Ab Montag, 05. Mai 2014 wird im Bereich der Universität wieder der „normale“ Linienweg befahren. Die Baumaßnahmen in der Gottlieb-Daimler-Straße sind beendet.
Ab Montag, 05. Mai 2014 wird im Bereich der Universität wieder der „normale“ Linienweg befahren. Die Baumaßnahmen in der Gottlieb-Daimler-Straße sind beendet.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder zu unseren Dienstleistungen? Wir beraten Sie ausführlich und helfen Ihnen gerne weiter. Teilen Sie uns einfach Ihr Anliegen mit und unser Fachpersonal kümmert sich schnellstmöglich darum.
Für Angelegenheiten wie Namensänderungen, Zählerstanderfassungen, Umzug oder Vergleichbares möchten wir Sie bitten, unser Kundenportal zu nutzen.
Viele Erklärungen zu unseren Tarifen, Produkten und Dienstleistungen finden Sie auch in unseren neuen FAQs.
Bismarckstraße 14
67655 Kaiserslautern
Öffnungszeiten
Mo bis Fr: 8 – 17 Uhr
Tel.: (0631) 8001-1200
Fax: (0631) 8001-1000
E-Mail: kundenservice@swk-kl.de
Rufen Sie uns einfach an oder wählen Sie Ihren Wunschtermin online.
Unser Service
Fruchthallstraße 14
67655 Kaiserslautern
Öffnungszeiten
Mo bis Fr: 7:30 – 17:00 Uhr
Sa: 10:00 – 14:00 Uhr
Tel.: (0631) 8001-3530
verkehr@swk-kl.de
Unser Service
Brandenburger Straße 2
67663 Kaiserslautern
Termine nach Vereinbarung
Tel.: (0631) 8001-1602
ebz@swk-kl.de
Stiftswaldstraße 4
67657 Kaiserslautern
Termine nach Vereinbarung
Tel.: (0631) 8001-5013
verkehr@swk-kl.de
Unser Service
Karcherstraße 28
67655 Kaiserslautern
Eine Kündigungsfrist bei Umzug entfällt. Die Verbrauchsstelle kann erst abgemeldet werden, wenn die Schlüsselübergabe an den Vermieter erfolgt ist. Die Abmeldung muss uns spätestens zwei Wochen nach Schlüsselübergabe gemeldet werden.
Eine Abmeldung kann persönlich oder schriftlich (per E-Mail, Post oder Fax) vorgenommen werden. Benötigt werden folgende Daten:
Eine Anmeldung kann persönlich oder schriftlich (per E-Mail, Post oder Fax) vorgenommen werden. Benötigt werden folgende Daten:
Die Zählerstände können telefonisch oder schriftlich, per E-Mail, Post oder Fax, nachgereicht werden. Alternativ können Sie die Zählerstände über die SWK-App oder das Kundenportal erfassen.
Die Kündigungsfrist zum Versorgerwechsel ist tarifabhängig. Ihre individuelle Kündigungsfrist finden Sie auf Ihrer letzten Verbrauchsabrechnung. Alternativ kann die Kündigungsfrist bei unserem Kundenservice erfragt werden.
Die Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG betreibt ein Erdgasnetz von ca. 691 km Länge. Das Netzgebiet umfasst die Ortsbezirke von Kaiserslautern, die Stadt Otterberg und 19 Gemeinden im Großraum um Kaiserslautern. Auf Anfrage ist die Strom- oder Gasversorgung auch außerhalb unseres Netzgebiets gegebenenfalls möglich.
Bei der Anmeldung ist zu beachten, dass die meisten Amerikaner steuerbefreit sind. Zur Hinterlegung der Steuerbefreiung benötigen wir die VAT-Form sowie die Order-Form. Diese erhält der Mieter beim zuständigen VAT-Office.
Bei der Abmeldung Ihrer Mieter benötigen wir die Zählerstände zur Übergabe mit Ihrer Unterschrift zur Erstellung einer Sofortabrechnung.
Gerne versorgen wir Sie auch nach Ihrem Umzug mit Ihren Wunschtarifen. Zur Ummeldung beachten Sie bitte die Hinweise unter „Wie kann ich meine Strom-, Gas- oder Wasserversorgung anmelden?“.
Zur Ummeldung auf den neuen Eigentümer benötigen wir eine Kopie des Kaufvertrags (Erste Seite mit Käufer, Verkäufer und Objekt und letzte Seite mit den Unterschriften der Vertragspartner) sowie die Zählernummern und Zählerstände zur Übergabe.
Da es sich hier um eine Vertragsänderung handelt, muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Vorgehensweise siehe Frage „Wie kann ich meine Strom-, Gas- oder Wasserversorgung anmelden? Welche Unterlagen benötige ich?“
Die An- und Abmeldung kann entweder durch Ihren Mieter oder durch Sie vorgenommen werden. Wenn Sie Ihren Mieter selbst anmelden möchten, benötigen wir den Mietvertrag sowie die Zählernummern und Zählerstände zur Übergabe.
Ihre Jahresrechnung erhalten Sie im Januar/Februar des Folgejahres.
Auf unserer Homepage finden Sie eine Musterrechnung für Strom und Gas.
Zusätzlich steht auch eine Fernwärme-Musterrechnung zur Verfügung.
Ihre Stromkosten setzen sich einerseits aus dem Verbrauchspreis und andererseits dem Grundpreis zusammen. Der Verbrauchspreis wird in Cent angegeben und bezieht sich auf die verbrauchte Kilowattstunde. Der Grundpreis wird in Euro angegeben und ist monatlich zu entrichten. Ihre individuellen Preise sind von Ihrem Tarif abhängig. Auf www.meineswk.de/home können Sie Ihre Stromkosten über unseren Tarifrechner berechnen.
Ihre Gaskosten setzen sich einerseits aus dem Verbrauchspreis und andererseits aus dem Grundpreis zusammen. Der Verbrauchspreis wird in Cent angegeben und bezieht sich auf die verbrauchte Kilowattstunde. Der Grundpreis wird in Euro angegeben und ist monatlich zu entrichten. Ihre individuellen Preise sind von Ihrem Tarif abhängig. Auf www.meineswk.de/home können Sie Ihre Gaskosten über unseren Tarifrechner berechnen.
Die Umrechnung von m³ in kWh erfolgt, indem der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl (z-Zahl) und dem Abrechnungsbrennwert multipliziert wird.
Gerne erstellen wir Ihnen eine Simulation. Bitte teilen Sie uns hierzu die aktuellen Zählerstände bzw. die Zählerstände zum gewünschten Simulationszeitraum mit.
Zur Kostenvorplanung sowie als Vergleichswert für die Analyse des eigenen Verbrauchsverhaltens ist es für viele Kunden wichtig, wie viel Strom, Erdgas und Wasser die Kunden der Stadtwerke Kaiserslautern denn durchschnittlich verbrauchen.
Der Durchschnittsverbrauch einer vierköpfigen Familie im freistehenden Einfamilienhaus neuerer Bauart:
Strom: 4.200 kWh/Jahr
Erdgas: 24.000 m³/Jahr
Wasser: 180 m³/Jahr
Die Schlussrechnung erhalten Sie innerhalb von 4-6 Wochen nach Kündigung.
Der Termin der Jahresverbrauchsabrechnung kann nicht geändert werden.
Eine Verrechnung Ihres Guthabens mit den zukünftigen Abschlägen erfolgt nicht automatisch. Wenn Sie eine Verrechnung wünschen, teilen Sie uns dies bitte persönlich, telefonisch oder schriftlich, per E-Mail, Post oder Fax, mit.
Die Zustandszahl, kurz auch als z-Zahl bezeichnet, gibt an, in welchem Verhältnis das Volumen von Gas im Normzustand zum Betriebszustand steht.
Zur Korrektur einer fehlerhaften Rechnung wenden Sie sich bitte telefonisch, schriftlich oder persönlich an unseren Kundenservice.
Ja. Teilen Sie uns einfach Ihre Zählerstände zum Tag der Preisänderung mit. Auf Ihrer Jahresabrechnung sind dann die Verbräuche in den einzelnen Abrechnungszeiträumen auf der Basis der von Ihnen übermittelten Zählerstände berechnet.
Der Brennwert gibt an, wie viel chemisch gebundene Energie (sogenannte Reaktionsenthalpie) in Form von Wärme in einem Kilogramm eines Stoffes steckt und bei dessen Verbrennen freigesetzt wird.
Den größten Teil des Preises können wir nicht beeinflussen. Neben den Kosten für Beschaffung und Vertrieb besteht der größte Teil aus Steuern, Abgaben und Netzentgelten. Auf der dritten Seite Ihrer Rechnung ist unten aufgeführt, was alles in Ihrem Rechnungsbetrag drin steckt und für Sie abgeführt wird.
Zur Registrierung im SWK Kundenportal gehen Sie bitte auf folgenden Link: www.meineswk.de/home und wählen „Jetzt registrieren!“.
In Kooperation mit der K-net Telekommunikation GmbH wird Kaiserslautern digitaler. In der Innenstadt von Kaiserslautern bieten wir Ihnen an verschiedenen Hotspots unser kostenloses WLAN an.
Über das Kundenportal haben Sie die Möglichkeit, Ihre letzten Jahresrechnungen einzusehen, Abschläge und Kundendaten zu ändern sowie einen Überblick über Ihre Vertragsdaten zu erhalten. Außerdem können Sie Ihre Zählerstände erfassen. Sie können ebenfalls Ihren Tarif über das Kundenportal zu wechseln sowie einen Umzug zu melden.
Über die SWK-App können Sie schnell und unkompliziert Ihre Zählerstände erfassen. Außerdem haben Sie Einsicht in Ihre Kundendaten. Zudem finden Sie hier Nachrichtenportale der Stadt Kaiserslautern, akuelle Businfos und unsere Pressemeldungen, außerdem jede Menge Infos zu aktuellen Themen wie, Hotspots Wlan"empera" oder der SWKcard.
Versuchen Sie zunächst, Ihr Passwort zurückzusetzen. Falls dies nicht funktioniert, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.
Alle Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite E-Mobility.
Über den folgenden Link können Sie Ihr Passwort zurücksetzen: www.meineswk.de/passwort/vergessen
Loggen Sie sich im Kundenportal ein. Über die Auswahlmöglichkeit „Persönliche Daten“ -> „Benutzername ändern“ können Sie Ihre E-Mail-Adresse ändern.
Ihr monatlicher Abschlag wird immer rückwirkend zum ersten des Monats abgebucht. Die Fälligkeit kann nicht verändert werden.
Ihren Abschlag können Sie über unseren Kundenservice persönlich, telefonisch oder schriftlich erhöhen lassen. Alternativ können Sie Ihren Abschlag über das Kundenportal erhöhen. Möchten Sie Ihren Abschlag senken, empfehlen wir die Festlegung der Stadtwerke zu akzeptieren oder im Einzelfall mit unserem Kundenservice abzustimmen, da sonst hohe Nachzahlungen die Folge sein könnten.
Zur Entsperrung müssen alle offenen Posten ausgeglichen werden. Der Stromzähler kann nach Zahlungseingang am nächsten Werktag geöffnet werden. Hierzu benötigen wir einen Zahlungsnachweis von Ihnen. Alternativ können Sie die Außenstände direkt bei uns im Kundenservicecenter bar oder mit EC-Karte zahlen. Nachdem der Zähler entsperrt wurde, müssen die Sicherungen selbstständig eingedreht werden.
Bitte überweisen Sie die offenen Posten auf Ihre individuelle Bankverbindung oder zahlen Sie die Außenstände bar oder mit EC-Karte in unserem Kundenservicecenter.
Sie erhalten von uns ein Rückläuferschreiben, in welchem Sie Ihre individuelle Bankverbindung sowie den offenen Gesamtbetrag zur Überweisung finden.
Rufen Sie uns an oder kommen Sie in unser Kundenservicecenter und teilen uns Ihre aktuellen Zählerstände mit. Hiermit erstellen wir eine simulierte Abrechnung, mit der wir die Abschlagshöhe schnell und einfach überprüfen können.
Bei Überweisungen geben Sie bitte Ihr Vertragskonto im Verwendungszweck an.
Ihre Bankdaten können Sie über unseren Kundenservice ändern. Eine Änderung ist persönlich oder schriftlich, per E-Mail, Post oder Fax, möglich. Alternativ können Sie Ihre Bankdaten über das Kundenportal ändern.
Zur Namensänderung benötigen wir einen Nachweis, wie zum Beispiel eine Eheurkunde oder Ihren Personalausweis. Sie können die Änderung entweder persönlich oder schriftlich mitteilen.
Ihre Postadresse können Sie über unseren Kundenservice ändern. Eine Änderung ist persönlich, telefonisch oder schriftlich, per E-Mail, Post oder Fax, möglich. Alternativ können Sie Ihre Postadresse über das Kundenportal ändern.
Kosten
Der Austausch/Wechsel zu einer modernen Messeinrichtung ist für Sie als Kunde kostenlos. Die jährlichen Entgelte können Sie unserem Preisblatt entnehmen. Wenn Sie Kunde der SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG sind, bieten wir Ihnen weiterhin einen sogenannten „all-Inclusive-Vertrag“ an. Die Abrechnung des Messstellenbetriebes erfolgt somit über Ihre jährliche Verbrauchsabrechnung. Wenn Sie einen anderen Energieversorger gewählt haben, kommt es auf Ihren jeweiligen Vertrag an. Übernimmt Ihr Versorger die Kosten nicht, so erhalten Sie von uns als Messstellenbetreiber eine separate jährliche Rechnung für den Messstellenbetrieb zugeschickt.
Wechsel
Ist bei Ihrem konventionellen Zähler ein Wechsel im Rahmen des Eichgesetzes notwendig, so werden Sie mindestens drei Monate im Voraus über den Wechsel informiert. Den genauen Termin teilen wir Ihnen zwei Wochen vorher schriftlich mit. Die Installation erfolgt durch die Monteure der SWK-Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG oder durch Monteure eines durch uns beauftragten Partnerunternehmens.
Zähler-Neusetzungen werden, wenn technisch möglich, bereits von Beginn an mit einer modernen Messeinrichtung (mME) oder einem intelligenten Messsystem (iMS) ausgestattet. Konventionelle analoge Zähler werden von uns im Normalfall nicht mehr verbaut.
Ihre Zählerstände benötigen wir zur Jahresverbrauchsabrechnung zum 31.12. Unsere Ableser beginnen im November mit der Ablesung. Falls Sie nicht angetroffen werden bzw. Ihre Zähler nicht abgelesen werden können, erhalten Sie eine Benachrichtigung, dass Sie uns die Zählerstände mitteilen sollen. Außerdem benötigen wir Ihre Zählerstände bei jedem Umzug.
Der Einbau von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMS) kann nicht abgelehnt werden, da der Einbau gesetzlich vorgeschrieben ist und ein Widerspruchsrecht nicht vorgesehen/vorhanden ist. Mit dem Einbau unterstützen Sie zudem die Energiewende und ermöglichen so eine effizientere Energieversorgung.
Wenn Sie Kunde der SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG sind, ändern sich derzeitig nichts für Sie. Die SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG bietet Ihnen einen sogenannten „all-Inclusive-Vertrag“ an, die Abrechnung der Messstelle erfolgt wie gewohnt über Ihre jährliche Verbrauchsabrechnung.
Wenn Sie einen anderen Energieversorger gewählt haben, kommt es auf Ihren jeweiligen Vertrag an. Übernimmt Ihr Energieversorger die Kosten nicht, so erhalten Sie von uns als Messstellenbetreiber eine separate jährliche Rechnung für den Messstellenbetrieb zugeschickt.
Ist bei Ihnen eine moderne Messeinrichtung (digitaler Zähler) im Einsatz, muss der Zählerstand trotzdem weiterhin z.B. zur jährlichen Verbrauchsabrechnung von unseren Ablesern oder durch Sie abgelesen und schriftlich, telefonisch, per SWK-App oder bequem über das Kundenportal: meineSWK an uns übermittelt werden.
Ihr Stromverbrauch kann ab sofort rückwirkend abgerufen werden (24 Stunden, 7 Tage, 30 Tage, 365 Tage). Hierzu ist die Eingabe Ihrer PIN am Zähler notwendig. Die Ablesewerte und Verbräuche werden nicht elektronisch übermittelt.
Der Einsatz von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMS) bietet Ihnen einen besseren Überblick über Ihren aktuellen Verbrauch und ermöglicht Einsparpotenziale besser zu erkennen. Die Bundesregierung erhofft sich, dass Stromerzeugung und –Verbrauch so zukünftig intelligent miteinander verknüpft werden können. Dies bietet auch neue Chancen für smart Home Tools, neue Preismodelle und das Aufladen von Elektroautos durch Wallboxen. Es könnte zukünftig möglich sein, bei längeren Abwesenheiten den Strom der eigenen PV-Anlage zu verkaufen, oder für später zu speichern.
Ihren Zähler lesen Sie von links nach rechts ab.
Smart Meter Gateway nennt man die Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems. Sie gewährleistet die sichere und verschlüsselte Übertragung der Verbrauchsdaten mit der gekoppelten mME (moderne Messeinrichtung).
Erst ab einem jährlichen Verbrauch von über 6.000 kWh werden Smart Meter Gateways verpflichtend in das Kommunikationsnetz eingebunden. Die mME und das Gateway bilden somit eine Einheit und fungieren zusammen als intelligentes Messsystem (iMS), auch Smart Meter genannt.
Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler Stromzähler. Dieser besteht aus einem elektronischen Messwerk und einer digitalen Anzeige, auf der Ihr aktueller Zählerstand angezeigt wird.
Mit Eingabe Ihrer 4-stelligen PIN direkt am Zähler, können Sie die Verbräuche der letzten 12 Monate abrufen (24 Stunden, 7 Tage, 30 Tage, 365 Tage). Die Ablesewerte und Verbräuche werden nicht elektronisch übermittelt.
Erst ab einem jährlichen Verbrauch von über 6.000 kWh, z.B. bei Wärmepumpen und EEG-/KWK-Anlagen (nach dem EEG/ KWKG) mit über 7kW Leistung , muss die Verbrauchsstelle verpflichtend mit einem Smart Meter Gateway ausgestattet werden. Die mME wird mit Hilfe dieses Smart Meter Gateways sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden und wird somit zu einem intelligenten Messsystem (iMS).
Die historischen Verbräuche (24 Stunden, 7 Tage, 30 Tage, 365 Tage) auf Ihrer modernen Messeinrichtung (mME) können nach Eingabe der PIN nur von Ihnen ausgelesen werden. Auch nach Aktivierung der PIN werden keine Daten automatisch an Dritte weitergegeben. Sie können die historischen Verbrauchswerte vor Ihrem Auszug direkt am Gerät löschen, damit der Nachmieter keinen Zugriff hat.
Intelligente Messsysteme (iMS) - Einsatz ab 6.000 kWh jährlich möglich - sind fernauslesbar und senden Zählerstände verschlüsselt an Energielieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber.
Eine Zählerbefundprüfung ist gegen Gebühr möglich.
Das Messstellenbetriebsgesetz sieht die zukünftige Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen vor. Die Bundesregierung möchte, mit dem „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“, das Verbrauchsverhalten und die Auslastung der Stromnetze optimieren und damit Sparpotenziale für die Verbraucher erschließen.
Jeder Kunde der SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG mit einem Hauptwasserzähler erhält laut Satzung der Stadtentwässerung Kaiserslautern, auf seinen gesamten Frischwasserverbrauch einen Nachlass von 10% für Schmutzwassergebühren.
Somit zahlt jeder Kunde für 90% seines Frischwasserverbrauches auch Schmutzwassergebühren. Mit dem Gartenwasserzähler haben Sie die Möglichkeit diesen Anteil weiter zu verringern. Denn das gesamte Wasser, das im Garten benötigt wird, ist von diesen Gebühren befreit.
Ein Gartenwasserzähler ist für Sie daher immer dann rentabel, wenn der Anteil des im Garten verbrauchten Wassers 10% Ihres Frischwasseranteils übersteigt und darüber hinaus mit dem Ertrag die Installations-/und Beschaffungskosten gedeckt werden.
Ein intelligentes Messsystem (iMS) besteht aus zwei Komponenten, einer modernen Messeinrichtung (mME) und einem Smart Meter Gateway (Kommunikationseinheit).
Es kommt verpflichtend in Haushalten und Anlagen ab einem jährlichen Verbrauch von über 6.000 kWh zum Einsatz.
Dies trifft beispielsweise häufig ein, wenn mit Strom geheizt wird. Außerdem sind EEG-/ KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von über 7 kW betroffen.
Intelligente Messsysteme sind fernauslesbar und senden sicher und verschlüsselt ihre Zählerstände an berechtigte Energielieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber.
Mit einer digitalen modernen Messeinrichtung (mME) alleine findet keine automatische Datenübertragung zu uns als Energieversorger statt, d.h. es werden keine Daten elektronisch übermittelt. Hierzu wäre zusätzlich ein Smart Meter Gateway (Kommunikationseinheit) notwendig.
Der Zählerstand muss weiterhin - zur jährlichen Verbrauchsabrechnung - von unseren Ablesern oder durch Sie abgelesen und entweder schriftlich, telefonisch, per SWK-App oder bequem über das Kundenportal: meineSWK an uns übermittelt werden.
Zukünftig können Daten von intelligenten Messsystemen (iMS) verschlüsselt über ein Smart Meter Gateway an Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und Lieferanten übermittelt werden. Vorab der Installation einer iMS werden Sie von uns schriftlich informiert.
Gerne können Sie uns ein Foto Ihrer Zählerstände zur Berichtigung zukommen lassen oder uns die richtigen Zählerstände mitteilen.
Ein Messstellenvertrag kommt zustande, sobald Sie Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnehmen.
Die Beteiligten sind der Nutzer (Anschlussnutzer/Anschlussnehmer), der Energielieferant, Netzbetreiber und der Messstellenbetreiber.
Wenn Sie Kunde der SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG sind, bieten wir Ihnen einen sogenannten „all-Inclusive-Vertrag“ an. Die Abrechnung Ihrer Messstelle erfolgt somit über Ihre jährliche Verbrauchsabrechnung. Wenn Sie einen anderen Energieversorger gewählt haben, kommt es auf Ihren jeweiligen Vertrag an. Übernimmt Ihr Lieferant die Kosten nicht, so erhalten Sie von uns als Messstellenbetrieb eine separate jährliche Rechnung für den Betrieb der Messstelle zugeschickt.
Messstellenbetriebsgesetz
Ein Messstellenbetrieb umfasst den Geräteein- und Ausbau, sowie den Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen wie Zähler, Gateways, Wandler und Kommunikations- / Steuereinrichtungen.
Eine Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauches sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten.
Die Stadtwerke Kaiserlautern Versorgungs-AG übernimmt, als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber, diese Aufgaben.
Zur Anmeldung des Gartenwasserzählers nutzen Sie bitte unser Formular.
Grundsätzlich sind alle Zähler geeichte Präzisionsgeräte, die über Jahre und Jahrzehnte hinweg sehr genau die konkreten Verbrauchswerte erfassen. Ob und wie häufig die Zähler bei den Kunden der Stadtwerke Kaiserslautern gewechselt werden, hängt von der Verbrauchsart und der mechanischen Belastung ab, der die Zähler unterworfen sind. Wasserzähler werden deshalb alle 6 Jahre ausgetauscht. Erdgas- und Stromzähler sind wesentlich geringeren mechanischen Einflüssen ausgesetzt und werden aus diesem Grund nach 8 (Erdgas) bzw. 16 (Strom) Jahren ausgetauscht.
Gerne können wir Ihren Abschlag an Ihren veränderten Verbrauch anpassen.
Als lokaler Energieversorger bieten wir eine Vielzahl von Tarifen für die Strom- und Erdgasversorgung. Welche davon am besten zu Ihnen passen, klären Sie am einfachsten, wenn Sie unter der Telefonnummer 0631/8001-1200 mit unserem Team im Kundenservice sprechen.
Alternativ können Sie sich in einem persönlichen Gespräch in unserem Kundenservicecenter beraten lassen. Oder Sie reservieren sich direkt Ihren persönlichen Beratungstermin über unsere Online-Terminvereinbarung.
Aktuelle Produkte finden Sie auf unserer Website unter dem Themenblock Energie:
Wir informieren Sie außerdem stets über Preisänderungen.
Als lokaler Stromanbieter möchten wir Ihnen Tarife anbieten, die genau Ihren Bedürfnissen entsprechen. Damit Sie aus unserem Tarifangebot den passenden für sich finden, können Sie mit unserem Stromrechner unter Angabe Ihres jährlichen Stromverbrauchs den Strompreis ausrechnen. Anschließend erhalten Sie die passenden Angebote im Vergleich. Bei weiteren Fragen helfen Ihnen unsere Kollegen im Kundencenter unter der Telefonnummer: 0631/8001-1200 gerne weiter.
Falls Sie die Kosten für Ihren gewünschten Tarif im Preisrechner kalkulieren können, besteht die Möglichkeit zum Vertragsabschluss über das SWK Kundenportal.
Andernfalls nutzen Sie bitte das Auftrags-PDF auf der jeweiligen Produktseite:
SWK Kundenservice-Center
Bismarckstraße 14
67655 Kaiserslautern
Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.: 8.00 bis 17.00 Uhr
Das kommt auf den individuellen Vertrag an und kann so pauschal nicht beantwortet werden. Was Ihre ganz persönliche Vertragssituation betrifft, werden Sie von uns aber in jedem Fall fristgerecht über alle eventuellen Veränderungen und zur Frage nach einem Sonderkündigungsrecht informiert. Sie müssen aktuell also nicht aktiv werden. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden.
Sofern ein Fernwärmeanschluss für Ihre Adresse möglich ist, ist dessen Installation relativ unkompliziert. Um Ihr Haus an die Fernwärmeleitung anzuschließen sind Erdarbeiten im Außenbereich nötig, dabei werden zwei Anschlussleitungen in das Gebäude gelegt.
Die Übergabestation besteht aus Regelarmaturen mit Wärmetauscher zur Systemtrennung, einer witterungsgeführten Heizungsregelung sowie einem Wärmemengenzähler. Die Station ersetzt den klassischen Heizkessel. Die über die Leitung ankommende Fernwärme wird in der Hausstation über den Wärmetauscher an den Heizkreislauf übergeben. Dabei erfasst der Zähler genau die Wärmemenge, die in Ihre Anlage fließt.
Als lokaler Erdgasanbieter möchten wir Ihnen Gas-Tarife anbieten, die genau Ihren Bedürfnissen entsprechen. Damit Sie aus unserem Tarifangebot den passenden für sich finden, können Sie in unserem Tarifrechner Ihren jährlichen Gasverbrauch ausrechnen und die erhaltenen Tarifvorschläge vergleichen. Bei weiteren Fragen helfen Ihnen unsere Kollegen im Kundencenter unter der Telefonnummer: 0631/8001-1200 gerne weiter.
Grundsätzlich werden in Deutschland zwei verschiedene Erdgasarten von den Versorgungsunternehmen vertrieben: H- und L-Gas, die sich jeweils durch ihren Brennwert voneinander unterscheiden. H-Gas hat dabei einen höheren Brennwert. In Kaiserslautern kommt ausschließlich H-Gas zum Einsatz. Für den Endverbraucher hat die Unterscheidung zwischen den beiden verschiedenen Gasarten bei der täglichen Nutzung grundsätzlich keine Bedeutung. Allerdings müssen alle mit Erdgas betriebenen Anlagen und Einrichtungen auf die jeweilige Gasart eingestellt werden.
Die staatlich verursachten Belastungen steigen zumindest für alle Erdgasversorger. Schließlich wird durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2021 Emissionszertifikate von den Versorgern erworben werden müssen.
Erdgas besteht zu 85 bis 98 Prozent aus Methan und höheren Kohlenwasserstoffverbindungen wie Äthan, Propan und Butan. Von allen fossilen Energieträgern hat es den geringsten Kohlenstoffgehalt und den höchsten Wasserstoffanteil. Schadstoffbildende Komponenten wie Schwefel sind darin fast überhaupt nicht vorhanden. Seine Verbrennung ist deshalb sehr schadstoffarm. Erdgas entstand vor mehreren hundert Millionen Jahren aus abgestorbenen Kleinorganismen, Plankton und Algen, die sich auf dem Boden der damaligen Ozeane ablagerten und später von Gesteins- und Erdschichten überdeckt wurden. Unter Luftabschluss und dem hohen Druck der sich aufschiebenden Gebirge begann dann ein langwieriger chemischer Prozess, der die organischen Substanzen in gasförmige Kohlenwasserstoffe umwandelte. Erdgas enthält also die von Pflanzen in Form von Kohlenstoffen und Kohlenwasserstoffen gespeicherte Energie, die die Sonne vor langer Zeit auf die Erde abgestrahlt hat.
Das kommt auf den individuellen Vertrag an und kann so pauschal nicht beantwortet werden. Was Ihre ganz persönliche Vertragssituation betrifft, werden Sie von uns aber in jedem Fall fristgerecht über alle eventuellen Veränderungen und zur Frage nach einem Sonderkündigungsrecht informiert. Sie müssen aktuell also nicht aktiv werden. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden.
Falls Sie stechenden Gasgeruch bemerken, benachrichtigen Sie bitte umgehend den Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Kaiserslautern unter der Telefon-Nummer 0631/8001-2222. Dazu aber bitte unbedingt das betroffene Gebäude oder das betroffene Grundstück verlassen! Beachten Sie bitte außerdem folgende Verhaltensregeln: Offenes Feuer vermeiden Nicht rauchen Kein Feuerzeug oder Streichholz betätigen Wenn der Gasgeruch von außen in Ihre Wohnung oder in Ihr Haus strömt, bitte umgehend Fenster und Türen schließen Ansonsten gilt: Fenster und Türen öffnen Keine elektrischen Schalter, Stecker, Klingeln und auch kein Telefon benutzen Alle Gashähne schließen Mitbewohner durch Klopfen und Rufen warnen (nicht klingeln) Das Eintreffen des Stadtwerkemonteurs an der Haustüre abwarten, weil der Mitarbeiter nicht bei Ihnen klingeln darf!
Keineswegs. Gas ist im Wärmemarkt Deutschlands aus guten Gründen Wunschenergie Nummer eins. Den Kunden steht schließlich eine breite Auswahl moderner, technischer Lösungen wie Brennstoffzellen und Gaswärmepumpen zur Verfügung.
Erdgas ist aber auch deshalb eine Zukunftsenergie, weil Erdgas „grün“ kann: Von Jahr zu Jahr speisen mehr Anlagen überall in Deutschland Gas aus erneuerbaren Quellen ins Gasnetz ein. An der Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energieträgern hatte Biogas 2016 den zweitgrößten Anteil, noch vor Solar- und Geothermie. Mehr Klimaschutz bringen zudem erdgasbasierte Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Verbindung mit Wärmespeichern: So bleibt Gas auch langfristig Baustein einer effizienten „Wärmewende“. Das Gute ist – auch mit Blick auf die Kosten–, dass die Infrastruktur schon steht, so dass sich grünes Gas selbst in verdichtete Ballungsräume transportieren lässt. Und mit Nutzung der sogenannten Power-to-Gas-Technologie wird die Menge an grünem Gas in den kommenden Jahren sogar noch deutlich zunehmen. Bei dieser Technik wird Gas mithilfe von regenerativ erzeugtem Strom – vorwiegend Windstrom – klimaneutral hergestellt.
Erdgas gilt tatsächlich als klimaschonendster aller konventionellen Energieträger! Beim Verbrennen von Erdgas wird zwar auch CO2 frei, aber ein Vergleich macht deutlich, dass durch den intelligenten Einsatz von Erdgas der CO2-Ausstoß sogar reduziert werden könnte: Würden überall dort, wo Gasnetze vorhanden sind, alle Haushalte, die heute mit Öl heizen, auf einen Gasbrennwertkessel umsteigen, ließen sich nach Berechnungen des BDEWs (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.) 18 Millionen Tonnen CO2 vermeiden!
Noch vorteilhafter fällt dieser Vergleich zwischen Heizöl und Erdgas aus, wenn dem Erdgas Biogas oder sogar „erneuerbares Gas“ beigemischt wird – bzw. klassisch gefördertes Erdgas in Zukunft vollständig durch erneuerbares ersetzt wird. Die Verteil- und Netzanlagen sind dafür geeignet!
Generell gilt für den menschlichen Genuss: Es ist sinnvoller, das Wasser ablaufen zu lassen, bis es deutlich kühler wird. Dann ist sichergestellt, dass es auch frisch ist.
Unser Trinkwasser hat den Härtegrad 1 – ist also sehr weich. Die Vorteile: Sie brauchen weniger Wasch- und Putzmittel. Sie schonen Ihren Geldbeutel und die Umwelt. Zusätzlich werden die Abwässer viel weniger belastet.
Informationen zur Qualität unseres Trinkwassers erhalten Sie hier.
Das kann ganz unterschiedliche Ursachen haben. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an unsere Störungsstelle: 0631/8001-4444.
Der Ausdruck Wasserhärte beschreibt den Kalkgehalt, oder genauer gesagt, den Gehalt der gelösten Calcium- und Magnesiumverbindungen im Wasser. Enthält das Wasser viel Calcium und Magnesium, spricht man von einem harten Wasser, enthält es wenig, handelt es sich um weiches Wasser.
Hierzu besuchen Sie bitte unser Formularcenter.
Bitte überprüfen Sie bei einem Stromausfall immer zuerst Ihre Sicherungen. Vielleicht hat ein defektes Gerät in Ihrem Haushalt einen Kurzschluss verursacht. Wenn das nicht der Fall ist, vergewissern Sie sich bitte, ob nur bei Ihnen oder auch in der Nachbarschaft der Strom ausgefallen ist. Melden Sie sich dann bitte bei der Störungsannahme der Stadtwerke Kaiserslautern. Wir sind rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0631/8001-4444 für Sie da!
Was passiert, wenn die Sonne nicht scheint, z.B. in der Nacht? Was, wenn Sie mehr Strom verbrauchen, als die Photovoltaikanlage liefert? Dann liefern wir Ihnen automatisch den Rest als SWK-Ökostrom aus unserem Netz.
Für Vermietende bleibt die Nebenkostenabrechnung so, wie Sie sie kennen. Wir messen den exakten Verbrauch jedes einzelnen Mietenden und rechnen direkt mit ihm ab.
Auch für Mietende bleibt alles, wie gehabt. Egal, ob Sie gerade Sonne vom Dach nutzen oder Ökostrom aus dem Netz beziehen, weil die Sonne gerade nicht scheint - es gilt ein und derselbe günstige Preis: Ihr SWK-Mieterstromtarif.
Jeder Mietende entscheidet frei, ob sie oder er das Angebot annehmen und einen entsprechenden Vertrag mit der SWK abschließen möchte.
Es ist für die Mietenden die Chance, lokal erzeugten Ökostrom zu beziehen, die Umwelt zu schonen und Geld zu sparen.
Profitieren Sie von der Mehrwertsteuer-Erleichterung!
Aktuell fallen auf Photovoltaikanlagen keine Mehrwertsteuern an. Das macht die Anlagen besonders günstig. Ausschlaggebend hierfür ist die Inbetriebnahme nach dem 1. Januar 2023. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der FAQ Seite des Bundesfinanzministeriums.
Zudem ist immer ein guter Zeitpunkt, unabhängiger von steigenden Energiekosten zu werden und dabei die Umwelt zu schützen.
Die staatlich verursachten Belastungen steigen zumindest für alle Erdgasversorger. Schließlich wird durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2021 Emissionszertifikate von den Versorgern erworben werden müssen.
Das kommt auf den individuellen Vertrag an und kann so pauschal nicht beantwortet werden. Was Ihre ganz persönliche Vertragssituation betrifft, werden Sie von uns aber in jedem Fall fristgerecht über alle eventuellen Veränderungen und zur Frage nach einem Sonderkündigungsrecht informiert. Sie müssen aktuell also nicht aktiv werden. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden.
Keineswegs. Gas ist im Wärmemarkt Deutschlands aus guten Gründen Wunschenergie Nummer eins. Den Kunden steht schließlich eine breite Auswahl moderner, technischer Lösungen wie Brennstoffzellen und Gaswärmepumpen zur Verfügung.
Erdgas ist aber auch deshalb eine Zukunftsenergie, weil Erdgas „grün“ kann: Von Jahr zu Jahr speisen mehr Anlagen überall in Deutschland Gas aus erneuerbaren Quellen ins Gasnetz ein. An der Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energieträgern hatte Biogas 2016 den zweitgrößten Anteil, noch vor Solar- und Geothermie. Mehr Klimaschutz bringen zudem erdgasbasierte Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Verbindung mit Wärmespeichern: So bleibt Gas auch langfristig Baustein einer effizienten „Wärmewende“. Das Gute ist – auch mit Blick auf die Kosten–, dass die Infrastruktur schon steht, so dass sich grünes Gas selbst in verdichtete Ballungsräume transportieren lässt. Und mit Nutzung der sogenannten Power-to-Gas-Technologie wird die Menge an grünem Gas in den kommenden Jahren sogar noch deutlich zunehmen. Bei dieser Technik wird Gas mithilfe von regenerativ erzeugtem Strom – vorwiegend Windstrom – klimaneutral hergestellt.
Erdgas gilt tatsächlich als klimaschonendster aller konventionellen Energieträger! Beim Verbrennen von Erdgas wird zwar auch CO2 frei, aber ein Vergleich macht deutlich, dass durch den intelligenten Einsatz von Erdgas der CO2-Ausstoß sogar reduziert werden könnte: Würden überall dort, wo Gasnetze vorhanden sind, alle Haushalte, die heute mit Öl heizen, auf einen Gasbrennwertkessel umsteigen, ließen sich nach Berechnungen des BDEWs (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.) 18 Millionen Tonnen CO2 vermeiden!
Noch vorteilhafter fällt dieser Vergleich zwischen Heizöl und Erdgas aus, wenn dem Erdgas Biogas oder sogar „erneuerbares Gas“ beigemischt wird – bzw. klassisch gefördertes Erdgas in Zukunft vollständig durch erneuerbares ersetzt wird. Die Verteil- und Netzanlagen sind dafür geeignet!
Diese Frage lässt sich aktuell noch nicht beantworten, weil die Gesamtsituation noch in Bewegung ist. Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) allerdings durchaus die Absicht, ein Preissignal beim Endverbraucher, also bei Ihnen, zu setzen, das – so wörtlich - „die CO2-Intensität durch den Verbrauch von fossilen Heiz- und Kraftstoffen abbildet“. Ziel dieses Preissignals ist es, entsprechende Anreize zu schaffen, um mehr Energie zu sparen, auf klimaschonende Technologien umzusteigen und mehr erneuerbare Energien zu nutzen.
Die Auswirkungen von Corona belasten derzeit viele Haushaltskassen. Zudem sind Heizöl und Benzin in letzter Zeit deutlich günstiger geworden. Darauf muss der Versorger doch reagieren und sollte Erdgas demnächst auch günstiger anbieten, statt die Preise zu erhöhen, oder?
Die Gesamtsituation ist noch in Bewegung, deshalb lässt es sich momentan in der Tat noch nicht beantworten, wie sich die Erdgaspreise ganz konkret verändern werden. Allerdings unterscheidet sich der Erdgasmarkt vom Heizöl- oder Benzinmarkt. Auf dem Erdgasmarkt werden die großen Mengen nicht kurzfristig geordert, sondern müssen über einen längerfristigen Zeitraum verteilt im Voraus eingekauft werden, um das Risiko extremer Kostensprünge zu vermeiden. Insofern unterscheidet sich die Entwicklung der Einkaufspreise deutlich. Die Handlungsspielräume sind auch nicht direkt vergleichbar.
Was sich aber unabhängig davon empfehlen lässt: Nutzen Sie unser Angebot einer individuellen Produktberatung. Gerne finden wir für Sie das passende Erdgasprodukt und führen bei Bedarf einfach und bequem den Produktwechsel für Sie durch. Vielleicht können Sie dadurch ja – unabhängig von der weiteren Entwicklung – Energiekosten einsparen.
Das Kürzel „BEHG“ steht für Brennstoffemissionshandelsgesetz. Das BEHG ist ein Bestandteil der von der Bundesregierung insgesamt geplanten Energie- und Klimawende. Das vom deutschen Bundestag beschlossene Gesetz ist am 20.12.2019 in Kraft getreten. Über die Einführung von Zertifikaten soll eine „Bepreisung“ des CO2-Ausstoßes von Kraft- und Brennstoffen erreicht werden. Ziel dieser Bepreisung ist die Reduktion des CO2-Ausstoßes.
Der Gesetzgeber hat mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2021 für den CO2-Ausstoß von Kraft- und Brennstoffen (Öl, Benzin, Erdgas u.a.) Emissionszertifikate erworben werden müssen – und zwar von den „Inverkehrbringern und Lieferanten der Brenn- und Kraftstoffe“. Damit sind auch Stadtwerke und Regionalversorger wie wir gemeint – weil wir Erdgas liefern bzw. in Verkehr bringen.
Die anfallenden Kosten für die Emissionszertifikate werden dazu führen, dass Brennstoffe, also auch Erdgas, teurer werden. Was vom Gesetzgeber so vorgesehen ist - denn die höheren Kosten sollen Anreize schaffen, mehr Energie zu sparen, auf klimaschonende Technologien umzusteigen und mehr erneuerbare Energien zu nutzen
Vieles was unter Umweltgesichtspunkten sinnvoll ist, macht auch ökonomisch Sinn. Moderne Heiz- und Energieeinspartechnologien erfordern zwar zunächst entsprechende Investitionen – rechnen sich aber über den reduzierten Energieverbrauch. Wir unterstützen Sie gerne bei entsprechenden Vergleichsrechnungen.
Außerdem sind wir Ihnen über unser SWK-Förderprogramm gerne dabei behilflich, staatliche Förderboni für Umstellungsmaßnahmen zu erhalten.
Zweierlei. Zum einen zeigen wir Ihnen sehr gerne Möglichkeiten auf, wie Sie Ihren Energieverbrauch senken können. Damit reduzieren Sie zum einen Ihre Kosten – zum anderen auch Ihren CO2-Ausstoß.
Zum anderen unterstützen wir Sie sehr gerne bei der Überprüfung Ihres aktuellen Vertrages. Wir zeigen Ihnen also auf, welche Vertragsalternativen wir offerieren – und prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob, in welchem Umfang und unter welchen Rahmenbedingungen sich durch einen Vertragswechsel innerhalb unseres Angebotes Kosten reduzieren lassen. Oder ob es für Sie gegebenenfalls Sinn macht, aktuelle Preiskonditionen zu fixieren.
Fakt ist: In Deutschland sind derzeit noch mehr als 14 Millionen veraltete Wärmeerzeugungsanlagen im Einsatz. Die Durchschnittsheizung ist rd. 18 Jahre alt. Moderne Gas-Brennwertheizanlagen können den Energieverbrauch und gleichzeitig die dadurch anfallenden Emissionen deutlich reduzieren! Wir stellen Ihnen gerne dar, was sich heizungstechnisch bei Ihnen bewegen lässt.
Die SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG wissen außerdem, dass sich Energie nur dann einsparen lässt, wenn bekannt ist, wo Energieverluste entstehen – und was dagegen getan werden kann. Deshalb haben wir weitere Programme und Aktionen aufgelegt, die genau bei diesem Punkt ansetzen.
Alle unsere Sondertarife, z.B. aus der Produktreihe „garant“, werden automatisch umgestellt. Dazu zählen unsere günstigen Stromtarife für Privatkunden (Strom für Ihr Zuhause) und für das Gewerbe (Strom für Ihr Gewerbe). Sie finden diese auf unserer Website unter „Unsere beliebtesten Tarife“. Mit diesen Tarifen sind Sie eine Vertragsbindung mit unseren Stadtwerken eingegangen und zählen somit zu unseren bevorzugten Sonderkunden. Der Preis bleibt unverändert günstig.
Tatsächlich stimmt das nicht. Denn Ökostromprodukte sind günstiger als die Grund- und Ersatzversorgung.
Indem wir regenerativ erzeugten Strom aus ganz Europa einkaufen, können wir unsere Preise für unsere beliebtesten Tarife niedrig halten.
Unser Ökostrom wird nachweislich aus erneuerbaren Energien wie z. B. Wasser-, Windkraft- oder Solarenergie aus Anlagen in Europa gewonnen. Diese halten alle gesetzlich vorgesehen Umweltstandards ein: Denn die Anlagen wurden mit Rücksicht auf Natur, Umwelt und landwirtschaftliche Belange errichtet.
Oft stammt der Ökostrom aus Wasserkraft. Österreich, die Schweiz oder Norwegen haben z. B. ideale Bedingungen für die Produktion von Wasserkraft und erzeugen daher viel größere Mengen als Deutschland. Denn hier ist die Landschaft von Flüssen und Bergen durchzogen. Fließgeschwindigkeit und das natürliche Gefälle sind ideale Voraussetzungen für Wasserkraftanlagen.
Uns ist es wichtig, dass erneuerbare Energien möglichst umweltschonend gewonnen werden. Deshalb kommt unser Ökostrom überwiegend aus kleinen Wasserkraftanlagen, die die natürliche Fließgeschwindigkeit und Kraft eines Flusses nutzen, um Ökostrom zu erzeugen. Dabei spielt es für uns auch eine große Rolle, dass Umweltschutzmaßnahmen, wie z. B. Fischtreppen, umgesetzt werden.
Doch! Wir bieten mit SWKRegioNatur eine Premiumlösung an: 100% Ökostrom aus der Region für die Region mit regionaler Wertschöpfung. Hier können wir einen ganz transparenten Überblick über die Erzeugungsanlagen in und um Kaiserslautern geben.
Mit SWK Solar bieten wir außerdem zusätzlich die Möglichkeit eigene Sonnenenergie zu tanken. Dabei können Sie Strom produzieren ohne zu investieren! Denn die SWK installieren die Photovoltaikanlage auf Ihrem Eigenheim – ganz ohne Eigeninvestition.
Für das Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt einen CO2-Emissionsfaktor von 398 g CO2/kWh hochgerechnet. Unsere Umstellung auf Ökostrom spart 100 % dieser Emissionen ein (Quelle: www.umweltbundesamt.de)
Unsere Stadtwerke werden bis im Jahr 2025 insgesamt 128.700 Tonnen CO2 einsparen.
Ein gewöhnlicher 3-Personenhaushalt mit einem Verbrauch von ca. 3.000 kWh spart mit einem Ökostromprodukt somit über 1.100 t CO2 ein.
Der aus erneuerbaren Anlagen gewonnene Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist, aus dem auch Ihr Strombedarf gedeckt wird. Aus der Steckdose kommt am Ende ein Strommix.
Da es kein eigenes Ökostromnetz gibt, kann der konventionelle Strom vom Ökostrom aus Ihrer Steckdose nicht getrennt werden. Unsere Stadtwerke garantieren aber, dass ihr gesamter Stromverbrauch aus regenerativen Energiequellen gewonnen und in das Stromnetz eingespeist wird.
Bei unseren Produkten mit Gütesiegel kann der Verbraucher sicher sein, dass sein Anteil zu 100 % als sauber produzierter Strom in den Strommix einfließt.
Unsere Anlagenbetreiber haben keine Atom- oder Kohlekraftwerke in Betrieb.
Je mehr Menschen zu Ökostrom wechseln, desto mehr Ökostrom muss produziert und in den europäischen Stromsee eingespeist werden. Das bedeutet unser Strommix wird grüner!
Außerdem steht die Zertifizierung auch dafür, dass der Förderbetrag in den Bau neuer Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien einfließt und somit einen Mehrwert für die Umwelt darstellt.
Der Ausgleich der CO2-Vorkettenemissionen ist inklusive. Unser Ökostrom ist daher klimaneutral. Von Klimaneutralität spricht man, wenn Emissionen, die z. B. durch den Bau von Kraftanlagen entstehen mit Projekten, die dem Schutz des Klimas dienen, ausgeglichen werden. Dabei ist es nicht relevant, an welchem Ort der Welt die Emissionen eingespart und damit gesenkt werden. Die Hauptsache ist, es geschieht überhaupt, denn Klima ist global.
Ökostrom ist kein geschützter Begriff. Deshalb ist ein transparenter Umgang mit der Herkunft des Stroms und den Zertifizierungsverfahren wichtig.
Um wirklich sicherzustellen, dass es sich um Ökostrom handelt, gibt es das Herkunftsnachweisregister des Umweltbundeamtes. Dieses Register ist vergleichbar mit einer Geburtsurkunde für Strom. Denn darin wird genau vermerkt, wie und wo der Strom erzeugt wurde. Das bedeutet eindeutig identifizierbare erneuerbare Energiequellen.
Ökostrom unterscheidet sich in der Leistung nicht von konventionellem Strom. Alle elektrischen Geräte funktionieren weiterhin genauso wie gewohnt.
Die Preise sind in den „Allgemeinen Preisen“ veröffentlicht. Diese Veröffentlichung hat der Gesetzgeber verbindlich geregelt. Sie erfolgt immer mit einer Frist von 6 Wochen vor einem Monatsende.
Unsere aktuellen Preise finden Sie hier
Laut Energiewirtschaftsgesetz liegt Grundversorgung dann vor, wenn ein Grundversorgungsvertrag ausdrücklich geschlossen wurde oder durch Entnahme von Energie zustande kommt.
Die Ersatzversorgung endet, wenn die Energielieferung über einen neu abgeschlossenen Liefervertrag erfolgt, spätestens aber nach 3 Monaten. Sollte der Kunde über 3 Monate hinaus keinen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben, erfolgt die automatische Umstellung in die Grundversorgung beim örtlichen Energieversorger.
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt die allgemeine Belieferung von Haushaltskunden mit Energie (Strom und Erdgas) in den verschiedenen Netzgebieten. Verantwortlich für die Belieferung ist laut Gesetz das Energieversorgungsunternehmen, das auch zur Durchführung der Grundversorgung verpflichtet ist. Dabei handelt es sich um das Unternehmen, das die in einem Versorgungsgebiet die meisten Kunden hat.
Nicht jede Entnahme von Energie führt zwangsläufig zu einem Grundversorgungsvertrag. Voraussetzung ist, dass der Kunde die Entnahme von Energie mit dem Willen begründet, einen entsprechenden Vertrag mit dem Grundversorger schließen zu wollen. Ist ein Kunde bereits vom Grundversorger zu einem fremden Lieferanten gewechselt, sieht der Gesetzgeber darin eine Abweichung. Der Kunde hat mit dem Wechsel in der Vergangenheit zum Ausdruck gebracht, dass er nicht weiter vom Grundversorger versorgt werden möchte. Hier erfolgt die Belieferung automatisch in der Ersatzversorgung. Der Kunde kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist - sowohl im Regelfall beim zuständigen Grundversorger als auch bei einem Mitbewerber - einen neuen Liefervertrag abschließen. Fragen beantwortet Ihnen unser Kundenservice-Team in der Bismarckstraße.
Grundversorgung: Bundesweit alle Haushaltskunden und kleinere Gewerbekunden (Letztverbraucher gem. § 3 Nr. 22 EnWG) mit einem Jahresverbrauch bis zu 10.000 kWh, die keinen Sondertarif mit dem örtlichen Energieversorger abgeschlossen haben.
Die Ersatzversorgung gilt immer dann, wenn mit dem Haushaltskunden kein Grundversorgungsvertrag besteht. Darunter können auch kleinere und große Gewerbekunden fallen, sofern sie ihre Energie aus der Niederspannung oder Niederdruck beziehen. Sie gilt für maximal 3 Monate.
Ausschlaggebend ist also, dass es sich um einen vertragslosen Zustand handelt. Somit fallen auch Kunden in die Ersatzversorgung, die bewusst keinen Liefervertrag abschließen, z. B. um die größte Flexibilität zu haben.
Der Gesetzgeber stellt damit sicher, dass beispielsweise im Falle einer Insolvenz eines Lieferanten die Versorgung für die Kunden auch weiterhin (3 Monate durch den Grund- und Ersatzversorger) sichergestellt wird. Damit hat der Kunde ausreichend Zeit, sich einen neuen Lieferanten zu suchen oder einen neuen Strom- bzw. Erdgasliefervertrag mit dem örtlichen Energieversorger abzuschließen.
Die Vertragslaufzeit beträgt 10 Jahre.
Die beste Heizung zu finden ist gar nicht so einfach. Unsere Experten stehen Ihnen aber zur Seite und beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns für Ihre individuelle Beratung.
Wir arbeiten mit dem Installateur/Heizungsbauer Ihrer Wahl oder suchen für Sie einen geeigneten Fachbetrieb. Voraussetzung ist, dass dieser einen 24 Stunden Notdienst anbietet. Wenn dies der Fall ist steht einer Zusammenarbeit nichts im Weg und Ihr Wunsch Installateur/Heizungsbauer wird von uns auch für die Dauer des Vertrages für Ihre Wartungs- und Reparaturarbeiten beauftragt.
Dies ist von vielen Faktoren abhängig, kann aber je nach Contracting-Art und Wunsch auch innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
So früh wie möglich! Bei einem Neubau muss die Art der Beheizung bereits im Bauantrag enthalten sein. Je früher wir in Ihr Projekt kommen, desto besser können wir diese zusammen mit Ihnen und Ihrem Installateur/Heizungsbauer umsetzen.
Die Höhe des Grundpreises ist von mehreren Faktoren wie z.B. der vereinbarten abgenommen Leistung und dem Umfang der Wärme Contracting Lösung abhängig. Dieser wird zum Vertragsbeginn festgelegt und verändert sich während der Vertragslaufzeit nicht.
Der Arbeitspreis wird jedes Jahr zum 01.01. ,nach einer im Vertrag vereinbarten Preisgleitklausel bestimmt. Durch diese ist unseren Kunden möglich die Entwicklung des Arbeitspreises, transparent, mit Hilfe der Datenbanken des Statistischen Bundesamtes nachzuvollziehen.
Bei einem Ausfall der Heizung, wird nach Eingang der Störungsmeldung bei uns, ein von uns beauftragter Installateur/Heizungsbauer informiert der die Heizung schnellstmöglich wieder in Betrieb setzt. Dies geschieht 24/7. Innerhalb der Vertragslaufzeit für Sie als Contracting-Kunde kostenfrei.
Nach dem Ende der Vertragslaufzeit kann eine einvernehmliche Regelung getroffen werden, wie z.B. Übernahme der Anlage in den Besitz des Kunden oder deren Ausbau.
Wie sich die Gaspreise kurz-, mittel- und langfristig entwickeln, kann niemand zuverlässig prognostizieren. Sicher ist: Als Kunde der SWK Stadtwerke Kaiserslautern profitieren Sie von unserer nachhaltigen Beschaffungsstrategie, die auf einen breiten Liefermix setzt und die Energiemengen zu einem hohen Anteil langfristig im Voraus beschafft.
Allerdings können auch wir uns dauerhaften Preissteigerungen nicht entziehen. Sie können sich allerdings sicher sein, dass die SWK Stadtwerke Kaiserslautern ihre Angebote seriös kalkulieren und Anstrengungen unternehmen, die Preisspitzen für die Kundinnen und Kunden abzufedern.
Auch wenn unsere Stadtwerke ihr Erdgas nicht unmittelbar aus Russland beziehen, sondern über Zwischenhändler einkaufen, besteht Abhängigkeit. Russland liefert mehr als 50 Prozent des in Deutschland verbrauchten Erdgases.
Würden die russischen Erdgas-Lieferungen nach Europa gestoppt werden, wäre das eine große Herausforderung für die Energieversorgung in Deutschland und für die Versorgungssicherheit. Aber die deutsche Energiewirtschaft und die Politik sind vorbereitet. Zum einen fließt Erdgas aus unterschiedlichen Lieferländern nach Deutschland. Nach Russland sind Norwegen und die Niederlande die wichtigsten Quellen. Zudem werden aktuell neue Importmöglichkeiten geprüft und geschaffen sowie die Versorgung weiter diversifiziert. Um unabhängiger von russischem Gas zu werden, plant die Bundesregierung die zeitnahe Errichtung eines LNG-Anlandepunktes für verflüssigtes Erdgas. Dadurch könnten zusätzliche Gasmengen, beispielsweise aus den USA, bezogen werden.
Und natürlich ist Deutschland keine Insel, sondern Teil eines europäischen Erdgas-Versorgungsystems, in dem sich die EU-Staaten im Bedarfsfall gegenseitig unterstützen. Sollte kurzfristig der Gasfluss aus Russland gestoppt werden, können Liefermengenschwankungen zudem über Erdgasspeicher aufgefangen werden. Deutschland verfügt über die größten Erdgasspeicherkapazitäten Europas.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Aufwände und Kosten stets sorgfältig im Blick zu haben. Überprüfen Sie dafür regelmäßig Ihre Zählerstände, wieviel Energie Sie verbrauchen und ob Ihr Abschlag noch richtig kalkuliert ist. Um unerwartet hohen Nachzahlungen vorzubeugen, sollten Sie rechtzeitig Ihre Abschläge anpassen lassen. Meist fällt es leichter, die laufenden Kosten etwas nach oben zu korrigieren – statt plötzlich eine nicht eingeplante, hohe Nachzahlung schultern zu müssen. Wir von den SWK Stadtwerken Kaiserslautern beraten Sie gerne, ob und in welcher Höhe eine Abschlagsanpassung sinnvoll ist. Wenden Sie sich hierzu an unseren Kundenservice unter Telefon 0631 8001-1200 oder per E-Mail an kundenservice@swk-kl.de.
Grundsätzlich gilt: Rechnungen und Abschläge müssen pünktlich bezahlt werden. Zahlungen für Strom, Heizung und Miete sollten immer Vorrang haben und vor allen anderen Rechnungen beglichen werden. Uns ist allerdings sehr wohl bewusst, dass manche Umstände dies erschweren können und gerade die aktuelle Situation eine besondere Herausforderung für viele Haushalte darstellt. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben. Gemeinsam finden wir eine Lösung.
Die SWK Stadtwerke Kaiserslautern sind für Sie da und gemeinsam finden wir eine Lösung: Kommen Sie möglichst frühzeitig auf uns zu – am besten, bevor es zur ersten Zahlungsverzögerung kommt. Einvernehmlich lassen sich kurzfristig Zahlungsaufschübe und / oder Ratenzahlungen vereinbaren und mittelfristig Energiesparmöglichkeiten aufzeigen.
Ganz wichtig zu wissen: Falls Sie, aus welchen Gründen auch immer, in Zahlungsverzug geraten, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Wichtig ist, dieses Angebot anzunehmen und das Gespräch mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu suchen. Gemeinsam – gegebenenfalls auch unter Einbindung externer Beratungs- oder Förderstellen sowie Sozialverbänden und -einrichtungen - lassen sich immer einvernehmliche Lösungskonzepte entwickeln, bevor sich die Situation verkompliziert und unnötige und teure Zusatzaufwände entstehen – oder eine Sperrung droht.
Die jüngsten Energiepreissteigerungen sind vor allem auf marktbedingte Ursachen zurückzuführen, nämlich eine steigende Nachfrage und ein begrenztes Angebot. Gleichzeitig machten Steuern, Abgaben und Umlagen 2021 durchschnittlich 40 Prozent des Strompreises in Deutschland für Privatkunden aus.
Die SWK Stadtwerke Kaiserslautern begrüßen vor diesem Hintergrund die von der Bundesregierung angekündigten Entlastungen, insbesondere den Wegfall der EEG-Umlage in der zweiten Jahreshälfte 2022. Dadurch wird ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Jahresverbrauch von rund 3.500 kWh um rund 150 Euro pro Jahr entlastet.
Vor allem Haushalte mit niedrigem Einkommen leiden unter steigenden Energiepreisen, da sie einen hohen Anteil ihres Einkommens für Strom, Heizung und Mobilität aufwenden müssen. Hier sind weitere sozialpolitische Maßnahmen erforderlich, um besonders schützenswerte Verbraucher zu entlasten. Die Einführung eines Heizkostenzuschusses war ein erster richtiger Schritt, der allerdings durch weitere Maßnahmen ergänzt werden muss.
Für die Bürgerinnen und Bürger aber auch Gewerbebetriebe und Industrie ist Energie in den letzten Monaten bereits deutlich teurer geworden. Das lag vor allem daran, dass die weltweite Nachfrage nach Energie stark angestiegen und das Angebot nicht entsprechend mitgezogen ist.
Grundsätzlich gilt: Die SWK Stadtwerke Kaiserslautern haben die vertraglich vereinbarten Energiemengen für ihre Kunden beschafft und erfüllen selbstverständlich die Lieferverpflichtungen.
Diese extreme Marktsituation stellt auch die Verantwortlichen unserer Stadtwerke vor Herausforderungen. Die Beschaffungskosten, die alle Energieversorger für Strom und Gas zahlen müssen, sind in den vergangenen Monaten geradezu explodiert. Am Spotmarkt, auf dem kurzfristig Energie beschafft wird, musste für Erdgas im Jahresdurchschnitt 2021 rund das Dreifache des Vorjahrespreises bezahlt werden – beim Strom deutlich mehr als das Doppelte. Im europäischen Durchschnitt stieg der Erdgasgroßhandelspreis innerhalb eines Jahres sogar um über 500 Prozent.
Aktuell wirken die geopolitischen Entwicklungen als Verstärker: Sollte sich aufgrund des Krieges in der Ukraine das Angebot verknappen, werden die Preise für Energie weiter ansteigen.
Rund 50 % der deutschen Haushalte nutzen derzeit den Energieträger Gas, um ihren Wärmebedarf zu decken. Eine Trendwende dieser hohen Marktbedeutung ist aktuell nicht zu erkennen: 70 Prozent der 2021 neu installierten Heizungen werden mit Erdgas betrieben. Die Bedeutung von Gas sieht auch die Bundesregierung. Auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums heißt es dazu: „Auch in den nächsten Jahren wird Erdgas einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung in Deutschland leisten.“
Hier kommen mehrere Entwicklungen positiv zum Tragen. Zum einen gewinnt LNG-Gas (flüssiges Erdgas, das mit Spezialtankschiffen transportiert wird) mehr und mehr an Bedeutung. LNG-Gas stammt unter anderem aus Nordamerika, Australien oder Katar. Zur Einordnung: Lag das weltweite Handelsvolumen dieser Gasform 1995 noch bei unter 100 Milliarden Kubikmeter pro Jahr, wurden davon 2019 fast 500 Milliarden Kubikmeter pro Jahr verschifft – Tendenz steigend.
Zum anderen hat die deutsche Gaswirtschaft und auch wir schon vor längerem die Weichen für eine Gasversorgung 2.0 gestellt: Zum einen, um die Abhängigkeit von externen Lieferquellen zu reduzieren - aber vor allem auch aus Klimaschutzgründen.
Der klimafreundliche Energieträger Erdgas – speziell im Vergleich zu Öl – wird sich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten Schritt für Schritt zum klimaneutralen Gas aus nachhaltigen, europäischen Quellen wandeln. Die Beimischung klimaneutraler Gase in das Gasverteilnetz ist bereits heute gängige Praxis und wird in der Zukunft massiv ausgebaut werden. Die großen Heizungsbauer arbeiten an neuen gasbasierten Heiztechnologien, die komplett mit CO2-neutralen Wasserstoff betrieben werden können.
Die gute Nachricht ist, dass die bestehenden Verteilnetze und Anlagen auch für klimaneutrale Gase geeignet sind. Das hat Vorteile nicht nur für die Umwelt, sondern auch für die Versorgungssicherheit. Und das, ohne dass dabei die bewährten Qualitäten von Gas, also Komfort, Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit auf der Strecke bleiben! Wir haben die Weichen hierfür mit der Modernisierung unseres Heizkraftwerks bereits gestellt.
Es muss sich aktuell niemand Sorgen machen, dass demnächst kein Strom mehr aus den Leitungen kommt oder die Wohnzimmer plötzlich kalt werden. Durch die aktuellen Entwicklungen im Ukrainekrieg und die Sanktionen erwarten wir - Stand heute - keine direkten Auswirkungen für die Energieversorgung in Kaiserslautern.
In Engpasssituationen greifen in Europa Sicherungsmechanismen. Aktuell gibt es jedoch keine Anzeichen für eine Gasmangellage. Für den Ernstfall ist jedoch vorgesorgt: In Deutschland regelt der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ die Versorgung im Krisenfall. Dieser ermöglicht deutschen Behörden bei gravierenden Marktverwerfungen und Versorgungskrisen weitreichende Eingriffe in den Markt, um die Gasversorgung in Deutschland zu sichern.
Konkret bedeutet das, dass auf Basis gesetzlicher Vorgaben dann die Fern- und Verteilnetzbetreiber sicherstellen, dass die Versorgung von geschützten Kunden zu jeder Zeit gewährleistet ist. Das bedeutet, dass auch im Notfall Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und alle Privatkunden weiter mit Gas beliefert werden. Sind Kürzungen nicht mehr zu vermeiden, werden zum Beispiel als erstes nicht systemrelevante Gaskraftwerke vom Netz genommen, um die Nachfrage nach Gas zu reduzieren. Kurzum: Selbst in extremen Notfall-Situationen wird es in deutschen Wohnzimmern warm bleiben!
Die aktuelle Lage ist keine Frage, die ein Stadtwerk allein vor Ort beurteilen, bewerten oder auch bewältigen kann. Dies ist eine bundesweite Sonderlage. Unsere Stadtwerke sind – wie viele regionale Energieversorger und kommunale Stadtwerke - in zahlreichen starken Verbänden organisiert. Diese beschäftigen sich aktuell intensiv mit den Auswirkungen der Ukraine-Krise und beobachten sowie bewerten die Lage für ihre Mitglieder regelmäßig entlang der bestehenden Vorsorgepläne neu. Die gesamte Energiewirtschaft steht über diese Verbände in engem Austausch mit den jeweiligen Landesregierungen sowie der Bundesregierung.
Der vorläufige Stopp des Nord-Stream-2-Projekts hat derzeit keine Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit Deutschlands. Bis jetzt ist noch kein einziger Kubikmeter Erdgas durch Nord Stream 2 nach Deutschland geliefert worden. Von daher fallen durch den Stopp des Zertifizierungsverfahrens auch keine Gasmengen aus.
Durch den Notfallplan Gas soll auch im Krisenfall die Versorgung gesichert werden. Dabei steht die Versorgung besonders geschützter Kunden im Vordergrund. Zu den gesetzlich geschützten Kunden gehören alle Haushaltskunden, kleine und mittlere Unternehmen, deren Verbrauch über sogenannte standardisierte Lastprofile gemessen wird, grundlegende soziale Dienste und unter bestimmten Voraussetzungen auch Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme an Haushaltskunden liefern.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Aufwände und Kosten stets sorgfältig im Blick zu haben. Um unerwartet hohen Nachzahlungen vorzubeugen, haben wir ab Juli Ihre Abschläge geprüft und ggf. angepasst. Meist fällt es leichter, die laufenden Kosten etwas nach oben zu korrigieren – statt plötzlich eine nicht eingeplante, hohe Nachzahlung schultern zu müssen.
Grundsätzlich gilt: Rechnungen und Abschläge müssen pünktlich bezahlt werden. Zahlungen für Strom, Heizung und Miete sollten immer Vorrang haben und vor allen anderen Rechnungen beglichen werden. Uns ist allerdings sehr wohl bewusst, dass manche Umstände dies erschweren können und gerade die aktuelle Situation eine besondere Herausforderung für viele Haushalte darstellt. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben. Gemeinsam finden wir eine Lösung.
Die Bundesregierung hat im Rahmen der angekündigten Entlastungen zum 1. Juli 2022 den Wegfall der EEG-Umlage beschlossen. Dadurch wird ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Jahresverbrauch von rund 3.500 kWh um rund 150 Euro pro Jahr bei seiner Stromrechnung entlastet.
Letztlich wird auch das Thema Energieeffizienz in Zukunft eine noch größere Bedeutung erhalten. Wir müssen uns wieder deutlich mehr mit dem eigenen Verbrauch beschäftigen. Ein bewusster Umgang mit Energie sollte wieder mehr in den Vordergrund zu rücken. Hierzu beraten wir unsere Kunden umfassend.
Für die Bürgerinnen und Bürger aber auch Gewerbebetriebe und Industrie ist Energie in den letzten Monaten bereits deutlich teurer geworden. Das lag vor allem daran, dass die weltweite Nachfrage nach Energie stark angestiegen und das Angebot nicht entsprechend mitgezogen ist. Hinzu kommt jetzt noch die Drosselung der Gaslieferungen aus Russland.
Grundsätzlich gilt: Die SWK Stadtwerke Kaiserslautern haben die vertraglich vereinbarten Energiemengen für ihre Kunden beschafft. Die Stadtwerke kaufen zwar langfristig ein, mit Jahren an Vorlauf, aber am Markt steigen die Preise derzeit extrem an.
Unsere Stadtwerke bereiten sich darauf vor, sollten künftig die bestellten Mengen von den Vorlieferanten nicht geliefert werden oder die vereinbarten Konditionen nicht eingehalten werden können. Nach Freigabe durch das Wirtschaftsministerium können sich die Fristen, in denen die Preise fürs Gas erhöht werden dürfen, deutlich verkürzen. Vorlieferanten von denen die SWK Stadtwerke Kaiserslautern Gas beziehen, können so sehr kurzfristig, trotz bestehender Verträge, ihre Preise erhöhen. Das Ausrufen der Alarmstufe ist Voraussetzung für diese Preisänderungsmechanismen, welche im § 24 des Energiesicherungsgesetzes verankert sind.
Direkte Auswirkungen auf die Stromversorgung können aktuell ausgeschlossen werden. Im Fall einer Gasmangellage könnte von der BNetzA angeordnet werden, dass Gaskraftwerke heruntergefahren werden. Dann springen aber Reservekraftwerke ein, die kurzfristig die benötigten Stromleistung bereitstellen und mit anderen Energieträgern wie z.B. Kohle betrieben werden können. Zum jetzigen Zeitpunkt hat eine Reduktion der Gaslieferung also keine Auswirkungen auf die Stromversorgung in Kaiserslautern.
Für die Sicherstellung der Fernwärme-Versorgung in Kaiserslautern steht uns ein breiter Mix an Energieträgern und Erzeugungsanlagen zur Verfügung, so dass wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht von einer Einschränkung bei der Wärmeversorgung ausgehen.
Aktuell ist die Gasversorgung in Kaiserslautern gesichert. Der Notfallplan Gas hat insgesamt drei Stufen und soll die sichere Versorgung der Verbraucherinnen und Verbraucher mit Gas gewährleisten. Im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg wurde bereits Ende März die erste Stufe („Frühwarnstufe“) ausgerufen. Wegen der Drosselung der russischen Gas-Lieferungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 23. Juni 2022 die zweite Stufe („Alarmstufe“) ausgerufen.
Wichtig: Aktuell besteht keine Gasmangellage. Die Sorge um die Versorgungssicherheit lässt die Preise für Erdöl, -Gas und Steinkohle jedoch steigen. Mittlerweile fließt immer weniger Erdgas aus Russland nach Europa. Nicht nur unsere Stadtwerke müssen sich auf weiter steigende Energiepreise einstellen, sondern auch alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Devise sollte daher lauten: Energie sparen und Rücklagen bilden.
In der Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums wurde deutlich darauf hingewiesen, dass von dem kurzfristigen Preisanpassungsrecht gem. § 24 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) noch kein Gebrauch gemacht wird. Voraussetzungen für diesen Mechanismus ist, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine erhebliche Reduzierung der Gasimportmengen nach Deutschland feststellt und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger vornimmt.
Hier kommen mehrere Entwicklungen positiv zum Tragen. Zum einen gewinnt LNG-Gas (flüssiges Erdgas, das mit Spezialtankschiffen transportiert wird) mehr und mehr an Bedeutung. LNG-Gas stammt unter anderem aus Nordamerika, Australien oder Katar. Zur Einordnung: Lag das weltweite Handelsvolumen dieser Gasform 1995 noch bei unter 100 Milliarden Kubikmeter pro Jahr, wurden davon 2019 fast 500 Milliarden Kubikmeter pro Jahr verschifft – Tendenz steigend.
Die Versorgung der privaten Haushalte ist gesichert. Die Lage ist aber ernst. Durch das Ausrufen der Alarmstufe sendet die Bundesregierung ein klares Signal an alle Verbraucherinnen und Verbraucher, wo es möglich ist Energie einzusparen. Wir alle – Privathaushalte, Betriebe und Kommunen – können einen Beitrag leisten, die Versorgung im kommenden Winter zu sichern. Die SWK Stadtwerke Kaiserslautern unterstützen die von der Bundesregierung angestoßenen Initiativen zum Energiesparen und sind Ihr Ansprechpartner zu den Themen Energieeffizienz und Energieeinsparung.
Gleichzeitig treffen die SWK Stadtwerke Kaiserslautern Vorsorgemaßnahmen und bereiten sich auf eine mögliche Gasmangellage im kommenden Winter vor. Es wurde ein Krisenstab eingerichtet und die Verantwortlichen unserer Stadtwerke sind in engem Austausch mit Behörden und Verbänden.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat am 23. Juni 2022 die zweite Stufe des Notfallplan Gas ausgerufen, die sogenannte Alarmstufe. Grund hierfür ist, dass Russland die Gasflüsse durch die Pipeline Nord Stream 1 deutlich reduziert hat. Dies hat zu einer Verschlechterung der Gasversorgungslage geführt und das Ausrufen der Alarmstufe erforderlich gemacht. In der Alarmstufe sichern marktbasierte Maßnahmen die Versorgung, z.B. die Umschaltung auf alternative Energieträger oder die Einsparung von Energie.
Mit Ausrufen der Alarmstufe wurde die Grundlage für weitere Gesetze und Verordnungen geschaffen, um die Erdgasversorgung in Deutschland auch zukünftig sicherzustellen. So berät der Bundesrat am 8. Juli 2022 beispielsweise darüber, Erdgas für die Elektrifizierung zu reduzieren und somit Kohlekraftwerke aus der Reserve wieder in Betrieb zu nehmen. Ziel ist es außerdem, die Gasverbräuche mit Perspektive auf den Winter möglichst schon jetzt durch Einsparungen zu reduzieren. Dafür sollen z. B. Anreize zur Gaseinsparung für die Industrie geschaffen werden. Die Einsparungen sollen dazu beitragen, die Füllstände der Gasspeicher zügig weiter zu erhöhen.
Ja, das Ortsnetz in Ihrer Straße verfügt nur über eine gewisse Kapazität bzw. Leistung. Durch die Anmeldung Ihrer Wallbox helfen Sie die Netzstabilität zu gewährleisten. Da der Netzbetreiber so frühzeitig erkennen kann ob eine Leitung verstärkt werden muss.
Wir kümmern uns vollumfänglich um die fachgerechte Installation. Sollten Sie allerdings die Installation doch selbst übernehmen, ist es wichtig, dass Sie die Ladeleistung Ihrer Wallbox berücksichtigen. Gängig ist in diesem Fall die Nutzung einer CEE-Steckdose, da diese dreiphasig ausgelegt ist. Diese Art der Steckdose ermöglicht es Ihnen 11kW (16 A) bis zu 22kW (32 A) zu laden. Bitte beachten Sie, dass Arbeiten am hauseigenem Stromnetz nur von Fachpersonal ausgeführt werden darf.
Die Installation durch unsere Fachinstallateure kann je nach Situation vor Ort bis zu einem halben Tag in Anspruch nehmen. Sie werden eine bessere Einschätzung der tatsächlichen Dauer bekommen sobald wir uns mit Ihnen in Verbindung gesetzt haben und Ihre Situation vor einschätzen können.
Die Förderung der KFW für private Wallboxen ist seit dem 27.10.2021 ausgeschöpft. Somit erhalten neue Antragsteller keine 900 € Förderung mehr. Davon ausgeschlossen sind bereits gestellte oder bewilligt Anträge.
Die Ladekarte ist dem Ladenetzverbund angeschlossen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit an über 280.000 Ladestationen europaweit mittels Ihrer SWK Ladekarte zu laden und das zu Ihrem Tarif. Unter https://maps.ladenetz.de/ finden Sie alle verfügbaren Ladesäulen.
Sie können die Karte für eine einmalige Bestellgebühr von 6.99 € ganz einfach über uns online und vor Ort im Kundencenter bestellen. Die Ladekarte wird Ihnen per Post zugesendet. Die weiteren Schritte werden Ihnen im zur Ladekarte beigefügten Infomaterial genau erklärt. Bei Fragen können sich gerne an unseren Kundenservice wenden: Telefon (0631) 8001-1777 Mo bis Fr von 08:00 bis 17:00 Uhr oder jederzeit per E-Mail: ladekarte@swk-kl.de. Wir helfen Ihnen weiter.
Ihre Ladegebühren werden monatlich abgerechnet. Es stehen die Zahlungsmöglichkeiten Bankeinzug (Sepa Mandat) oder Kreditkarte zur Auswahl.
Haben Sie einen laufenden Strom- oder Gasvertrag mit der SWK, erhalten Sie von uns einen Freischaltcode für den SWK Kundentarif und laden somit zu einem günstigeren Preis. Mit Ihrem Zugang zur ladecloud haben Sie die Möglichkeit einen Tarifwechsel vorzunehmen.
Die Ladekarte ist dem Ladenetzverbund angeschlossen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit an über 280.000 Ladestationen europaweit mittels Ihrer SWK Ladekarte zu laden und das zu Ihrem Tarif. Unter https://maps.ladenetz.de/ finden Sie alle verfügbaren Ladesäulen.
Sie können die Karte für eine einmalige Bestellgebühr von 6.99 € ganz einfach über uns online und vor Ort im Kundencenter bestellen. Die Ladekarte wird Ihnen per Post zugesendet. Die weiteren Schritte werden Ihnen im zur Ladekarte beigefügten Infomaterial genau erklärt. Bei Fragen können sich gerne an unseren Kundenservice wenden: Telefon (0631) 8001-1777 Mo bis Fr von 08:00 bis 17:00 Uhr oder jederzeit per E-Mail: ladekarte@swk-kl.de. Wir helfen Ihnen weiter.
Ja, das Ortsnetz in Ihrer Straße verfügt nur über eine gewisse Kapazität bzw. Leistung. Durch die Anmeldung Ihrer Wallbox helfen Sie die Netzstabilität zu gewährleisten. Da der Netzbetreiber so frühzeitig erkennen kann ob eine Leitung verstärkt werden muss.
Wir kümmern uns vollumfänglich um die fachgerechte Installation. Sollten Sie allerdings die Installation doch selbst übernehmen, ist es wichtig, dass Sie die Ladeleistung Ihrer Wallbox berücksichtigen. Gängig ist in diesem Fall die Nutzung einer CEE-Steckdose, da diese dreiphasig ausgelegt ist. Diese Art der Steckdose ermöglicht es Ihnen 11kW (16 A) bis zu 22kW (32 A) zu laden. Bitte beachten Sie, dass Arbeiten am hauseigenem Stromnetz nur von Fachpersonal ausgeführt werden darf.
Die Installation durch unsere Fachinstallateure kann je nach Situation vor Ort bis zu einem halben Tag in Anspruch nehmen. Sie werden eine bessere Einschätzung der tatsächlichen Dauer bekommen sobald wir uns mit Ihnen in Verbindung gesetzt haben und Ihre Situation vor einschätzen können.
Die Förderung der KFW für private Wallboxen ist seit dem 27.10.2021 ausgeschöpft. Somit erhalten neue Antragsteller keine 900 € Förderung mehr. Davon ausgeschlossen sind bereits gestellte oder bewilligt Anträge.
Haben Sie einen laufenden Strom- oder Gasvertrag mit der SWK, erhalten Sie von uns einen Freischaltcode für den SWK Kundentarif und laden somit zu einem günstigeren Preis. Mit Ihrem Zugang zur ladecloud haben Sie die Möglichkeit einen Tarifwechsel vorzunehmen.
Um die Versorgung mit Erdgas in Deutschland zu sichern, hat die Bundesregierung Maßnahmen getroffen. Diese sollen dafür sorgen, dass Industrie und Privatkunden im Falle einer Gasmangellage möglichst gut durch die Krise kommen, gleichzeitig kommen damit aber weitere Kosten auf Verbraucherinnen und Verbraucher zu:
Was ist die Gasbeschaffungsumlage?
Gasimporteure müssen zurzeit die fehlenden Gasmengen aus russischer Lieferung aus anderen Quellen nachkaufen. Dies geschieht zu sehr hohen Preisen, welche die Gasimporteure nicht weitergeben können. Um dennoch die wichtige Gasversorgung durch die Importeure sicherzustellen und die Importeure vor der Insolvenz zu schützen, hat die Bundesregierung von ihrer Befugnis des Energiesicherungsgesetzes (§ 26 EnSiG) Gebrauch gemacht. Die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffungen können nun durch die Gasbeschaffungsumlage weitergegeben werden. Die Umlage ist für alle gleich hoch. Sie soll damit eine faire Verteilung der Lasten auf viele Schultern erlauben. Weitere Ausführungen für die Gründe und das Verhältnis zum gesetzlichen Preisanpassungsrecht nach § 24 EnSiG finden sich auch in dem Fragen-Antworten-Katalog des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Mit der Umlage werden die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung solidarisch verteilt. Die Umlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein und ist zeitlich bis zum 1. April 2024 begrenzt. Durch die lange Laufzeit wird die Möglichkeit geschaffen, die Höhe der Umlage über diesen Zeitraum zu verteilen und damit zu begrenzen.
Was ist die Gasspeicherumlage?
Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Die Verantwortung zum Erreichen der Füllstandsvorgaben der Gasspeicher liegt primär bei den Speicherbetreibern und Speichernutzern. Die dafür bis zum 1. April 2025 anfallenden Kosten werden über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Diese Umlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch die entstehenden Mehrkosten solidarisch verteilt werden.
Konkret bedeutet das für einen Durchschnittshaushalt (20.000 kWh/Jahresverbrauch, in unserem beliebtesten Tarif SWK garant) pro Monat Mehrkosten in Höhe von rund 90 €.
Um die Versorgung mit Erdgas in Deutschland zu sichern, hat die Bundesregierung Maßnahmen getroffen. Diese sollen dafür sorgen, dass Industrie und Privatkunden im Falle einer Gasmangellage möglichst gut durch die Krise kommen, gleichzeitig kommen damit aber weitere Kosten auf Verbraucherinnen und Verbraucher zu:
Die Gasbeschaffungsumlage (Gas-Sicherungsumlage nach §26 EnSiG) wurde von der Bundesregierung gestoppt. Die Erhöhung von 2,419 ct/kWh ab dem 1. Oktober 2022 ist somit hinfällig und wird von uns selbstverständlich nicht berechnet. Ihre nächste Rechnung wird also ohne diese Umlage erfolgen.
Die Entscheidung der Bundesregierung betrifft ausschließlich die Gasbeschaffungsumlage. Die weiteren Umlagen behalten nach wie vor ihre Gültigkeit und erhöhen damit Ihre Energiekosten:
Unsere SWK-Fernwärme besteht aus folgendem Energieträgermix.
Sofern ein Fernwärmeanschluss für Ihre Adresse möglich ist, ist dessen Installation relativ unkompliziert. Um Ihr Haus an die Fernwärmeleitung anzuschließen sind Erdarbeiten im Außenbereich nötig, dabei werden zwei Anschlussleitungen in das Gebäude gelegt.
Die Übergabestation besteht aus Regelarmaturen mit Wärmetauscher zur Systemtrennung, einer witterungsgeführten Heizungsregelung sowie einem Wärmemengenzähler. Die Station ersetzt den klassischen Heizkessel. Die über die Leitung ankommende Fernwärme wird in der Hausstation über den Wärmetauscher an den Heizkreislauf übergeben. Dabei erfasst der Zähler genau die Wärmemenge, die in Ihre Anlage fließt.
Für Sie ist der Dezemberabschlag der Abschlag, der am 31. Dezember fällig wird und bei Kunden mit einem SEPA-Mandat am 2. Januar abgebucht wird.
Ihr Abschlag für Strom, sofern Sie Stromkunde bei uns sind, und ihr Wasserabschlag werden regulär abgebucht.
Die Soforthilfe wird von den Stadtwerken individuell pro Haushalt bzw. Letztverbraucher berechnet. Grundlage ist der für September prognostizierte Jahresverbrauch Ihrer Verbrauchsstelle. Die Soforthilfe basiert auf einem Zwölftel dieses Verbrauchs. Ein Zwölftel Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs wird mit dem am 1. Dezember 2022 geltenden Brutto-Arbeitspreis multipliziert. Auch ein Zwölftel des Grundpreises wird vom Staat übernommen.
Die Entlastung über die Soforthilfe entspricht also nicht zwingend dem realen Dezemberabschlag oder der Rechnung für den Monat Dezember, sondern kann etwas darüber oder darunter liegen. Trotzdem müssen Sie im Dezember keinen Abschlag zahlen. Etwaige Abweichungen werden in Ihrer nächsten Jahresrechnung berücksichtigt.
Die Berücksichtigung des für Dezember 2022 vereinbarten Preises gewährleistet, dass die teils erheblichen Preisanstiege zum Ende des Jahres 2022 zu Ihren Gunsten berücksichtigt werden.
In der Jahresrechnung wird die Soforthilfe des ausgesetzten Dezember-Abschlags gesondert ausgewiesen.
Dadurch soll der Fehlanreiz vermieden werden, die Heizung im Winter bewusst aufzudrehen, um höhere staatliche Hilfen zu bekommen.
Deshalb empfehlen wir Ihnen unbedingt, weiterhin auf Ihren Energieverbrauch zu achten. Zum einen um das Haushaltsbudget zu schonen. Zum anderen aus Gründen der Versorgungssicherheit: Energiesparen bleibt das Gebot der Stunde – jede eingesparte Kilowattstunde zählt, damit wir gemeinsam sicher durch den Winter kommen.
Die Soforthilfe erhalten alle Haushaltskunden, kleine und mittlere Unternehmen sowie soziale Einrichtungen, die einen geringeren Verbrauch als 1.500.000 kWh pro Jahr haben. Sie muss nicht beantragt werden, sondern erfolgt automatisch.
Unabhängig vom Verbrauch werden auch gezielt größere Verbraucher entlastet. Diese Ausnahmeregelung gilt für die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen auch, wenn deren Erdgasverbrauch höher als 1.500.000 kWh ist. Diese Unternehmen bzw. Einrichtungen und alle Kunden mit einer viertelstündlichen Leistungsmessung, müssen dem Gaslieferanten bis zum 31. Dezember 2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.
Um die mit Erdgas und Wärme versorgten Haushalte kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung mit der Soforthilfe für Dezember 2022 für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Privatkunden sowie kleine und mittlere Unternehmen sollen für den Monat Dezember einen Einmalzuschuss erhalten. Als Einmalzuschuss werden die berechtigten Kunden von ihrer Abschlagszahlung für den Monat Dezember befreit.
Bitte beachten Sie hier auch unser Schaubild unter Soforthilfe Dezember-Abschlag für Gas- und Wärmekunden.
Als Haushaltskunde müssen Sie uns nicht kontaktieren. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Sollten Sie die Zahlungen über einen Dauerauftrag oder Barzahlung monatlich selbst vornehmen, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten.
Bei der Wärme gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen. Allerdings gelten andere Vorgaben zur Berechnung der Höhe der Soforthilfe. Die Höhe der staatlichen Entlastung ergibt sich auch durch den Betrag der Abschlagszahlung im September. Dieser wird zusätzlich um 20 % erhöht. Das bedeutet, die Soforthilfe entspricht 120 % des Septemberabschlags. Dieser gesetzlich festgelegte Anpassungsfaktor soll die Entwicklung der Wärmepreisabschläge im Zeitraum September bis Dezember 2022 widerspiegeln.
Ihr Wohngebäude wird mit einer zentralen Gebäudeheizung beheizt und Ihr Verbrauch mittels Wärmezähler bzw. Heizkostenverteiler gemessen. Sie haben also keinen eigenen Zähler für Ihre Wohneinheit und somit auch kein direktes Vertragsverhältnis mit uns als Lieferant. Unser Vertragspartner für die reine Energielieferung ist Ihr Vermieter. Dennoch zahlen Sie Ihre monatlichen Abschläge für Wärme direkt an unsere Stadtwerke und nicht an Ihren Vermieter.
Dies geschieht im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages, den unsere Stadtwerke mit Ihrem Vermieter geschlossen haben. Wir erstellen im Auftrag Ihres Vermieters die Heizkostenverteilrechnung. Deshalb gelten für Sie laut Gesetz Besonderheiten für die Soforthilfe Dezember:
Der Vorschlag der Bundesregierung sieht hierbei vor, dass der Vermieter die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung – in Ihrem Fall, die nächste Heizkostenverteilrechnung – weitergibt, sofern die monatlichen Vorauszahlungen noch nicht angepasst wurden.
Aktuell prüfen wir, gemeinsam mit Ihrem Vermieter, ob bzw. wie wir bei der Umsetzung der Dezember-Soforthilfe unterstützen können. Sobald wir weitere Informationen haben, finden Sie diese hier.
Aktuell sind nur wenige unserer Stromkunden im Haushaltsbereich von der Strompreisbremse betroffen. Unsere Preismodelle liegen in den meisten Tarifen unterhalb der Grenze von 40 Cent pro Kilowattstunde brutto. Und das nicht nur in unseren Sondertarifen (wie zum Beispiel Garant, Online, RegioNatur und weitere), sondern derzeit auch in der Grundversorgung für Privathaushalte.
Betroffen von der Strompreisbremse sind alle Kunden in der Ersatzversorgung sowie auch kleine Unternehmen unterhalb 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch in der Grundversorgung.
Die Preisbremsen treten ab März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Grund dafür ist, dass die Umsetzung der Preisbremsen für die Energieversorger zahlreiche operative Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere die Anpassung der erforderlichen IT-Prozesse.
Durch die staatlichen Entlastungen reduziert sich Ihr Abschlag ab März 2023. Da die Entlastungen für Januar und Februar bei Ihrem Abschlag im März berücksichtigt werden, wird dieser besonders gering ausfallen. Vorausgesetzt, Ihr Strompreis beträgt mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde.
Ja, sparen lohnt sich mehr denn je!
Zum einen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten nur für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.
Mit der Jahresabrechnung wird wie jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Sie erhalten den staatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 80 Prozent Ihres Vorjahresverbrauchs immer. Der Vorjahresverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021. Sollte kein Verbrauch vorliegen, zum Beispiel, weil Sie ein neues Haus gebaut haben, wird eine Schätzregel angewendet. Wer es schafft, seinen Verbrauch unter die 80 Prozent-Marke zu drücken, erhält am Ende des Jahres im Rahmen der Abrechnung zusätzlich Geld zurück - die eingesparte Menge multipliziert mit dem höheren Vertragspreis. Sparen belohnt der Staat also besonders.
Hier finden Sie Tipps zum Energiesparen www.swk-kl.de/energiespartipps
Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.
Wir haben für Sie ein fiktives Beispiel:
Durch die Energiekrise ist der Strompreis von Familie Müller von 30 Cent pro Kilowattstunde auf 50 Cent pro Kilowattstunde gestiegen. Ihre Stromrechnung würde sich dadurch deutlich erhöhen. Mit der Strompreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Preis für 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde.
Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (50 Cent pro Kilowattstunde) und dem gedeckelten Preis (40 Cent pro Kilowattstunde) als Entlastung. Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 4.500 kWh erhält sie somit für 80 Prozent - also 3.600 kWh - eine Entlastung von 10 Cent je Kilowattstunde. Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 360 Euro.
Familie Müller versucht trotzdem möglichst viel Strom zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist deutlich höher als ihr früherer Strompreis und für jede Kilowattstunde, die über das 80 Prozent-Kontingent hinausgeht, muss sie 50 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.
Auch ab dem 1. Januar 2023 können wir fast alle SWK Stromtarife so günstig anbieten, dass sie unterhalb der Strompreisbremse bleiben!
Sie sind Haushaltskunde oder haben ein kleines Unternehmen und bisher weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbraucht? Dann wird der Preis für 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde brutto gedeckelt. Der Vorjahresverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021. Sollte kein Verbrauch vorliegen, zum Beispiel, weil Sie ein neues Haus gebaut haben, wird eine Schätzregel angewendet.
Es lohnt sich also unbedingt, den Stromverbrauch zu reduzieren: Wird mehr als 80 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verbraucht, muss der unter Umständen höhere Vertragspreis bezahlt werden. Auch ab dem 1. Januar 2023 können wir fast alle SWK Stromtarife so günstig anbieten, dass sie unterhalb der Strompreisbremse bleiben!
Zu den mittleren und großen Unternehmen werden Firmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch gezählt. Bei diesen liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde netto (zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen sowie aller Steuern). Dieser Preisdeckel gilt für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Verbrauchen sie mehr, zahlen auch Unternehmen den regulären Marktpreis, den sie mit ihrem Versorger vertraglich vereinbart haben.
Private Haushalte und Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas verbrauchen, sowie Vereine erhalten 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 12 Cent pro Kilowattstunde brutto, sofern Ihr Tarif nicht unterhalb der Preisbremse liegt.
Sparen lohnt sich also, denn: Verbrauchen Sie mehr als 80 % des Vorjahresverbrauchs, muss dafür der in der Regel deutlich höhere Vertragspreis bezahlt werden.
Auch ab dem 1. Januar 2023 können wir alle SWK Erdgas Sondertarife (wie bspw. Garant, Online) so günstig anbieten, dass sie unterhalb der Gaspreisbremse bleiben!
Aktuell sind unsere Sonderkundentarife nicht betroffen. Die Tarife in der Grund- und Ersatzversorgung fallen unter die Regelung der Gaspreisbremse.
Die Preisbremsen treten ab März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Grund dafür ist, dass die Umsetzung der Preisbremsen für die Energieversorger zahlreiche operative Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere die Anpassung der erforderlichen IT-Prozesse.
Durch die staatlichen Entlastungen reduziert sich Ihr Abschlag ab März 2023. Da die Entlastungen für Januar und Februar bei Ihrem Abschlag im März berücksichtigt werden, wird dieser besonders gering ausfallen. Vorausgesetzt, Ihr Gaspreis beträgt mehr als 12 ct pro Kilowattstunde.
Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.
Wir haben für Sie ein fiktives Beispiel:
Durch die Energiekrise hat sich der Gasarbeitspreis von Familie Müller von 7 Cent pro Kilowattstunde auf 22 Cent pro Kilowattstunde innerhalb von 12 Monaten mehr als verdreifacht. Ihre Gasrechnung würde sich dadurch sehr stark erhöhen. Mit der Gaspreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Gaspreis für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde.
Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (22 Cent pro Kilowattstunde) und dem gedeckelten Preis (12 Cent pro Kilowattstunde) als Entlastung. Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 15.000 kWh erhält sie somit für 80 Prozent - also 12.000 kWh - eine Entlastung von 10 Cent je Kilowattstunde. Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 1.200 Euro.
Familie Müller versucht trotzdem möglichst viel Gas zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist fast doppelt so hoch wie ihr früherer Gaspreis und für jede Kilowattstunde, die über das 80%-Kontingent hinausgeht, muss sie den Vertragspreis von 22 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.
Auch ab dem 1. Januar 2023 können wir alle SWK Erdgas Sondertarife (wie bspw. Garant, Online) so günstig anbieten, dass sie unterhalb der Gaspreisbremse bleiben!
Ja, sparen lohnt sich mehr denn je!
Zum einen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten nur für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.
Mit der Jahresabrechnung wird wie jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Sie erhalten den staatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 80 Prozent Ihres Vorjahresverbrauchs immer. Der Vorjahresverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021. Sollte kein Verbrauch vorliegen, zum Beispiel, weil Sie ein neues Haus gebaut haben, wird eine Schätzregel angewendet. Wer es schafft, seinen Verbrauch unter die 80 Prozent-Marke zu drücken, erhält am Ende des Jahres im Rahmen der Abrechnung zusätzlich Geld zurück - die eingesparte Menge multipliziert mit dem höheren Vertragspreis. Sparen belohnt der Staat also besonders.
Hier finden Sie Tipps zum Energiesparen www.swk-kl.de/energiespartipps
Für private Haushalte und Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Fernwärme verbrauchen, wird der Preis für 80% des Vorjahresverbrauchs auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt.
Sparen lohnt sich also, denn: verbraucht man mehr als 80 % des Vorjahresverbrauchs muss dafür der in der Regel höhere Vertragspreis bezahlt werden.
Die Preisbremsen treten ab März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Grund dafür ist, dass die Umsetzung der Preisbremsen für die Energieversorger zahlreiche operative Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere die Anpassung der erforderlichen IT-Prozesse.
Durch die staatlichen Entlastungen reduziert sich Ihr Abschlag ab März 2023. Da die Entlastungen für Januar und Februar bei Ihrem Abschlag im März berücksichtigt werden, wird dieser geringer ausfallen. Vorausgesetzt, Ihr Fernwärmepreis beträgt mehr als 9,5 Cent pro Kilowattstunde.
Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.
Wir haben für Sie ein fiktives Beispiel:
Durch die Energiekrise hat sich der Fernwärmearbeitspreis von Familie Müller von 8 Cent pro Kilowattstunde auf 11 Cent pro Kilowattstunde erhöht. Ihre Fernwärmerechnung würde sich dadurch sehr stark erhöhen. Mit der Fernwärmepreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Fernwärmearbeitspreis für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde.
Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (11 Cent pro Kilowattstunde) und dem gedeckelten Preis (9,5 Cent pro Kilowattstunde) als Entlastung. Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 15.000 kWh erhält sie somit für 80 Prozent - also 12.000 kWh - eine Entlastung von 1,5 Cent je Kilowattstunde. Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 180 Euro.
Gemäß des kürzlich vom Bundestag verabschiedeten Solarpaket I, müssen Balkonkraftwerke nach wie vor im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Allerdings entfällt die vorherige Anmeldung bei dem zuständigen Netzbetreiber. Dies übernimmt künftig die Bundesnetzagentur. Sie informiert den Netzbetreiber über die Anlage, die neu an das Netz angeschlossen wurde.
Mit Ihrer 600 W-kleinen Solaranlage können Sie bei optimaler Ausrichtung der PV-Module und je nach Anzahl der Sonnenstunden (in Norddeutschland etwa 800, in Süddeutschland etwa 1.000 Stunden) im Jahr bis zu 480 - 600 kWh Strom für den Eigenverbrauch erzeugen.
Bezahlen Sie derzeit etwa 40 ct/kWh für Strom aus dem Elektrizitätsnetz, können Sie bei vollständigem Eigenverbrauch Ihres erzeugten Stroms jährlich 192 -240€ an Stromkosten sparen (480 kWh x 0,32 €/kWh = 192- €). Dieser theoretische Wert wird aber selten erreicht, weil z.B. Ihre Mini-PV-Anlage nicht optimal ausgerichtet werden kann oder weil Sie nicht zeitgleich mit der Produktion den ganzen Sonnenstrom verbrauchen können.
Normalerweise finden sich in jedem Haushalt Verbraucher, die über den ganzen Tag hinweg aktiv sind. Darunter fallen etwa Ihr Kühlschrank sowie andere technische Geräte im Stand-by-Modus.
Falls die erzeugte Energie Ihres steckerfertigen Solarpanels dennoch einmal den Strombedarf Ihres Haushalts übersteigen sollte, wird der überschüssige Strom ins allgemeine Stromnetz eingespeist. Für diesen Strom erhalten Sie zwar keine Einspeisevergütung, tragen aber dazu bei, den Anteil solarer Energie im Stromnetz zu erhöhen.
Pro Stromzähler können zwei 400 Watt Solarmodule, in Summe 800 Watt, über die vereinfachte Anmeldung beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Die Montage Ihrer Mini-Solaranlage erfolgt ohne spezielles Werkzeug und ohne, dass Sie eine Elektrofachkraft oder anderes Fachpersonal beauftragen müssen. Das Ganze geht schnell und einfach. Einzig die Installation einer Wieland-Einspeisesteckdose soll gem. der VDE-FNN nur durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden. Sie können Ihr steckerfertiges Solarpanel aber auch ganz einfach an eine haushaltsübliche Steckdose anstecken und mit Hilfe einer optionalen WLAN-Steckdose die Einspeisung überwachen.
Eine normale Glühlampe hat 40 Watt (bei LED sind es lediglich 6-8 Watt), Ihr Standard-Computer dürfte etwa 135 Watt verbrauchen, während die Leistung Ihres Kühlschranks etwa 100 Watt beträgt.
Mit 300 Watt können Sie somit die Leistung von zwei Glühlampen, Ihres Computers und Ihres Kühlschranks decken. Mit 600 Watt das Ganze dann sogar zweimal. Mit der größeren Mini-PV-Anlage erzeugen Sie etwa die notwendige Leistung für einen Wärmepumpentrockner oder eine Wärmepumpe.
Die heutigen steckerfertigen Photovoltaikmodule sind das Produkt langjähriger Entwicklung und weisen hohe qualitative Standards auf. Die Solarmodule sind extrem witterungsbeständig und weisen üblicherweise eine durchschnittliche Lebensdauer von 25 bis 30 Jahren auf. Die jährliche Degradation (der Verlust des Wirkungsgrads) liegt dabei lediglich bei etwa 0,5%. Die Lebensdauer des Wechselrichters ist in der Regel etwas geringer, mindestens 10 Jahre sollte jedoch auch dieser einwandfrei funktionieren.
Die Versandkosten werden Ihnen im Warenkorb angezeigt oder können unter https://solarista.shop/pages/lieferung-versandkosten eingesehen werden.
Wenn Ihr Hausnetz den allgemeinen Standards und aktuellen technischen Anforderungen in Deutschland entspricht, ist Ihre steckerfertige Solaranlage grundsätzlich sicher. Die Ausgangsleistung Ihres Mini-PV-Moduls ist vergleichsweise gering, somit haben Sie nichts zu befürchten. Wichtig ist nur, dass Sie Ihr Photovoltaik-Panel keinesfalls an eine Mehrfachsteckdose anschließen.
Um maximale Erträge zu erreichen, sollte die Sonne möglichst senkrecht auf Ihr steckerfertiges Solarpanel treffen. In Deutschland erweist sich dafür eine Südausrichtung, mit einem Neigungswinkel von ca. 30 bis 35 Grad als optimal. Auch eine Ost- oder West-Ausrichtung eignet sich jedoch sehr gut für die Stromgewinnung.
Eine Mini-PV-Anlage produziert einzig mit der Kraft der Sonne eigenen Strom – leise, sauber und emissionsfrei. Durch die Einsparung von klimaschädlichem CO2 können Sie damit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten und diese aktiv vorantreiben. Darüber hinaus gewinnen Sie ein Stück Unabhängigkeit von den stetig steigenden Energiepreisen.
Die Lieferzeit beträgt aktuell wenige Tage. Unsere Logistiker setzen sich sobald wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
Eine Mini-PV-Anlage ist eine vergleichsweise kleine, steckerfertige Photovoltaik-Anlage mit einer maximalen Leistung von 800 Watt bei zwei Modulen. Die Module generieren Sonnenenergie in Form von Gleichstrom, der durch den mitgelieferten Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt wird. Indem der Wechselrichter an eine Steckdose angeschlossen wird, kann dieser dann direkt in Ihr Hausnetz einspeisen.
Die Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners oder der zuständigen Ansprechpartnerin findest Du in der jeweiligen Stellenausschreibung.
Du solltest Dich idealerweise ca. ein Jahr vor dem gewünschten Beginn bewerben. Bereits in den Sommermonaten veröffentlichen wir unser Ausbildungsangebot für das Folgejahr auf unserer Website.
Da Du während der Ausbildung zahlreiche Abteilungen durchläufst, wirst Du auch an all‘ unseren Standorten in Kaiserslautern eingesetzt.
Du kannst Deine Bewerbung ganz unkompliziert online über die jeweilige Stellenausschreibung auf unsere Website einreichen. Über den Button "Online Bewerben" gelangst Du direkt zum Bewerbungsprozess Deines gewünschten Ausbildungsberufs, wo Du schnell und bequem Deine Unterlagen hochladen kannst.
Kaufmännische Berufe: Im Wechsel ein- bis zweimal pro Woche.
Technische Berufe: Im Blockunterricht, d. h. eine Woche Schule, zwei Wochen im Betrieb.
Online-Bewerbung: Damit wir alle Bewerbungen berücksichtigen können, erhältst Du nach Ablauf der Bewerbungsfrist eine erste Rückmeldung von uns.
Nach dem Vorstellungsgespräch: Wenn Gespräche über einen längeren Zeitraum terminiert sind, kann es manchmal etwas länger dauern, bis wir uns bei Dir melden. In diesem Fall werden wir Dich vorab darüber informieren und Du kannst uns jederzeit kontaktieren, um den aktuellen Status des Bewerberverfahrens in Erfahrung zu bringen.
Wir veröffentlichen alle vakanten Stellen in unserem Karriereportal. Daher bitten wir darum, Dich gezielt auf die passende Ausschreibung zu bewerben, solange diese online ist.
Unser gesamtes Ausbildungsangebot ist aber jederzeit auf unserer Website ersichtlich.
Grundsätzlich sind wir daran interessiert, unseren Auszubildenden einen Start in die Berufswelt mit Zukunft zu bieten. Bei guten Leistungen und erfolgreichem Abschluss hast Du gute Chancen, Deinen Weg im Team SWK erfolgreich fortzusetzen.
Die Ausbildung wird nach dem dualen System durchgeführt, d. h. praktisches Arbeiten im Betrieb und theoretischer Unterricht finden im Wechsel statt.
Während der Ausbildung durchläufst Du verschiedene Abteilungen in unserem Unternehmen. Dabei steht Dir in jeder Abteilung ein fester Ansprechpartner oder eine feste Ansprechpartnerin zur Seite. Und damit Du immer weißt, wann Du wo eingeteilt bist und wann der nächste Wechsel ansteht, erhältst Du einen Einsatzplan. Die Einteilung erfolgt gemäß dem Ausbildungsrahmenplan.
Bewerbungen sollten grundsätzlich digital über das Online-Portal eingereicht werden. Du kannst Deine Bewerbung ganz unkompliziert über die jeweilige Stellenausschreibung im Karriereportal einreichen.
Ja, nachdem Du die Bewerbung im Online-Portal erfolgreich abgeschickt hast, bekommst Du einen automatischen Eingangsbescheid per Mail zugesendet. Falls Du keine Bestätigung erhalten hast, melde Dich bitte telefonisch bei uns.
Die Ladekarte ist dem Ladenetzverbund angeschlossen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit an über 280.000 Ladestationen europaweit mittels Ihrer SWK Ladekarte zu laden und das zu Ihrem Tarif. Unter https://maps.ladenetz.de/ finden Sie alle verfügbaren Ladesäulen.
Ihre Ladegebühren werden monatlich abgerechnet. Es stehen die Zahlungsmöglichkeiten Bankeinzug (Sepa Mandat) oder Kreditkarte zur Auswahl.
Alle unsere Tarifkunden, die am 31.12.2023 einen Strom- und/oder Erdgasvertrag mit der SWK haben, erhalten den Bonus. Egal ob Sondervertrag oder Grundversorgung.
Die Energiekrise hat auch unsere Stadtwerke stark getroffen. Bei allen Herausforderungen haben wir nie unser Ziel aus den Augen verloren: bezahlbare, sichere Energie und faire Preise für unsere Kunden.
Mittlerweile hat sich die Lage am Energiemarkt etwas entspannt. Von diesem Vorteil sollen auch unsere treuen Kunden vollumfänglich profitieren. Deshalb geben wir jetzt zum Ende des Lieferjahres unseren Kunden wieder etwas zurück.
Die Auszahlung erfolgt automatisch mit der kommenden Verbrauchsabrechnung Strom und Gas für das Jahr 2023. Sie brauchen daher nicht aktiv zu werden, sondern erhalten den Bonus automatisch.
Sie finden den Treuebonus direkt auf der ersten Seite Ihrer Jahresabrechnung.
Weitere Details können Sie auf der Verbrauchsseite nachvollziehen.
Die Energiekrise der letzten Monate war in erster Linien eine Gaskrise. Natürlich hatte das auch Auswirkungen auf die Strompreise; jedoch nicht in dem gleichen Umfang.
Durch die allgemeinen Preissteigerungen durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie den Betrieb und Ausbau erneuerbarer Energien steigen die Kosten für das Stromnetz.
Aus diesem Grund hatte die Bundesregierung geplant, die Übertragungsnetzentgelte mit 5,5 Milliarden zu bezuschussen, um die Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten. Das Geld sollte aus nicht verbrauchten Corona-Sondermitteln kommen und für Klimaschutzprojekte umgewidmet werden. Mit dem Übertragungsnetzentgelt wird der Transport des Stroms über lange Strecken durch die gesamte Bundesrepublik finanziert, z. B. durch Investitionen und Instandhaltungen von Stromtrassen, Masten sowie Leitungen.
Das Bundesverfassungsgericht hat Mitte November 2023 allerdings entschieden, dass diese Umwidmung nicht verfassungsgemäß ist. Das Urteil hat zur Folge, dass 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt fehlen, die für die nächsten Jahre schon fest eingeplant waren. Da der Bund die 5,5 Milliarden Euro Zuschuss nun doch nicht bereitstellen kann, müssen private Haushalte und Unternehmen die Kostensteigerungen tragen.
Die Bundesregierung hatte den Steuersatz auf Gas- und Wärmelieferungen für einen Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 auf 7 Prozent reduziert. Die Mehrwertsteuer sollte somit ab dem 1. April 2024 wieder auf das ursprüngliche Niveau von 19 Prozent angehoben werden.
Eine vorzeitige Wiederanhebung ab 1. März 2024 ist vom Bundestag im Rahmen des Wachstumschancengesetzes jedoch bereits beschlossen worden. Diesem Gesetz muss jedoch auch der Bundesrat zustimmen, wobei sich das Gesetz derzeit im Vermittlungsausschuss befindet
Eine Verabschiedung im Bundesrat ist nach regulärem Sitzungskalender frühestens am 2. Februar 2024 möglich. Sollte das Gesetz nicht verabschiedet werden, gilt aktuell die bisherige Rechtslage fort, wonach die Mehrwertsteuerermäßigung bis zum 31. März 2024 weiterläuft. Eine Entscheidung über die Laufzeit der temporären Umsatzsteuerabsenkung für Gas- und Wärmelieferungen wird Anfang des Jahres 2024 erwartet.
Update: Dem Vorschlag, die Mehrwertsteuer bereits ab dem 1. März 2024 wieder auf das ursprüngliche Niveau von 19 Prozent anzuheben, ist der Vermittlungsausschuss in seiner Sitzung am 21. Februar 2024 nicht gefolgt. Die Wiederanhebung der Umsatzsteuer auf Gas- und Wärmelieferungen soll somit erst zum 1. April 2024 kommen. Der finale Beschluss durch den Bundesrat ist für den 22. März 2024 vorgesehen.
Nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) soll 2024 der Preis pro Tonne CO2 auf 45 Euro und für 2025 auf 55 Euro steigen. Im Jahr 2023 beträgt der Preis pro Tonne CO2 30 Euro. Der vorgesehene Preiskorridor für 2026 bleibt mit 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 unverändert. Eine Abfederung über ein Klimageld ist aktuell nicht vorgesehen. Die Kosten für den Erwerb der Emissionszertifikate für CO2-Emissionen sind Bestandteil des Gaspreises. Für das Jahr 2024 erhöhen sie somit den Preis für Gas.
Ihre neuen Abschläge werden bei der kommenden Jahresverbrauchsabrechnung von uns bestmöglich an die neue bzw. zu erwartende Situation angepasst. Dies ist notwendig, damit Sie Ihre Energiekosten auch für 2024 möglichst über Abschläge ausgleichen können. So vermeiden wir größere Nachzahlungen für Sie.
Es gibt mehrere Faktoren, die den Strom- oder Gaspreis beeinflussen. Es gibt die staatlich bestimmten Preisbestandteile, zu denen unter anderem auch die Mehrwertsteuer gehört. Die Netzentgelte für den Transport der Energie zu Ihnen nach Hause sind ebenfalls ein Preisbestandteil. Dass diese für das Jahr 2024 deutlich steigen, ist bereits heute bekannt (siehe Ziffer 1). Nicht zuletzt beeinflussen die Weltmarktpreise für Energie den Endkundenpreis. Diese sind im vergangenen Jahr in nie dagewesene Höhen gestiegen und liegen heute noch immer deutlich höher als vor der Krise.
Wir versuchen, im Bereich der Energiebeschaffung möglichst langfristig zu agieren und damit häufige Preisanpassungen zu vermeiden. Das ist uns bei starken Veränderungen der staatlich bestimmten Steuern und Umlagen nicht möglich. Auch bei den staatlich regulierten Netzentgelten haben wir in diesen Fall keinen Handlungsspielraum. Wenn sich nun starke Veränderungen bei den jeweiligen Preisbestandteilen ergeben, wirkt sich das auch auf Ihre Energiekosten aus – je nachdem steigen oder sinken sie. Das kann zur Folge haben, dass es in den kommenden Monaten häufiger als gewöhnlich zu Anpassungen kommen kann.
Christian Lindner hat Ende letzten Jahres angekündigt, dass der Wirtschaftsstabilisierungsfonds Ende Dezember 2023 geschlossen wird. Trotz bereits vorliegendem Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung der Preisbremsen enden diese früher als geplant – zum 31.12.2023 ist deshalb Schluss.
Das würden wir sehr gerne tun. Wir sind jedoch durch gesetzliche Regelungen verpflichtet, Sie zu bestimmten Fristen (zum Beispiel sechs Wochen vor einer Preisänderung in der Grundversorgung) zu informieren. Wenn innerhalb dieser Fristen Änderungen auftreten, können wir Sie nur separat informieren.
Letztlich dienen diese Regelungen aber der Transparenz der Energiepreise.
An dem Preis, der vertraglich für Ihre Strom-, Gas- und Wärmelieferungen vereinbart ist, ändert sich nichts. Es entfällt lediglich die staatliche Deckelung der Preise.
Unsere Stadtwerke haben über die ganze Krise hinweg gut kalkuliert. Unsere Preise für Strom- und Erdgastarife liegen deshalb schon lange Zeit unterhalb der Preisbremsen. Deshalb ist diese Änderung für unsere Strom- und Erdgaskunden nicht spürbar.
Unsere Fernwärmekunden fallen derzeit unter die Preisbremse. Hier folgt die Preisermittlung einer vertraglich festgelegten Preisgleitformel auf Basis der AVBFernwärmeV. Die jeweilige Preisanpassung basiert auf feststehenden Indexwerten. Mit diesen Werten wird der Wärmepreis transparent an die Kostenentwicklung und an die Verhältnisse am Wärmemarkt gekoppelt – allerdings immer mit einem Zeitversatz von rund 24 Monaten. Deshalb sind die sinkenden Erdgaspreise aus der jüngsten Vergangenheit noch nicht in der Fernwärme angekommen. Sollte die Preisbremse wegfallen, hat das in der Fernwärme leider Auswirkungen auf den Endkundenpreis. Die geltenden Preise können sie unserer Übersicht hier entnehmen.
Im Durchschnitt verdoppeln sich im Jahr 2024 die Netzentgelte auf Übertragungsnetzebene. Sie steigen von 3,12 Cent je Kilowattstunde auf 6,43 Cent je Kilowattstunde. Die SWK Stadtwerke Kaiserslautern passen ihre Preise um 2,82 ct/kWh brutto an. Dadurch entstehen für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden Mehrkosten von rund 85 Euro jährlich.
Unsere SWK Stadtwerke Kaiserslautern erheben das Netzentgelt für die Netzbetreiber und geben es 1:1 an diese weiter. Daher müssen wir unseren Strompreis – anders als geplant – leider zum 1. April 2024 erhöhen.
Durch die allgemeinen Preissteigerungen durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie den Betrieb und Ausbau erneuerbarer Energien steigen die Kosten für das Stromnetz.
Aus diesem Grund hatte die Bundesregierung geplant, die Übertragungsnetzentgelte mit 5,5 Milliarden zu bezuschussen, um die Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten. Das Geld sollte aus nicht verbrauchten Corona-Sondermitteln kommen und für Klimaschutzprojekte umgewidmet werden. Mit dem Übertragungsnetzentgelt wird der Transport des Stroms über lange Strecken durch die gesamte Bundesrepublik finanziert, z. B. durch Investitionen und Instandhaltungen von Stromtrassen, Masten sowie Leitungen.
Das Bundesverfassungsgericht hat Mitte November 2023 allerdings entschieden, dass diese Umwidmung nicht verfassungsgemäß ist. Das Urteil hat zur Folge, dass 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt fehlen, die für die nächsten Jahre schon fest eingeplant waren. Da der Bund die 5,5 Milliarden Euro Zuschuss nun doch nicht bereitstellen kann, müssen private Haushalte und Unternehmen die Kostensteigerungen tragen.
Ende 2023, als wir die Kalkulation der Strompreise für 2024 vorgenommen haben, konnten wir diese noch stabil halten. Die Bundesregierung hatte geplant, die Netzentgelte mit 5,5 Milliarden Euro zu bezuschussen. Dies hatten unsere Stadtwerke bei der Preiskalkulation für 2024 fest eingeplant.
Da das Geld nun nicht bereitgestellt werden kann und somit die Anhebung der Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber kurzfristig erfolgte, mussten wir die Strompreise jetzt neu kalkulieren. Die höheren Kosten können wir nicht komplett auffangen. Sie müssen daher leider von den Verbraucherinnen und Verbrauchern getragen werden. Über diese Preisänderung haben wir Sie rechtzeitig informiert.
Wir versichern Ihnen, dass wir auch in Zukunft unsere Preise fair kalkulieren und jeden möglichen Spielraum zu Ihren Gunsten an Sie weitergeben Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unserer Website www.swk-kl.de/energiespartipps.
Für eine persönliche Beratung bei Zahlungsschwierigkeiten sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice gerne für Sie da https://www.swk-kl.de/produkte-services/service/kundenservice
Die Konzessionsabgaben sind eine Gebühr für Nutzung der Strom- und Gasnetze in öffentlichen Straßen. Diese Abgaben kommen Städten- und Gemeinden zugute. Sie sind gesetzlich geregelt und orientieren sich u. a. an der Einwohnerzahl. Da Kaiserslautern wieder über 100.000 Einwohner und damit den Status einer Großstadt erreicht hat, müssen wir diese ebenfalls anpassen.
Die Netznutzungsentgelte, kurz: Netzentgelte, sind ein Teil des Strompreises. Sie machen für Haushalte etwa ein Viertel des Strompreises aus. Da sich die Netzstrukturen regional unterscheiden, sind die Netzentgelte von Ort zu Ort unterschiedlich hoch. Einfach erklärt, sind die Netzentgelte eine Art „Maut“ für die Nutzung der Stromnetze. Unsere Stadtwerke zahlen die Netzentgelte für den Verbrauch ihrer Kundinnen und Kunden direkt an den Netzbetreiber. Zu den Netzbetreibern zählen die vier überregionalen Übertragungsnetzbetreiber Amprion, 50Hertz Transmission, TenneT und TransnetBW, sowie die 900 regionalen bzw. lokalen Verteilnetzbetreiber, wie z. B. die SWK Stadtwerke Kaiserslautern.
Die Netzbetreiber unterliegen einer strengen Kontrolle, deshalb dürfen sie nicht frei darüber entscheiden, wie viel sie für die Nutzung der Netze verlangen. Wie hoch die Netzentgelte sind, wird deshalb von der Bundesnetzagentur und den Landesregulierungsbehörden geregelt und überwacht. Bei der Berechnung werden Kosten für den Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Netze sowie eine Erlösobergrenze berücksichtigt. Unsere Stadtwerke haben daher auf die Höhe der Netzentgelte keinen Einfluss.
Hier hat die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) alles Wichtige für Sie zusammengefasst.
In der Regel findet ein gemeinsames Gespräch mit HR und der Fachabteilung statt. In manchen Fällen gibt es ein zweites Gespräch, sofern weiterer Austauschbedarf besteht. Bei Führungspositionen kann dieser Prozess abweichen.
Wir veröffentlichen alle vakanten Stellen in unserem Karriereportal. Daher bitten wir darum, sich gezielt auf die passende Ausschreibung zu bewerben, solange diese online ist. Eine Berücksichtigung nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist nicht mehr möglich. Unsere gesamten Stellenangebote sind jederzeit auf unserer Website ersichtlich.
Da uns der persönliche Kontakt sehr wichtig ist, finden die Vorstellungsgespräche vor Ort statt. In Ausnahmefällen ist aber auch eine virtuelle Durchführung möglich. Wir informieren dich in der Einladung über die Gesprächsart.
Ja, du kannst deine Initiativbewerbung ganz einfach in unserem Talent-Pool hochladen. Den Bewerbungs-Link hierfür findest du auf der Unterseite „Stellenangebote“.
Die Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartner oder der zuständigen Ansprechpartnerin findest du in der jeweiligen Stellenausschreibung.
In der Regel finden die Vorstellungsgespräche am Standort Karcherstraße in Kaiserslautern statt. Die genaue Adresse erhalten Sie mit der Einladung.
Hast du uns von dir überzeugt, erhältst du ein attraktives Vertragsangebot. Bei Fragen oder Unklarheiten vereinbaren wir gerne ein weiteres Gespräch zum Austausch.
Den Stand deiner Bewerbung kannst du über das Bewerberportal prüfen. Alternativ kannst du uns jederzeit kontaktieren, um den aktuellen Status deiner Bewerbung/des Bewerberverfahrens in Erfahrung zu bringen.
Nachdem du die Bewerbung im Online-Portal abgeschickt hast, bekommst du einen automatischen Eingangsbescheid per Mail zugesendet. Nach Prüfung deiner Unterlagen bemühen wir uns um eine schnellstmögliche Rückmeldung. Da wir allen eine Chance geben möchten und eine Vielzahl an Bewerbungen sichten, kann die Gesamtdauer des Prozesses variieren. Falls du keinen Eingangsbescheid per Mail erhalten haben, melde dich bitte telefonisch bei uns.
Eine finale Zusaage erhältst du sobald der Betriebsrat der Einstellung zugestimmt hat.
Den Vertragsentwurf erhältst du vorab per Mail (verschlüsselt). Zur Unterzeichnung vereinbaren wir einen gemeinsamen Termin und du erhältst ein Vertragsexemplar im Original.
Bewerbungen sollten grundsätzlich digital über das Online-Portal eingereicht werden. Du kannst die Bewerbung ganz unkompliziert über die jeweilige Stellenausschreibung im Karriereportal einreichen.
Wenn du einen passenden Job gefunden hast, kanns du dich direkt über unser Online-Portal bewerben. Den Link für die Online-Bewerbung findest du in der jeweiligen Stellenausschreibung. Es werden dir stellenspezifische Eingangsfragen gestellt. Zudem kannst du ein Benutzerkonto anlegen und deine Unterlagen und Nachweise hochladen. Nach dem Absenden der Unterlagen, erhältst du einen automatischen Eingangsbescheid per Mail. Wichtig: Verwende eine gültige Mail-Adresse und überprüfe während dem Verfahren auch regelmäßig deinen Spam-Ordner.
Was passiert, wenn die Sonne nicht scheint, z.B. in der Nacht? Was, wenn Sie mehr Strom verbrauchen, als die Photovoltaikanlage liefert? Dann liefern wir Ihnen automatisch den Rest als SWK-Ökostrom aus unserem Netz.
Es entstehen keine Kosten. Wir übernehmen die komplette Finanzierung, Installation, Wartung und den Betrieb der PV-Anlage. Durch den Dachpachtvertrag profitieren die Eigentümer sogar von Mieterstrom durch eine Vergütung.
Die einzige Verpflichtung ist uns die Dachfläche mittels Dachpachtvertrag zur Verfügung zu stellen. Alles Weitere übernehmen wir.
Jeder Mietende entscheidet frei, ob sie oder er das Angebot annehmen und einen entsprechenden Vertrag mit der SWK abschließen möchte.
Es ist für die Mietenden die Chance, lokal erzeugten Ökostrom zu beziehen, die Umwelt zu schonen und Geld zu sparen.
Zu den vorher genannten Inhalten wird im Vertrag die Haftung, die Dachreparaturen, die Wiederherstellung des Grundstückes nach Beendigung sowie die Übertragbarkeit geregelt (Mustervertrag auf Anfrage erhältlich). Die Laufzeit des Pachtvertrages beträgt 21 Jahre ab Baubeginn.
Die Direktvermarktung ist besonders für Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen geeignet:
Die SWKcard ist ein exklusives Angebot für unsere Strom- und Erdgaskunden mit Einzugsermächtigung. Sie sind noch kein Kunde und möchten das Angebot nutzen?
Das Sepa-Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) ist eine der beliebtesten Zahlungsmethoden. Es vereinfacht bei allen Beteiligten erheblich die Arbeitsabläufe. Sie ersparen sich als Kunde z.B. das Ausfüllen einer Überweisung und müssen keinen Dauerauftrag anpassen, falls sich der Abschlag ändert. Zudem verhindert die Zahlung per Lastschrift, dass Sie in Zahlungsverzug geraten können.
Mit ihren geringen Kosten ist die Lastschrift sowohl für Sie als Kunde als auch für die SWK attraktiv. Die Zahlung ist zudem sehr sicher. Sie können eine bereits erfolgte Zahlung sogar rückgängig machen.
So erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung
Füllen Sie einfach das Online-Formular aus und senden Sie es uns per E-Mail an kundenservice@swk.de.
Sie haben Fragen zur Sepa-Lastschrift?
Rufen Sie uns einfach an unter 0631 8001-1200 oder schreiben Sie eine E-Mail an kundenservice@swk-kl.de.
Auch im Gebäudebestand ist ein effizienter Betrieb der Wärmepumpe möglich – eine individuelle Planung voraussetzt. Denn die Umweltheizung muss zum Gebäude und zum Heizverhalten der Bewohner passen. Flächenheizungen sind vorteilhaft, aber kein Muss. Moderne Wärmepumpen wie die Viessmann Vitocal 250-A wurden extra für die Heizungsmodernisierung entwickelt und schaffen Vorlauftemperaturen von 75 Grad Celsius. Ein Viessmann Fachpartner berät Sie unter Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten ganz individuell zu Ihren Optionen.
Moderne Wärmepumpen können sowohl heizen als auch kühlen. Dabei lassen sich aktive und passive Kühlung unterscheiden. Die passive Kühlung ist besonders energiesparend, da die Wärmepumpe abgesehen von der Regelung ausgeschaltet bleibt. Ein Wärmetauscher entzieht dem Heizkreis thermische Energie und gibt diese an die Umgebung ab. Mit einer Luftwärmepumpe ist die Kühlung nicht möglich. Auch eine Oberflächenheizung ist Voraussetzung. Bei der aktiven Kühlung wird der oben erwähnte Kältemittelkreislauf umgekehrt, um die Raumtemperatur zu senken. Dafür wird jedoch Strom benötigt. Auch gewisse technische Voraussetzungen sind erforderlich.
Wärmepumpen sind während des Betriebs nicht geräuschlos. Das gilt insbesondere für Luftwärmepumpen, die Außenluft mit einem Ventilator anziehen, um dieser Wärme zu entziehen. Bei modernen Anlagen wie der Viessmann Vitocal 250-A von sind die Geräusche jedoch kaum hörbar. Optimal auf- und eingestellt liegt der Geräuschpegel bei einem Abstand von vier Metern bei gerade einmal 35 Dezibel dB(A). Das ist etwa vergleichbar mit leisem Flüstern.
Im Gegensatz zu klassischen Heizsystemen wie Gas- und Ölheizungen verbrennen strombetriebene Wärmepumpen keine fossilen Energieträger. Sie nutzen kostenlose Umweltenergie, etwa aus der Umgebungsluft oder aus dem Erdreich. Die gewonnene Energie lässt sich zum Heizen, Kühlen sowie zur Warmwasserbereitung nutzen. Dieses Prinzip schont nicht nur fossile Ressourcen, es reduziert auch CO₂-Emissionen. Bei einer Versorgung mit Ökostrom oder mit selbst produziertem Strom aus Photovoltaik kann eine Wärmepumpe sogar nahezu CO₂-frei betrieben werden.
Wärmepumpen gewinnen ihre Energie zum Großteil aus der Umwelt. Dafür benötigen sie jedoch Strom als Antriebsenergie. Das Verhältnis liegt hier bei etwa 1:4. Das bedeutet, dass für die Bereitstellung von vier Kilowattstunden (kWh) Wärme rund eine kWh Strom benötigt wird. Aber wie funktioniert das im Detail?
Da die Temperatur der Umweltwärme alleine nicht ausreicht, um ein Gebäude oder Warmwasser zu erhitzen, erfordert die Funktionsweise der Wärmepumpe einen thermodynamischen Prozess in Form des Kältemittelkreislaufs:
Die Umweltwärme überträgt ihre Energie über einen Wärmetauscher (Verdampfer) auf ein flüssiges Kältemittel, das schon bei niedrigen Temperaturen verdampft. Der Kompressor (Verdichter) komprimiert das gasförmige Kältemittel, wodurch es sich stärker erhitzt. Dieser Prozess erfordert elektrische Energie. Ein weiterer Wärmetauscher (Verflüssiger) überträgt die Wärme des erhitzten Gases auf den Heizkreislauf des Gebäudes. Am sogenannten Expansionsventil sinkt der Druck des Kältemittels, wodurch es abkühlt und verflüssigt wird. Das Kältemittel ist nun wieder in seinem ursprünglichen Zustand und kann erneut Wärme aus der Umwelt aufnehmen.
Bei der Wahl einer Wärmepumpe sind verschiedene Kriterien zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem Größe und Lage des Grundstücks sowie Beschaffenheit des Gebäudes. Handelt es sich zum Beispiel um einen Neubau oder einen unsanierten beziehungsweise sanierten Altbau? Auch gesetzliche Vorgaben sind mitunter zu berücksichtigen. Beispielsweise erfordert die Installation einer Erdwärmepumpe mit tief in den Boden reichenden Sonden eine behördliche Genehmigung.
Damit Sie die passende Lösung finden, stellen wir Ihnen die Wärmepumpenarten unseres Partners Viessmann vor.
Ein dynamischer Stromtarif ist das erste Produkt für Sie als Kunde, bei dem der Strompreis an den aktuellen Börsenstrompreis gekoppelt ist. Das bedeutet, dass wir den Preis je verbrauchter Kilowattstunde stündlich neu festlegen. Und zwar abhängig vom aktuellen Börsenpreis, dem sogenannten Spotmarkt. Sie haben keine Preisgarantie, sondern zahlen den tatsächlich anfallenden Preis. Diese Preisschwankungen können sich je nach dem Zeitpunkt Ihres Verbrauchs positiv oder negativ auf Ihre Stromrechnung auswirken.
Bisher mussten nur Stromlieferanten, die zum Stichtag 31. Dezember eines Jahres mehr als 100.000 Kunden beliefern, im Folgejahr einen dynamischen Stromtarif anbieten. Seit 2025 gilt das jetzt auch für alle anderen Stromlieferanten, unabhängig von der Kundenanzahl.
Beim dynamischen Stromtarif wird der aktuelle Strompreis und Ihr entsprechender Stromverbrauch stundengenau abgerechnet. Als Voraussetzung muss ein intelligentes Messsystem (iMSys) verbaut sein. Dieser „Smart Meter“ erfasst im 15-Minuten-Takt Ihren Stromverbrauch. Die gemessenen Werte werden dann an uns übermittelt. Im Gegensatz zu klassischen Festpreistarifen ändert sich in einem dynamischen Stromtarif der Preisbestandteil, den Sie als Kundin oder Kunde für die Beschaffung Ihres Stroms bezahlen stündlich. Hintergrund ist, dass dieser Preisbestandteil an den Börsenpreis gekoppelt ist. Der Spotmarktpreis in Cent je Kilowattstunde entspricht den veröffentlichten Spotmarktpreisen der EPEX Spot SE (DE Phelix). Dabei handelt es sich um die europäische Börse für den kurzfristigen Handel mit Strom.
Wichtig: Der Preis, der für die Beschaffung des Stroms anfällt, ist nur der dynamische Bestandteil. Er macht auch nur einen Teil des gesamten Strompreises aus. Zusätzlich fallen Preisbestandteile an, die an den Staat und den Netz- und Messstellenbetreiber gezahlt werden müssen. Diese Preisbestandteile werden in der Regel einmal jährlich neu festgelegt.
Der Verbrauchspreis besteht aus folgenden Bestandteilen:
A) Börsenpreis pro Kilowattstunde à Kosten für den Strombezug
B) Arbeitspreis pro Kilowattstunde à Netzentgelte, Steuern, Umlagen und Abgaben, etc.
C) Monatlicher Grundpreis à Netz- und Messentgelte, Servicegebühren, etc.
Der Börsenpreis für Strom ist von vielen Faktoren abhängig. Dabei spielt es eine Rolle, wie viel Strom gerade produziert wird. Und wie hoch die Nachfrage ist. Der Anteil der erneuerbaren Energien im Strommix in Deutschland liegt mittlerweile bei über 50 %. Somit beeinflussen die erneuerbaren Energien aus Wind und Sonne wesentlich den Strompreis. Können Kundinnen und Kunden ihren Verbrauch genau nach solchen Schwankungen ausrichten und steuern? Dann profitieren Sie auch von niedrigen Strompreisen.
An der Börse wird im Voraus jeden Tag veröffentlicht, wie hoch der Börsenpreis am nächsten Tag sein wird. So haben Sie die Möglichkeit Ihren Stromverbrauch am nächsten Tag so zu steuern, dass Sie bei besonders niedrigen Preisen viel Strom verbrauchen. Z. B. laden Sie Ihr E-Auto dann, wenn besonders viel Wind- und Sonnenenergie erzeugt wird. Dank der monatlichen Abrechnung haben Sie die eigenen Stromkosten regelmäßig im Blick.
Im Vergleich zu einem Stromtarif mit einem Festpreis bringt ein dynamischer Tarif auch Risiken mit sich. Bei einem dynamischen Tarif haben Sie keine Preisgarantie. Sie zahlen für die Strommengen, den Preis, der an der Börse anfallt. Das bedeutet: Steigt der Preis an der Strombörse, wirkt sich das direkt auch auf Ihren Strompreis aus. Besonders bei Krisensituation können die Preise stündlich stark schwanken und auch mal in die Höhe schnellen. Das Preisrisiko liegt also bei Ihnen und wird nicht wie gewohnt von uns als Versorger aufgefangen. Deshalb kann auch Ihr monatlicher Rechnungsbetrag erheblich schwanken.
Sie können dynamische Stromtarife der SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG nutzen, wenn die Verbrauchsstelle im Versorgungsgebiet liegt. Ihr jährlicher Stromverbrauch darf nicht über 100.000 Kilowattstunden liegen. Zudem muss ein intelligentes Messsystem (iMSys), ein sogenannter Smart Meter, verbaut sein. Der Einbau und die Installation des Smart Meter sind nicht im Leistungsumfang des dynamischen Stromtarifs der SWK enthalten. Dies muss durch Sie bei Ihrem zuständigen Messstellenbetreiber selbst beauftragt werden.