Unter allen Kunden, die bis zum 31. Januar 2016 in den Strom- oder Gasliefervertrag „garant“ gewechselt sind, verloste SWK 30 ICE-Watch-Uhren.
„Als kommunales Versorgungsunternehmen verstehen wir uns als Partner unserer Kunden und sind bemüht, ihnen beim Energiesparen und bei der Reduzierung der Energiekosten zu helfen“, erklärte Markus Vollmer, Vorstand der SWK Stadtwerke Kaiserslautern. „Daher haben wir Ende des vergangenen Jahres alle grundversorgten Kunden in den Sparten Strom und Gas sowie alle Kunden mit alten Sonderverträgen angeschrieben und über das Produkt ‚garant‘ informiert. Mit diesem Tarif bieten wir bis zum 31. Dezember 2016 einen Festpreis. Ausgenommen davon sind Änderungen bei den Abgaben Steuern und Umlagen. Durch den Abschluss des Sondervertrages ‚garant‘ sparen unsere Kunden im Vergleich zu ihrem Ausgangstarif Energiekosten.“
Die Grundversorgung bei Strom und Gas ist der Tarif, in den jeder Kunde automatisch eingestuft wird, wenn er sich nicht aktiv für den Wechsel in einen anderen Tarif entscheidet. Doch der Grundversorgungstarif ist teuer. Sonderverträge hingegen bergen erhebliche Einsparpotenziale.
Die Grundversorgung mit Strom und Gas ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Das Energiewirtschaftsgesetz besagt: Grundversorger ist derjenige Energielieferant, der die meisten Kunden in einem Versorgungsgebiet mit Strom oder Gas versorgt. In Kaiserslautern ist das SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG. Ziel dieser Regelung ist es, für alle Haushalte eine Versorgung zu einem angemessenen Preis sicherzustellen, auch wenn es sich aufgrund des Standortes unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht lohnen würde.