Bedarfsausweis ist nur für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten und einem Baujahr vor 1978 Pflicht.
Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
- Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- Wert des Endenergiebedarfs oder -verbrauchs des Gebäudes
- Wesentlichen Energieträger der Heizung
- Baujahr des Gebäudes
- Die im Energieausweis ermittelte Energieeffizienzklasse (sofern vorhanden)
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Stand 11/2013
Das wollen andere Kunden wissen
Team SWK Energieberatungszentrum
Termine nach Vereinbarung
Telefon (0631) 8001-1602
ebz@swk-kl.de