Vertrauen und Integrität sind heutzutage Schlüsselbegriffe einer modernen Unternehmensführung. Die Unternehmenskultur der Stadtwerke Kaiserslautern und ihrer konzernangehörigen Unternehmen basiert auf den Werten Verlässlichkeit, Verantwortung und Vertrauen. Wir richten unser eigenes Handeln an hohen sozialen und ethischen Standards aus und sehen diese als wesentliche Basis für den Erfolg des gesamten Konzerns.
Corporate Governance, deutsch die Grundsätze der Unternehmensführung, bedeuten für uns die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben und aller unternehmensinternen Regelungen. Hierzu haben wir ein Compliance Management System eingerichtet, mit dem wir uns zum Ziel gesetzt haben, unsere eigenen Standards regelmäßig zu überprüfen und zu verbessern.
Grundsatzerklärung
Der Konzern der Stadtwerke Kaiserslautern bekennt sich zu rechtmäßigem Verhalten und einer nachhaltigen, werteorientierten Unternehmensführung. Die Grundsatzerklärung des SWK-Konzerns beschreibt das Verfahren, die Risiken und die Erwartungen zur Einhaltung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in unserem Geschäftsbereich und in unserer Lieferkette.
Unsere Werte
Unsere Philosophie gilt in der Gruppe wie in den einzelnen Unternehmen: Für unsere Kunden, unsere Mitarbeitenden, für die ganze Region wollen wir der beste Partner und Unterstützer sein.
Wir sind uns dabei als SWK-Gruppe unserer besonderen Verantwortung als Energieversorger und Infrastrukturgeber in der Region Kaiserslautern und darüber hinaus bewusst. Umweltschutz und Nachhaltigkeit des Wirtschaftens sind die Grundlagen unseres Handelns. Wir bekennen uns zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Beschaffung und erwarten dies auch von unseren Lieferanten und Dienstleistern.
Unsere Mitarbeitenden teilen unsere Werte – mit einem Verhaltenskodex als oberste Compliance-Richtlinie haben sich diese zu einem rechtmäßigen, ethisch einwandfreien und verantwortungsvollen Handeln bei ihrer täglichen Arbeit bekannt. Durch einen integren und verantwortungsbewussten Umgang untereinander, sowie gegenüber unseren Kunden, Geschäftspartnern, Anlegern und der Öffentlichkeit tragen unsere Mitarbeitenden aktiv dazu bei, unsere Werte zu erhalten und nach innen und außen vorzuleben.
Hinweisgebersystem
Interne Meldestelle gemäß HinSchG
Wir haben ein System für Hinweisgebende installiert, welches unseren Mitarbeitenden, als auch Dritten zur Verfügung steht, um Rechts- oder Regelverstöße melden zu können.
Zu den Verstößen zählen u. a. folgende Delikte:
- Betrug (§ 263 StGB)
- Untreue (§ 266 StGB)
- Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)
- Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Vorteilsgewährung (§ 333 StGB)
- Bestechung (§ 334 StGB)
- Diebstahl (§ 242 StGB)
- Unterschlagung (§ 264 StGB)
- Geldwäsche (§ 261 StGB)
- Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB)
- Verstöße gegen das Kartellrecht oder sonstiges Wettbewerbsrecht (GWG, UWG)
- Straftaten gegen die Umwelt (§§ 324 ff. StGB)
- Verletzung von Geschäftsgeheimnissen (§ 23 GeschGehG)
- Steuerdelikte (z.B. § 370 AO)
- Beleidigung, (sexuelle) Belästigung oder Diskriminierung
Meldungen können vertraulich oder auf Wunsch auch gänzlich anonym an eine der beauftragten Stellen abgegeben werden.
Beauftragte
Benjamin Lanz
Compliance Officer der SWK-Gruppe
Stabstelle Konzernentwicklung
Compliance & Interne Revision
Bismarckstraße 14
67655 Kaiserslautern
Dr. Felix Dörr
Rechtsanwalt und Ombudsmann der SWK
RA Dr. Dörr & Kollegen
Neue Mainzer Straße 26
60311 Frankfurt am Main
+49 69 1381-333
ombudsmann@doerr-frankfurt.de
Lieferanten
Informationen für Lieferanten und Geschäftspartner
Wir stehen als SWK-Gruppe uneingeschränkt für ein rechtmäßiges Verhalten im Hinblick auf sämtlichen vertraglichen Beziehungen und Verhandlungen mit unseren Geschäftspartnern ein.
Wir bekennen uns zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Beschaffung und erwarten dies auch von unseren Lieferanten und Dienstleistern.
Beschwerdeverfahren gemäß LkSG
Die SWK-Gruppe unterliegt seit 01.01.2024 den gesetzlichen Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Für die Mitteilung von Verstößen oder sich abzeichnende Risiken hinsichtlich der Verletzung von Menschenrechten oder umweltbezogenen Sorgfaltspflichten steht unser Beschwerdeverfahren nach LkSG für Hinweisgebende innerhalb und außerhalb der SWK-Gruppe uneingeschränkt zur Verfügung.
Meldungen können von Mitarbeitenden und Dritten vertraulich oder auf Wunsch auch gänzlich anonym an eine der beauftragten Stellen abgegeben werden. Den Ablauf hierzu haben wir in unserer Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren dargelegt.
Nachhaltigkeit
Mehr zum Thema Nachhaltigkeit und was SWK für eine saubere Zukunft macht, finden Sie hier.