Alle Kunden der SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG profitieren von der im Konjunkturpaket der Bundesregierung zeitlich befristeten Absenkung der Mehrwertsteuer für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020.
„Wir geben die Mehrwertsteuerreduzierung für das gesamte Jahr 2020 an unsere Kunden weiter. Und dafür brauchen wir weder einen aktuellen Zählerstand noch müssen die Abschläge angepasst werden“, erklärt Markus Vollmer, Vorstand der SWK Stadtwerke Kaiserslautern. Weil der regionale Energieversorger zu einem festen Stichtag am 31. Dezember abrechnet, fließt der an diesem Tag geltende reduzierte Steuersatz in die Jahresverbrauchsabrechnung ein. Die bis zur Abrechnung gezahlten Abschläge werden entsprechend verrechnet. Eine Besonderheit kommt bei den Wärmekunden, die jeweils zum 30. Juni abgerechnet werden, zum Tragen. Damit auch diese Kunden von der Mehrwertsteuerreduzierung profitieren können, wird die SWK eine Abgrenzung des Abrechnungszeitraums vornehmen. Das hat zur Folge, dass für das zweite Halbjahr 2020 der reduzierte Mehrwertsteuersatz in Ansatz gebracht werden darf und dieser in der nächsten Abrechnung im Sommer 2021 automatisch berücksichtigt wird.