Bei uns gibt es so viele Menschen, die sich in den verschiedensten Bereichen engagieren. Wir unterstützen: zum Beispiel Sport- und andere Vereine, die Gartenschau, den Japanischen Garten, das Kulturzentrum Kammgarn, Kindertagesstätten und Schulen sowie viele andere Institutionen und Organisationen, die Energiekunden von uns sind.

Weil wir das Leben in und um Kaiserslautern vielfältiger, aktiver, lebenswerter machen.

  • Menschenmenge bei einem Konzert des SWK Sommerswing
    Sommerswing

    Musik genießen, Tanzen, Picknick: Sommerswing im Volkspark

  • Buntes Graffiti in einem verlassenen Gebäude
    Internationaler Besuch

    Erleben Sie Urban-Art im Pfaff-Areal Kaiserslautern

  • Frauen spielen Headis, Tischtennis mit einem Fußball mit dem Kopf
    Reine Kopfsache

    Die Headis WM in Kaiserslautern – eine Lautrer Sporterfindung

Unsere Sponsoringrichtlinien

Stand 01.08.2017

Richtlinie für Spenden und Sponsoringtätigkeiten der SWK Stadtwerke Kaiserslautern GmbH

Präambel

Die SWK Stadtwerke Kaiserslautern GmbH und Ihre Tochterunternehmen, SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG, SWK Stadtwerke Kaiserslautern Verkehrs-AG, Demando GmbH, EUS GmbH, WVE GmbH, WNS GmbH und K-net GmbH übernehmen Verantwortung für die Stadt und die Region. Neben der wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung soll auch das soziale und kulturelle Miteinander aktiv gefördert werden. Spenden und Sponsoringtätigkeiten sind dabei wichtige Instrumente der Unterstützung und dienen der Durchsetzung der eigenen Kommunikations- und Marketingziele.
Grundlage von Spenden und Sponsoringaktivitäten ist die Berücksichtigung der Richtlinie zur Verhinderung von Korruption im Geschäftsverkehr.

Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt verbindlich für die SWK Stadtwerke Kaiserslautern GmbH und ihre Tochterunternehmen, SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG, SWK Stadtwerke Kaiserslautern Verkehrs-AG, EUS GmbH, Demando GmbH, WVE GmbH, WNS GmbH und K-net GmbH und tritt mit dem 1. August 2017 in Kraft.

Sponsoring

Unter Sponsoring ist die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder gesellschaftspolitischen Bereichen zu verstehen.

Beim Sponsoring werden Geld, Sachmittel, Know-how oder andere Organisationsleistungen durch den Sponsor mit dem Ziel bereitgestellt, eine kommunikative Gegenleistung zu erhalten. Ziel des Sponsors ist letztlich die Erreichung eines wirtschaftlichen Vorteils, z.B. durch Steigerung der Unternehmens-bzw. Markenbekanntheit oder Verbesserung des Unternehmensimages.

Der Sponsor erhält vom Sponsoringpartner eine Gegenleistung. Gegenleistungen können beispielsweise Werbeverpflichtungen beim gesponserten Partner sein.

Die Sponsoringaktivitäten werden grundsätzlich schriftlich zwischen dem Sponsor und dem Gesponserten in einem Vertrag festgehalten. Inhaltlich werden dabei die jeweiligen Leistungen des Sponsoringpartners und des Sponsors, die Branchenexklusivität und die Laufzeit festgehalten.

Spenden

Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Geld- oder Sachzuwendungen für einen religiösen, wissenschaftlichen, gemeinnützigen oder wirtschaftlichen Zweck. Ein Leistungstausch zwischen Spender und Empfänger der Spende ist nicht gegeben.

Wer erhält eine Förderung?

Spenden oder Sponsoringaufwendungen erhalten Personen, Gruppen oder Organisationen, die sich in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder gesellschaftspolitischen Bereichen in der Stadt und der Region engagieren. Jede Anfrage nach Unterstützung muss dabei im Einzelnen geprüft werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Politische Parteien oder parteinahe Organisationen, Gewerkschaften, Amts- oder Mandatsträger
  • Gruppen, Projekte oder Einrichtungen, die gegen die guten Sitten verstoßen oder einen extremen politischen oder fremdenfeindlichen Hintergrund haben
  • Sportarten und Tätigkeiten mit Gewaltverherrlichung
  • Religiöse Gruppen, Kirchengemeinden oder Einrichtungen (Ausnahme: Soziale oder karitative Projekte)
  • Unterstützung von Organisationen mit kommerziellem Hintergrund
  • Personen, Gruppen oder Vereine, welche mit anderen Energieversorgern oder Mitbewerbern zusammenarbeiten

Wie kann man eine Förderung erlangen?

Interessenten wenden sich bitte schriftlich per Post an:
SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG
Bismarckstraße 14
67655 Kaiserslautern

oder per E-Mail an:
spende-sponsoring@swk-kl.de

Ihre Sponsoringanfrage richten Sie bitte an:

Ihr Ansprechpartner

Frau Ana Hörhammer-Luis
Telefon (0631) 8001-3121
spende-sponsoring@swk-kl.de

Für Sie. Mit ganzer Energie.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder zu unseren Dienstleistungen? Wir beraten Sie ausführlich und helfen Ihnen gerne weiter. Teilen Sie uns einfach Ihr Anliegen mit und unser Fachpersonal kümmert sich schnellstmöglich darum.

Für Angelegenheiten wie Namensänderungen, Zählerstanderfassungen, Umzug oder Vergleichbares möchten wir Sie bitten, unser Kundenportal zu nutzen.

Viele Erklärungen zu unseren Tarifen, Produkten und Dienstleistungen finden Sie auch in unseren neuen FAQs.

 

Quicklinks - Lösungen zu diversen Anfragen

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  • E-Mobilität (SWK Ladekarte, Wallbox Ladestation)
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