Zum 1. April 2015 senken SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG den Strompreis um 0,32 Cent brutto je Kilowattstunde. Die Preissenkung gilt für alle Tarife. Einen deutlich höheren Preisvorteil von bis zu 1,9 Cent brutto bietet das neue Vertragsangebot „SWK Fix24“.
Die Stromkosten sind in den letzten zehn Jahren kontinuierlich gestiegen. Verantwortlich dafür sind neben den Netzentgelten in erster Linie die im Strompreis enthaltenen staatlichen Umlagen und Abgaben. Sie machen mittlerweile rund 53 Prozent des Strompreises aus. Trotz Absenkung der Ökostromumlage von 6,24 Cent auf 6,17 Cent sind die staatlichen Umlagen und Abgaben in der Summe gestiegen. Das Gleiche gilt für die Netzentgelte. Dennoch sieht sich SWK in der Lage den Strompreis zu senken. „Wir freuen uns sehr, dass wir in diesem Jahr unsere Kunden mit einem Preisrückgang um 0,32 Cent brutto je Kilowattstunde entlasten können“, erklärte Markus Vollmer, Vorstandsmitglied der SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG. „Als kommunaler Versorger sehen wir es als unsere Aufgabe an, unsere Kunden sicher und zuverlässig zu fairen Preisen zu beliefern. Durch die stetige Beobachtung der Energiebörsen und der Preisentwicklungen ist es uns gelungen, unsere Beschaffungskosten zu optimieren. Diesen Vorteil geben wir gerne an unsere Kunden weiter.“
Einen weit größeren Preisvorteil von bis zu 1,9 Cent brutto je Kilowattstunde bietet das neue Angebot der Stadtwerke „SWK Fix24“. Für den Vertragszeitraum vom 1. April 2015 bis zum 31. März 2017 garantiert SWK einen festen Energiepreis. Lediglich Änderungen bei den nicht beeinflussbaren Kosten, wie Steuern, Netzentgelte, Abgaben oder Umlagen, werden weitergegeben. „Das Angebot ist beschränkt“, erläuterte Markus Vollmer. „Daher sollten alle, die für die beiden nächsten Jahre Planungssicherheit wollen, jetzt zugreifen.“
Der Strompreis setzt sich aus drei Gruppen von Bestandteilen zusammen: die Energiekosten, die Netzentgelte und der Block der Umlagen, Abgaben und Steuern. Zu den Energiekosten zählen die Kosten für Erzeugung, Vertrieb und Emissionshandel. Die Netzentgelte sind die Kosten für die Netzübertragung. Den größten Anteil am Strompreis haben mit rund 53 Prozent die Umlagen, Abgaben und Steuern. Hierzu gehören die EEG-Umlage, der Kraft-Wärme-Kopplungszuschlag, Umlage nach §19 Stromnetzentgelt-verordnung, die Offshore-Haftungsumlage, die Umlage für abschaltbare Lasten, die Konzessionsabgabe und die Stromsteuer. Letztendlich erhebt der Staat auf alle Bestandteile des Strompreises noch 19 Prozent Mehrwertsteuer.