Allgemeine Einkaufsbedingungen
Hinweis
Die nachfolgenden Einkaufsbedingungen gelten nicht, sofern eine öffentliche bzw. beschränkte Ausschreibung oder freihändige Vergabe im Verdingungsverfahren durchgeführt worden ist.
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Kauf- und Werkverträge
der
SWK Stadtwerke Kaiserslautern GmbH
SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG
SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG im Namen und auf Rechnung der Verbandsgemeinde Otterbach – Wasser
SWK Stadtwerke Kaiserslautern Verkehrs-AG
nachfolgend Auftraggeber genannt
- Angebote:
Angebote sind mit Bruttopreisen (inkl. Mehrwertsteuer), Rabattsätzen, sonstigen Vergütungen, Nettopreisen und der Gesamtangebotssumme sowie mit Angabe der Lieferzeit einzureichen. Für erfolglos eingereichte Angebote wird kein Aufwandersatz geleistet. Sofern der Anfrage Vergabebedingungen / Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind, sind diese zusätzlich für die Angebotserstellung maßgebend. Liegt der Anfrage ein Angebotsbriefumschlag bei, dürfen die Angebote auch nur in diesem Umschlag eingereicht werden. - Bestellungen:
Bestellungen werden ausschließlich schriftlich erteilt. Mündliche oder telefonische Bestellungen werden erst mit der schriftlichen Bestätigung des Auftragsgebers wirksam. - Preise:
Wenn nicht anders vereinbart, sind Angebotspreise Festpreise, die auch bei Änderung der Preisgrundlage (Löhne und Materialpreise) Geltung behalten. Die Preise sind ausschließlich Mehrwertsteuer zu bilden. Die Mehrwertsteuer ist in der Rechnung gesondert auszuweisen. - Fracht / Verpackung / Gefahrübergang:
Die angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen sind, einschließlich Versandkosten (Fracht, Verpackung, Zoll, sonstige Belastungen und Nebenleistungen) frei Versandanschrift. Die Gefahr geht erst dann auf den Auftraggeber über, wenn die Lieferung oder Leistung vertragsgemäß eingetroffen und vom Auftraggeber überprüft bzw. abgenommen worden ist. - Zahlung:
Alle Zahlungen werden bargeldlos in EURO geleistet. Die Zahlung erfolgt, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto oder nach 30 Tagen ohne Abzug von Skonto. Die Zahlungsfristen beginnen mit dem Tag des Eingangs der prüfbaren Rechnung, jedoch bei Lieferleistungen nicht vor dem Tag des Wareneingangs bei der Anlieferungsstelle, bei Bauleistungen nicht vor dem Tag der Abnahme, wobei für die Berechnung der Zahlungsfrist stets das jüngste Datum maßgebend ist. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisungen von einem Konto der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat. - Lieferzeit:
Die in der Bestellung angegebenen Termine der Lieferung oder Leistung sind bindend. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass der vereinbarte Termin nicht eingehalten werden kann. Im Falle des Lieferverzuges stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist Schadenersatz statt der Leistung und Rücktritt zu verlangen. Verlangt der Auftraggeber Schadenersatz, steht dem Auftragnehmer das Recht zu, auch nachzuweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. - Gewährleistungen:
Mängelrüge: Bei der Lieferung von Waren, die der Auftraggeber gemäß § 377 HGB untersuchen muss, beträgt die Frist zur Untersuchung der Ware und zur Rüge eines offenen Mangels 12 Werktage ab Entgegennahme der Lieferung. Die Rügefrist bei versteckten Mängeln beträgt 12 Werktage ab Entdeckung des Mangels.
Mängelansprüche: Dem Auftraggeber stehen die gesetzlichen Mängelansprüche ungekürzt zu. Diese verjähren gemäß den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auftragnehmer nach eigener Wahl Mängelbeseitigung oder die Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadenersatz, insbesondere das Recht auf Schadenersatz statt der Leistung, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Auftraggeber ist berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug ist oder besondere Eilbedürftigkeit besteht, wenn der Auftraggeber zuvor den Auftragnehmer unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung erfolglos aufgefordert hat. Bei Mängeln verlängert sich die Gewährleistungszeit um die zwischen Mängelrüge und Mängelbeseitigung liegende Zeit. Wird der Liefer-/Leistungsgegenstand infolge eines Mangels vollständig oder teilweise neu geliefert, beginnt die Gewährleistungszeit für den neu gelieferten Gegenstand bzw. die entsprechende Teilkomponente erneut. - Bestellnummer:
In allen einen Bestellvorgang betreffenden Unterlagen (Auftragsbestätigung, Lieferpapiere, Rechnung, Rapportscheine, Aufmaßblätter usw.) muss die Bestellnummer des Auftraggebers angegeben werden. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Rechnungen ohne Angabe der Bestellnummer ggf. zurückzuweisen. - Auftragsbestätigung:
Eine Bestellung gilt vom Auftragnehmer als bestätigt, sofern nicht innerhalb von 10 Werktagen widersprochen wird. Eine Auftragsbestätigung ist nur bei gesonderter Aufforderung zu erstellen. - Rechnung:
Rechnungen sind unverzüglich nach Lieferung oder Leistung für jede Bestellung getrennt einzureichen. Rechnungen für Dienstleistungen / Bauleistungen können nur bearbeitet werden, wenn die von den Beauftragten des Auftraggebers und Auftragnehmers gemeinsam unterzeichneten Leistungsnachweise, Rapportscheine sowie Abnahmeprotokolle beigefügt sind. - Allgemeines:
11.1 Für die Ausführung des Auftrags – nicht jedoch für die Vergabe – sind im Rahmen des jeweiligen Anwendungsbereiches maßgebend, soweit in diesen Bedingungen oder vertraglich nicht anders vereinbart:
a) die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL)
b) die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)
c) die gültigen allgemeinen technischen DIN-Vorschriften für Bauleistungen und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
d) die besonderen Vertragsbedingungen und technischen Vorschriften des Auftraggebers
e) das Leistungsverzeichnis mit den dazugehörigen Zeichnungen
f) die Weisungen der zuständigen Betriebsabteilung oder örtliche Bauleitung
11.2 Das Eigentum an gelieferter Ware geht mit Begleichung der Lieferrechnung auf den Auftraggeber über. Eine Kürzung des Rechnungsbetrages wegen geltend gemachter Gegenrechte beeinträchtigt nicht den Eigentumsübergang.
11.3 Kosten, die dem Auftraggeber durch Nichtbeachtung der angegebenen Versandanschrift entstehen, werden an der Rechnung gekürzt, ebenso Mehrfracht (Eilgut, Express) bei Nichteinhaltung der Lieferfrist.
11.4 Die Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag ist nur mit der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
11.5 Entgegenstehenden oder zusätzlichen Bedingungen des Auftragnehmers wird widersprochen. Sie gelten nur, wenn sich der Auftraggeber schriftlich und ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt hat.
11.6 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bestehen. Eine unwirksame Bedingung ist durch eine zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Erfolg der unzulässigen möglichst nahe kommt.
11.7 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich Ergebenden Streitigkeiten ist Kaiserslautern, wenn der Auftragnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.