SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG hält wie im Vorjahr die Erdgas- und Strompreise stabil. Sie gibt lediglich die von ihr nicht beeinflussbaren Kosten an ihre Kunden weiter. Dadurch erhöht sich der Erdgaspreis für die Grundversorgung um 0,14 Cent brutto je Kilowattstunde. Der Strompreis steigt je Kilowattstunde um 0,90 Cent brutto.
Kunden mit Sondertarifen werden neue, kundenfreundliche Strom- und Erdgasverträge mit deutlichen Preisnachlässen angeboten. Die neuen SWK-Tarife werden zudem für ein Jahr garantiert. „Wir möchten uns mit den neuen Sondertarifen und der Preisgarantie bei unseren treuen Kunden bedanken.“
SWK setzt damit als eines der ersten Versorgungsunternehmen auf transparente Preisänderungsklauseln.
Ein Haushalt mit einem Erdgasverbrauch von 25.000 Kilowattstunden jährlich muss im kommenden Jahr 35,70 Euro brutto mehr zahlen als im Vorjahr. Die Ursache für die Preiserhöhung liegt in den gestiegenen Netzentgelten der vorgelagerten Erdgasnetzbetreiber.
Auch beim Strompreis sind die von SWK nicht beeinflussbaren Preisfaktoren für die Strompreiserhöhung verantwortlich. Daher muss eine vierköpfige Familie mit einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Jahr 2014 in der Grundversorgung mit einer Mehrbelastung von 31,65 Euro brutto rechnen.
„Wir können unseren Kunden die Preiserhöhungen leider nicht ersparen. Aber wir können sie auf ein notwendiges Minimum reduzieren, indem wir lediglich die zusätzlich anfallenden Kosten weitergeben“, erklärte Markus Vollmer, Vorstandsmitglied der SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG. „Die Mehrkosten, die durch die steigenden Umlagen und die neu eingeführte Umlage für abschaltbare Lasten entstehen, sind durch unsere aktuellen Preise nicht gedeckt. Daher sind wir dazu gezwungen, diese Kosten an unsere Kunden weiterzugeben und die Preise zum 1. Januar 2014 für Erdgas um 0,14 Cent brutto und für Strom um 0,90 Cent brutto anzuheben.“
Die Energiewende schreitet in großen Schritten voran. Immer mehr Strom aus erneuerbaren Energien drängt auf den Markt. Was politisch gewünscht ist, hat aber auch eine Kehrseite. Die bei der Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien entstehenden Mehrkosten werden auf die Allgemeinheit umgelegt. So steigen die damit verbundenen Umlagen, Abgaben und Steuern. Sie entpuppen sich somit immer mehr als Preistreiber. „Die SWK als kommunaler Energieversorger hat auf diese Preisfaktoren keinen Einfluss“, kommentierte Vollmer. „Auch vor diesem Hintergrund haben wir zum Januar 2014 unser Produktangebot für Strom- und Gaslieferungen erweitert. Ich glaube, dass jeder Kunde einen, auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen, günstigen Tarif finden wird. Auch künftig werden wir weitere Produktalternativen entwickeln und im kommenden Jahr unseren Kunden anbieten.
Der Strompreis setzt sich, neben den eigentlichen Energiekosten, aus zwei weiteren Bestandteilen zusammen: den Netzentgelten und den verschiedenen Umlagen, Steuern und Abgaben, die mittlerweile mehr als die Hälfte des Strompreises betragen. Allen voran schlägt die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu Buche. Mit dieser Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gesetzlich gefördert. Die aus diesem Gesetz entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben. Somit trägt jeder Stromkunde zum Ausbau der erneuerbaren Energien bei. Im Jahr 2014 wird die EEG-Umlage 7,43 Cent brutto je Kilowattstunde betragen. Sie ist damit um 1,15 Cent brutto gestiegen.
Ebenfalls gestiegen ist die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK). Mit diesem Aufschlag wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gesetzlich gefördert. Auch diese durch dieses Gesetz entstehenden Belastungen werden an den Letztverbraucher weitergegeben. Die KWK-Umlage steigt im Vergleich zum Vorjahr um 0,065 Cent brutto je Kilowattstunde.
Neu hinzu kommt im Jahr 2014 die Umlage „Abschaltbare Lasten“. Sie ist bundesweit einheitlich und mit 0,011 Cent brutto je Kilowattstunde für alle Kunden gleich. Grundlage für die Erhebung ist eine vom Bundestag verabschiedete Verordnung. Darin ist geregelt, dass große Stromabnehmer sich dazu verpflichten können, zeitweise vom Netz genommen zu werden, wenn das aus Gründen der Versorgungssicherheit notwendig werden sollte. Die Stromabnehmer erhalten für das Vorhalten der abschaltbaren Lasten ein Entgelt.
Durch die Novellierung der Stromnetzentgeltverordnung ist die Umlage nach §19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung gesunken, da die Belastungen gleichmäßiger auf die Endkunden verteilt werden. Mit dieser Umlage werden Entlastung und Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzentgelten gesetzlich finanziert. Die aus dieser Entlastung entstehenden Kosten werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben. Die Umlage reduziert sich für das Jahr 2014 um 0,282 Cent brutto je Kilowattstunde.