SWK Netzanschluss für Erdgas
Veränderung an Ihrem vorhandenen Anschluss? Dann sind Sie hier richtig. Wir prüfen, ob wir Ihr Gebäude an unser Erdgasnetz anschließen können.
Wichtiges zum Erdgasanschluss
Über unser Leitungsnetz transportieren wir jährlich rund 1,6 Mrd. Kilowattstunden Erdgas sicher und umweltfreundlich dorthin, wo es gebraucht wird: zu Industrie-, Gewerbe- und Privatkunden im Raum Kaiserslautern.
Der Netzanschluss verbindet das Leitungsnetz mit der Erdgasanlage des Anschlussnehmers oder Anschlussnutzers.
Allgemeine Information
Die Errichtung von Netzanschlussleitungen erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, Verordnungen (u.a. NDAV), Einhaltung der technischen Regeln und Normen, sowie den jeweiligen Bestimmungen der Bauordnung.
Die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 EnWG jedermann an ihr Niederdruck anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Gas zur Verfügung stellen müssen.
Allgemeine Bedingungen gemäß § 18 EnWG
Technische Mindestanforderungen gemäß § 19 EnWG
Gemäß § 19 EnWG ist die SWK als Netzbetreiber verpflichtet, technische Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen festzulegen. Die technischen Mindestanforderungen gelten grundsätzlich als erfüllt, wenn die gesetzlichen Vorschriften und die allgemeinen Regeln der Technik, insbesondere die Regeln des DVGW-Arbeitsblattes G 2000, eingehalten werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des DVGW.