Ab dem 30. Oktober 2016 gelten neue Bezeichnungen für Wasserzähler. Die Kennzeichnung Qn wird durch Q3 abgelöst. Bei der kommenden Jahresverbrauchsabrechnung finden SWK-Kunden die neue Bezeichnung erstmals auf ihrer Rechnung. Am Preis ändert sich nichts.
Am 30. Oktober 2016 löst die Europäische Messgeräterichtlinie die bisherigen Vorschriften ab“, erklärte Richard Mastenbroek, Vorstandsmitglied der SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG. „Danach müssen neue, erstmalig in Verkehr gebrachte Wasserzähler der neuen Richtlinie entsprechen. Für alle bereits installierten Wasserzähler gilt der Bestandsschutz. Sie werden erst beim turnusmäßigen Wechsel ersetzt“, so Mastenbroek weiter. SWK tauscht die Wasserzähler alle sechs Jahre bei Ablauf der Eichfrist gegen neue aus, sodass Wasserzähler mit der alten Kennzeichnung noch maximal sechs Jahre im Einsatz sind. Für SWK-Kunden ändert sich nichts. Lediglich auf der Jahresverbrauchsabrechnung findet sich künftig die neue Bezeichnung. Der Grundpreis bleibt gleich.
Nach den bisherigen Vorschriften wurden geeichte Wasserzähler mit dem Nenndurchfluss Qn in Kubikmeter je Stunde bezeichnet. Die neuen Bezeichnungen Q1 bis Q4 repräsentieren die verschiedenen Durchflussarten. Q3 bezeichnet einen Zähler, der unter gleichförmigen oder wechselnden Dauerflussbedingungen arbeitet. Er hat einen Durchfluss bis zu vier Kubikmetern in der Stunde. Die auf Q3 folgende Zahl beschreibt den Durchflussmessbereich. Die alten Bezeichnungen ändern sich wie folgt:
Qn 1,5 | → | Q3 2,5 |
Qn 2,5 | → | Q3 4 |
Qn 6 | → | Q3 10 |
Qn 10 | → | Q3 15 |
Qn 15 | → | Q3 25 |
Qn 40 | → | Q3 63 |
Qn 60 | → | Q3 100 |
Qn 150 | → | Q3 250 |
Diese Kennzeichnung findet sich gut sichtbar auf dem Wasserzähler. Die Größe des Wasserzählers ist ausschlaggebend für den Jahresgrundpreis. Der Auswahl des jeweils geeigneten Zählers liegen die anerkannten Technischen Regelwerke zugrunde. Das sind insbesondere die DIN 1988, Teil 3 und das gültige Arbeitsblatt W 406 des DVGW, Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches. Demnach richtet sich Auswahl und Bemessung der Wasserzähler nach der Art und der Anzahl der angeschlossenen Entnahmearmaturen und der zu erwartenden Nutzung.
Grundlage für die veränderte Bezeichnung ist die Europäische Messgeräterichtlinie 2004/22/EG (MID), die zum 30. Oktober 2006 in Kraft getreten ist. Ziel der Richtlinie ist es, die Anforderungen an Wasserzähler europaweit zu harmonisieren.