Ausbau der Erneuerbaren Energie – EEG
Vor dem Hintergrund des Klima- und Umweltschutzes soll das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen, das heißt fossile Energieressourcen einerseits zu schonen und andererseits die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern. Um den Anteil der Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung zu erhöhen, regelt das EEG die die bevorzugte Einspeisung von Strom aus regenerativen Energien, wie zum Beispiel PV, Windenergie und Biomasse.
Hinweis gemäß Beschluss der BNetzA:
Zur Abwicklung der mit Beschluss BK6-16-200 von der Bundesnetzagentur festgelegten Marktprozesse für Einspeisestellen verwenden Sie bitte folgende Mailadresse:
E-Mail: netzbetreiber@swk-kl.de
PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur
Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sind verpflichtet, der Bundesnetzagentur neu in Betrieb genommene oder hinsichtlich des Leistungszuwachses erweiterte PV-Anlagen zu melden.
Hierzu müssen Sie sich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur über den folgenden Link registrieren: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
ACHTUNG: Erfolgt keine Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister, darf der Netzbetreiber die Vergütung nicht auszahlen, bis die Registrierung erfolgt ist. Zusätzlich muss der Netzbetreiber die Sanktionen gemäß § 52 EEG umsetzen.