Nicht nur für die SWK Stadtwerke Kaiserslautern, sondern für alle Unternehmen der Gaswirtschaft gehört es zur täglichen Arbeit, die Gasversorgung für unsere Kunden stets in hohem Maße sicher und störungsfrei zu gewährleisten. Die Branche ist vorbereitet, denn die hierfür benötigten Sicherheitsmechanismen sind keinesfalls neu. Die Ursachen für einen Gasversorgungsengpass können theoretisch sehr vielfältig sein: Extreme Witterungsbedingungen oder eine erhebliche technische Störung können die Gasversorgung situativ gefährden – genauso wie die aktuelle politische Krise.
„Die Gasversorgung in Deutschland ist zuverlässig. Die Gasinfrastruktur ist eng vernetzt – auch über Europa hinaus - und deshalb sehr leistungsfähig. Wir haben viele Ferngasleitungen und Gasverteilernetze, die das Gas zuverlässig zu allen Kunden transportieren. Nicht zu vergessen sind die Speicherkapazitäten in Deutschland, die zu den größten in der Europäischen Union gehören. Diese Gasspeicher sind räumlich über ganz Deutschland verteilt.“, erklärt Rainer Nauerz, technischer Vorstand der SWK Stadtwerke Kaiserslautern.
Die Frühwarnstufe ist die erste von drei Krisenstufen in der Verordnung zur Gasversorgungssicherheit. Sie wird ausgerufen, wenn die Möglichkeit besteht, dass ein tatsächlicher Notfall wahrscheinlich eintreten könnte. Darauf folgt als nächster Schritt die Alarmstufe. Diese tritt in Kraft, sofern es zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage kommt. Zu diesem Zeitpunkt sind die Gasversorgungsunternehmen immer noch selbst in der Lage, für Entspannung zu sorgen. Erst in der dritten Stufe - der Notfallstufe – können neben marktbasierten Maßnahmen der Gasversorgungsunternehmen hoheitliche Eingriffsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur oder der Bundesländer folgen.
Sicher ist aber: Kürzungen bei den Verbrauchern sind immer nur das letzte Mittel, wenn alle anderen zahlreichen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Dabei gehören die Haushaltskunden genau wie z. B. Krankenhäuser und Pflegeheime zu den geschützten Kunden gemäß Energiewirtschaftsgesetz.