Eintragung ins Installateurverzeichnis der SWK
Als Netzbetreiber sind wir verpflichtet in unserem Versorgungsgebiet ein Installateurverzeichnis zu führen. Zudem melden wir diese Daten an das Bundesinstallateurverzeichnis weiter, sodass andere Netzbetreiber Ihre Eintragung bei Gastinstallationen prüfen können.
Wie trage ich mich als Installateur in das Installateurverzeichnis der SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG ein?
Voraussetzungen zur Eintragung
Allgemeine Voraussetzungen
- Firmensitz im Netzgebiet der SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG
- Anzeige nach §14 Gewerbeordnung
- Eintragung in die Handwerksrolle
Strom
Verfahrensordnung Sachkundennachweis
Richtlinie für die Werkstattausrüstung
Gas/Wasser
Matrix der Eintragungsvoraussetzungen für Installationsunternehmen
Antragsformulare
Strom
Antrag auf Eintragung/Verlängerung ins Elektro-Installateurverzeichnis
Werkstatt-Ausrüstung des Elektrotechniker-Handwerks
Vereinbaren Sie mit dem zuständigen Beauftragten des Bezirks-Installateurausschusses (BIA) einen Termin für die Werkstattabnahme. Beachten Sie bitte, dass der BIA-Beauftragte auch Ihren Antrag für die Eintragung unterschreibt.
Gas/Wasser
Checkliste für Vertrag mit Installationsunternehmen
Gasteintragung
Installateure, die in das Installateurverzeichnis eines anderen Netzbetreibers eingetragen sind, benötigen keine Gasteintragung. Auf Nachfrage bitten wir Sie jedoch, uns eine Kopie Ihres Installateuerausweises zu überlassen. Bitte informieren Sie sich vor Arbeitsbeginn über die gültigen Technischen Anschlussbedingungen der SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG.