Netzzugang Gas
Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben gemäß § 20 EnWG jedermann nach sachlich gerechtfertigten diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewähren sowie die Bedingungen einschließlich der Musterverträge für diesen Netzzugang im Internet zu veröffentlichen.
Die Abwicklung des Netzzugangs erfolgt auf Basis der Gasnetzzugangsverordnung und der dazugehörigen Verträge für den Netzzugang.
Verträge zum Netzzugang
Das Kommunikationsdatenblatt finden Sie hier.
Messstellenzugang
Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag entspricht der am 23.08.2017 in Kraft getretenen Festlegung der Bundesnetzagentur zur Anpassung der Standardverträge im Messwesen an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (BK6-17-042 / BK7-17-026). Weiterhin sind unsere Mindestanforderungen für Messeinrichtungen zu erfüllen.
Weiterführende Informationen unter anderem zu Wechselprozessen im Messwesen (WiM) finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (BNetzA).