Stadtwerke Kaiserslautern geben zum 1. Januar 2013 Kosten weiter
SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG hält die Kosten für Energie und Netzentgelte stabil. Sie gibt lediglich die von ihr nicht beeinflussbaren Preisbestandteile der verschiedenen Umlagen an ihre Kunden weiter. Damit steigt der Strompreis für Privat- und Gewerbekunden ab 2013 um 2,67 Cent je Kilowattstunde einschließlich Mehrwertsteuer.
Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen: den eigentlichen Energiekosten, den Netznutzungsentgelten und den verschiedenen Umlagen. Die Umlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz sowie die Umlage nach § 19 Absatz 2 der Strom-Netzentgeltverordnung steigen zum 1. Januar 2013. Letztere entlastet energieintensive Unternehmen. Neu hinzu kommt die Offshore-Umlage. Insgesamt summieren sich die Umlagen von bisher netto 3,75 auf 5,98 Cent je Kilowattstunde (kWh) ab 2013. Das ergibt eine Differenz von 2,24 Cent je kWh. Einschließlich 19 Prozent Mehrwertsteuer ergibt sich daraus ein Betrag von 2,67 Cent je kWh. Auf einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden kommt damit eine Mehrbelastung von 93,45 Euro im Jahr zu. „Es ist unser Anliegen, unsere Kunden sicher und zuverlässig zu fairen Preisen mit Energie zu versorgen“, erklärt Markus Vollmer, Vorstandsmitglied der SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG. „Unsere Eigenerzeugung und die umsichtige Strombeschaffung hätten uns erlaubt, die Preise stabil zu halten. Auf die Höhe der Umlagen haben wir jedoch keinen Einfluss. Die Kosten, die durch die steigenden Umlagen und die neu eingeführte Offshore-Umlage entstehen, sind durch unsere aktuellen Preise nicht gedeckt, daher sehen wir uns veranlasst, diese Kosten an unsere Kunden weiterzugeben und die Preise zum 1. Januar 2013 um 2,67 Cent je kWh anzuheben.“
Der Ausbau der Offshore-Windenergie ist ein zentraler Baustein der Energiewende. Nach den Plänen der Bundesregierung soll bis zum Jahr 2030 eine Offshoreleistung von 25 Gigawatt installiert sein. Das entspricht etwa 25 Großkraftwerken. Doch der Ausbau war ins Stocken geraten, da es offene Haftungsfragen zwischen Anlagenbetreibern und Netzgesellschaften gab. Im Raum stand die Frage, wer für Verluste der Eigentümer von Windrädern einstehen muss, wenn der Windstrom nicht eingespeist werden kann, da die notwendige Netzanbindung nicht rechtzeitig geschaffen wurde. Die zum 1. Januar 2013 in Kraft tretende gesetzlich verordnete Offshore-Umlage verteilt das Haftungsrisiko auf viele Schultern. Neben den Betreibern der Übertragungsnetze und den Windparkbetreibern werden jetzt über die Umlage auch die Stromkunden in die Haftung eingebunden. Die Umlage beträgt 0,25 Cent je kWh.
Durch die steigenden Umlagen und Steuern ändert sich der Anteil der verschiedenen Preisbestandteile am Gesamtpreis. Betrug der Anteil der Umlagen und Steuern im Jahr 2012 noch 46,17 Prozent, so werden es im kommenden Jahr bereits mehr als die Hälfte der Kosten, nämlich 51,5 Prozent, sein. Dadurch verringert sich der prozentuale Anteil der Energiekosten von 32,08 Prozent auf 30,03 Prozent. Der Anteil der Netzentgeltkosten sinkt von 21,73 Prozent auf 18,48 Prozent. Damit erweisen sich Umlagen und Steuern als die eigentlichen Treiber des Strompreises.
In der öffentlichen Diskussion ist in der Vergangenheit immer wieder der Eindruck entstanden, dass Strom künftig für Viele nicht mehr bezahlbar ist. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat in einer Untersuchung den Anteil der Stromkosten eines Durchschnittsbürgers am gesamten Konsumbudget in den 80er Jahren mit dem Heutigen verglichen. Demnach lag der Anteil in den 80er Jahr en bei 2,3 Prozent und wird 2013 2,5 Prozent des privaten Konsums ausmachen. Das relativiert den in der Diskussion entstandenen Eindruck der Unbezahlbarkeit. Jedoch gilt das nicht für Haushalte mit einem geringen Einkommen. Hier machen die Ausgaben für Strom bereits 4,5 Prozent des Konsumbudgets aus.