Auch in den Bussen der SWK gelten ab Mittwoch die 3G-Regeln. Fahrgäste, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen den Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest einer zugelassenen Teststation mit sich führen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Der Testnachweis ist ebenso wie der Impf- bzw. Genesenen-Nachweis auf Verlangen vorzuzeigen. Von der Nachweispflicht ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, weil sie bereits der Testpflicht der Schulen unterliegen. Ebenso ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.